Lebensversicherung beitragsfrei -> neu abschließen, ändern?

  • Danke für die Antwort


    Ich habe genügend Geld auf dem Konto, ich habe schriftlich um die Beitragsaussetzung gebeten.


    Dann habe ich wohl den notwenigen Mindestbetrag noch nicht erreicht. Aber ich könnte doch zumindest den Beitragssatz auf das Minimum senken, somit rette ich doch quasi alles vorhandene was ich eingezahlt habe?



    Finde ich ein wenig verantwortungslos, dass meine Filiale mich ohne die Konsequenzen zu informieren da reinfallen lässt. (Ja, mir ist schon klar das mit den AGB´s, aber von einer "Beraterbank" hat man auch gewisse Ansrpüche)



    EDIT:


    Frank: Ich bin bei der Dresdner Bank, da hockt immer einer von der Allianz drin. Also könnte man doch erwarten, dass sich diese Person mit LV´s auskennt.


    Es ist keine Risikolebensversicherung

    Vier Dinge die größer sind als alle anderen:


    Frauen und Pferde und Macht und Krieg

  • Zitat

    Original geschrieben von Bilo
    ...


    Frank: Ich bin bei der Dresdner Bank, da hockt immer einer von der Allianz drin. Also könnte man doch erwarten, dass sich diese Person mit LV´s auskennt.


    Es ist keine Risikolebensversicherung


    Wenn Du konkret mit einem dort anwesenden Berater der Allianz gesprochen hast, gebe ich Dir Recht. In diesem Fall würde ich Dir raten, ihn auf die Folgen seiner Falschberatung hinzuweisen.


    War es hingegen ein Bankberater, mit dem Du Kontakt hattest, hatte der überhaupt keine Möglichkeit, Dich konkret zu beraten, da er auf die Daten Deines Vertrags gar keinen Zugriff haben dürfte.


    Ich persönlich bitte in wesentlichen Dingen stets die Hauptverwaltung schriftlich (keine Email) um Auskunft. Die (verbindliche) Antwort hat man dann "schwarz auf weiß".


    In Deinem Fall würde ich das spätestens jetzt nachholen.


    Zudem:
    Auch eine kapitalbildende LV enthält immer auch eine Risikoversicherung, die im Versicherungsfall (Exitus) die Differenz zwischen Versicherungssumme und angespartem Kapital ausgleicht. Bei solchen degressiven Versicherungen ist der Risikoanteil am Gesamtbeitrag zu Beginn des Vertrags naturgemäß am höchsten.


    Frankie

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    War es hingegen ein Bankberater, mit dem Du Kontakt hattest, hatte der überhaupt keine Möglichkeit, Dich konkret zu beraten, da er auf die Daten Deines Vertrags gar keinen Zugriff haben dürfte.


    Doch, hat er auch.


    Was ist es denn für ein Vertrag? Riester-Rente? Renten-Versicherung? Kapital-LV? Klingt nach 5 Jahren irgendwo merkwürdig, wenn ich ehrlich sein soll. Du hast die komplette Zeit die vollen Beiträge in den vertrag gezahlt? Ohne Unterbrechnung? Und nicht einfach eingestellt, sondern um Beitragsfreistellung gebeten?

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Falls du mich meinst, es ist eine Kapital LV, und ja ich habe fünf Jahre lang ohne Unterbrechnung eingezahlt.


    Genau habe nur um Beitragsfreistellung gebeten.


    Solche wichtigen Sachen frage ich schon, bevor ich eine Versicherung abschließe.


    Das das geht wurde mir vor fünf Jahren gesagt, auch vor einem Monat. Doch der Brief der Zentrale sagt was anderes......


    EDIT: Werde mich mal Morgen in Verbindung setzen mit denen, da noch kein Brief gekommen ist. (oder reagiert die Allianz immer so träge?)

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  • Ruf doch einfach mal in der Hauptverwaltung an. Ich habe zwar keine LV bei der Allianz, bei meinen Versicherungen war es nach Beantwortung einiger persönlicher Fragen aber stets möglich, mit einem Mitarbeiter über meinen Vertrag zu sprechen.


