Vertragshandy Verkaufen?

  • Hallo,


    ich habe seit 2 Wochen einen Handyvertrag. Natürlich habe ich zu diesem ein neues Handy bekommen. Da mir das ding aber irgendwie nicht mehr gefällt, würde ich es gerne Verkaufen. Nun die frage ob das überhaupt geht? Ist das nicht noch eigentum des Providers?


    Mfg
    Chris

  • Normalerweise ist es dein Eigentum, falls du nicht einen Vertrag mit Miethandy abgeschlossen hast, dies kann nur ein Blick in deine Vertragsunterlagen Klarheit schaffen.

    Gruß
    ChiefOBrei

  • Hallo,
    ja da steht das das eigentum von mcc (mobilcom) ist und nur Leihweise bis zum Vertragsende ist. Aber nach den 2 Jahren ist es ein geschenk....


    Also theoretisch könnte ich es doch verkaufen.... oder?



    Mfg
    chris

  • Zitat

    Original geschrieben von morpheusbremer89
    ja da steht das das eigentum von mcc (mobilcom) ist und nur Leihweise bis zum Vertragsende ist. Aber nach den 2 Jahren ist es ein geschenk....


    Also theoretisch könnte ich es doch verkaufen.... oder?


    Nach den zwei Jahren. Vorher gehört es Mobilcom. Sollte das Gerät von Mobilcom zurückgefordert werden, aus welchen Gründen auch immer, hast du ein ganz schönes Problem.

  • Ja aus welchen gründen auch immer.. was sollten das für gründe sein? In rechnungsverzug werde ich wohl nicht kommen und ich kann das Handy ja wohl verschenken oder "verloren" haben.


    Ich hätte diesen Vertrag auch mit einer auszahlung von 400€ nehmen können, hätte mobilcom dann drauf bestanden die 400€ 2 Jahre im Schrank liegen zu lassen ich glaube nicht :D



    Mfg
    Chris

  • Das theoretische Problem ist halt das Du nichts verkaufen kannst was Dir nicht gehört...bzw. was nicht in Deinem Eigentum ist. Was Du praktisch draus machst ist ja ne andere Sache..

    fm4.orf.at
    Wir leben weit über unseren Verhältnissen. Aber noch lange nicht auf unserem Niveau.

  • Rechtlich ist es eigentlich ganz einfach. Es ist zwischen Eigentum und Besitz zu unterschieden.
    Ein Beispiel hierfür wäre: Du wohnst irgendwo zur Miete, als bist du im Besitz der Wohnung. Eigentümer bist du damit aber noch lange nicht und kannst mit der Wohnung auch nicht einfach machen, was du willst - was der Eigentümer hingegen kann.


    Eigentümer des Handy bleibt lt. der Mogelcom AGB´s, welche du mit deiner Vertragsunterzeichnung akzeptiert hast, die Mogelcom für die ersten 24 Vertragsmonate.
    Folglich kannst/darfst du rechtlich gesehen mit dem Handy nicht einfach machen, was du willst.

    Vodafone Smart L+
    Mein Base & Genion S Card (jeweils GGfrei)

  • Hätt ich das vorher gewusst :D mir aber egal Verkaufe das ding trotzdem was wollen die mir schon? Ich bezahle meine Rechnungen immer Pünktlich also können die mir gar nichts.



    Mfg

  • Zitat

    Original geschrieben von morpheusbremer89
    Hätt ich das vorher gewusst :D mir aber egal Verkaufe das ding trotzdem was wollen die mir schon? Ich bezahle meine Rechnungen immer Pünktlich also können die mir gar nichts.



    Mfg


    Was sollte dann überhaupt die Threaderöffnung? :confused: :flop:
    Das Bezahlungen der Rechnung hat rechtlich mal gar nichts mit dem Mietvertrag des Handys zutun.
    Sollte Mobilcom irgendwie und irgendwann, man weiß ja nie, Wind davon bekommen, wirst du dich auf Ärger einstellen können....
    Aber so ist die Jugend heutzutage...mir kann keiner was...


    §903 BGB sagt ganz klar: "Der Eigentümer einer Sache kann, [...], mit der Sache nach Belieben verfahren [...]."


    Du bist nicht der Eigentümer, also...

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  • Ich wollte wissen ob ich das darf.... ja gut ich verkaufe es jetzt im Endeffekt sowieso. Aber vielleicht hat das ja schonmal wer gemacht deshalb der Thread.


    Und woraus schliesst du bitte das ich deiner meinung nach Jugendlich bin? :rolleyes:
    Mfg

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