Lebensversicherung beitragsfrei -> neu abschließen, ändern?

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    So muss man künftig eine "Rürup-Rente" komplett versteuern (jedenfalls wenn wir Rentner werden), obwohl man die Einzahlungen noch über längere Zeit nur zum Teil als Vorsorgeaufwendungen absetzen kann. Das ist dann wirklich nicht zu empfehlen.


    Wobei Du als Rentner aller Wahrscheinlichkeit nach einen deutlich geringeren Steuersatz hast als heutzutage. Würde ich nochmal durchrechnen, ob es sich nicht doch lohnt...

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Guten Morgen,


    ich hole den thread wegen einer Frage mal hoch:


    Ich habe eine uralte LV, die beitragsfrei gestellt ist. Ich habe sie 1998 abgeschlossen, damals 6 Jahre lang eingezahlt und sie ab dann beitragsfrei gestellt. Somit greift der damalige Steuervorteil. Meine Frage ist jetzt: Wie wird die Versicherung steuerlich behandelt, sollte ich jetzt wieder Beiträge zahlen wollen? Muss ich bei Abruf alles versteuern oder nur die ab Aufhebung gezahlen Beiträge oder ist gar alles steuerfrei?


    Danke!

  • Zitat

    Original geschrieben von autares
    ... Meine Frage ist jetzt: Wie wird die Versicherung steuerlich behandelt, sollte ich jetzt wieder Beiträge zahlen wollen? ...


    Zunächst solltest Du klären, ob eine Wiederaufnahme der Einzahlungen überhaupt möglich ist.


    Das setzte m.W. das Einverständnis der Versicherung voraus - was bei Altverträgen mit garantierten Zinssätzen, die aktuell kaum zu erwirtschaften sind, eher nicht zu erwarten sein dürfte.


    Erst im nächsten Schritt wären Gedanken über steuerrechtliche Gesichtspunkte von Sinn. So dürfte etwa durch die Unterbrechung der Mindestbeitragszeitraum von fünf Jahren nicht unterschritten werden pp.


    Frankie

  • Zitat

    Original geschrieben von autares
    Meine Frage ist jetzt: Wie wird die Versicherung steuerlich behandelt, sollte ich jetzt wieder Beiträge zahlen wollen?


    Das ist nicht möglich ;). Die Frist in der eine Wiederaufnahme möglich ist, ist zwar unterschiedlich von Gesellschaft zu Gesellschaft, aber nicht länger als drei Jahre. Manche Gesellschaften schliessen eine Wiederaufnahme auch komplett aus.


    Auch laut BGH kommt die Wiederaufnahme in diesem Fall einem Neuabschluss gleich, also erneute Risikobewertung und aktuelle steuerliche Behandlung.


    Dir bleibt also im Zweifelsfall nur der Neuabschluss zu den aktuellen Bedingungen inkl. steuerlicher Behandlung.


  • Ich würde die auch raten die bestehenden Verträge zu behalten. Zum einen der Steuerfreiheit wegen, zum anderen zahlst du mit den neuen Verträgen auch erstmal wieder einige tausend Euro an Verwaltungskosten und Provisionen, legst also drauf.


    Wenn du jetzt gerade klamm bei Kasse bist, dann stell sie beitragsfrei und zahle später wieder ein. Ansonsten gibt es meines Erachtens nach KEINEN Grund die Verträge gegen neue Verträge (zumal jetzt nach der Unisexregelung) auszutauschen.

  • Zitat

    Original geschrieben von tmmd
    Ich würde die auch raten die bestehenden Verträge zu behalten. Zum einen der Steuerfreiheit wegen, zum anderen zahlst du mit den neuen Verträgen auch erstmal wieder einige tausend Euro an Verwaltungskosten und Provisionen, legst also drauf.


    Wenn du jetzt gerade klamm bei Kasse bist, dann stell sie beitragsfrei und zahle später wieder ein. Ansonsten gibt es meines Erachtens nach KEINEN Grund die Verträge gegen neue Verträge (zumal jetzt nach der Unisexregelung) auszutauschen.


    Grds hast ja recht. Nur ist der Beitrag von 2008.
    Leider keine Aufklärung über das Ergebnis. Aktuell ging es um autares Frage, die aber beantwortet ware.


    Gruß Gunn

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