    Der hat dann Einsicht in die EDV und den aktuellen Stand der Angelegenheit. Auch mancher Patzer kann so kurzfristig wieder richtiggestellt werden.


    Frankie

  • ich bin ab morgen wieder @work, ich kann mich gerne mal grundsätzlich erkundigen, was sowas für Gründe haben kann. Denn das nach 5 Jahren noch nicht genug Geld im Vertrag sein soll, den beitragsfrei zu stellen, kann ich mir eigtl. nicht vorstellen. Wie hoch ist denn der Monatsbeitrag, wenn ich fragen darf?

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Zudem:
    Auch eine kapitalbildende LV enthält immer auch eine Risikoversicherung, die im Versicherungsfall (Exitus) die Differenz zwischen Versicherungssumme und angespartem Kapital ausgleicht. Bei solchen degressiven Versicherungen ist der Risikoanteil am Gesamtbeitrag zu Beginn des Vertrags naturgemäß am höchsten.


    Nein, in vielen Fällen (Single, keine Finanzierung am laufen) wird heutzutage eine aufgeschobene Rentenversicherung abgeschlossen. In dieser Versicherungsform gibt es keinen vereinbarten Todesfallschutz und die eingezahlten Beiträge werden nur erstattet beim Todesfall.


    Bilo: Was hast du genau für ein Produkt bei der Allianz abgeschlossen? Ist dort eine zusatzabsicherung in Form von einer BUZ (Berufsunfähigkeitszusatzversicherung) enthalten?
    Staatlichgefördert wie zb. Riester oder Rürup?


    Ansich dürfte die Beitragsfreistellung nach 4-5 Jahren kein Problem darstellen (bei einem normalen LV Produkt). Heutzutage haben viele Versicherungen Ihre Produkte so flexibel gestaltet das dieses simpel ist. Die Kündigung in deinem Fall ist für dich die schlechteste Variante!! Erkundige dich recht schnell ob dieses rückgängig zu machen ist. Dein Bankberater verliert dadurch die Bewertete Summe für seine Zahlen was für Ihn ansporn sein dürfte sich einzusetzen.


    MfG

    Mein Verein, die Elf vom Niederrhein!

  • Zitat

    Original geschrieben von HT483
    Dein Bankberater verliert dadurch die Bewertete Summe für seine Zahlen was für Ihn ansporn sein dürfte sich einzusetzen.


    Das ist nach 5 Jahren nicht mehr so. Sollte aber eigentlich auch keine Rolle spielen, er ist Kunde und hat damit n Anspruch auf gescheite Beratung/Service...

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Erik
    Der monatliche Beitrag ist ist ca. 35€. Er ist dynamisch, erhöht sich von Jahr zu Jahr.


    HT483


    Ich wollte ja nie kündigen, nur stillegen, aber die haben gleich gekündigt.


    Ich habe auch Riester, aber die ist separat.


    Ich habe heute einen Brief von der Allianz bekommen, in dem drin steht, dass die Kündigung rückgängig gemacht wird. Auch der Wunsch nach einem geringerem Beitragssatz wird berücksichtigt. Ich zahle dann weniger für eine gewisse Zeit, dafür erhöht sich der Beitrag später umso mehr.


    Ich finde das alles sehr undurchsichtig, ich hatte nie meinen Spaß an Versicherungen und sowas. Trotzdem werde ich das erstmal bei dem belassen.


    Achja bei der Kündigung die ich vor Wochen erhalten habe stand, dass ich 20€ ausgezahlt bekomme (einmalig!). Meine ganzen eingezahlten Beiträge wären futsch gewesen, wie mir die Hotline mitteilte.

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    Frauen und Pferde und Macht und Krieg

  • Zitat

    Original geschrieben von HT483
    Nein, in vielen Fällen (Single, keine Finanzierung am laufen) wird heutzutage eine aufgeschobene Rentenversicherung abgeschlossen. In dieser Versicherungsform gibt es keinen vereinbarten Todesfallschutz und die eingezahlten Beiträge werden nur erstattet beim Todesfall.
    ...


    Nur ist es dann keine kapitalbildende Lebensversicherung mehr, sondern eine Rentenversicherung. ;)


    Das charakteristische an einer LV ist nun einmal, dass der Versicherungsfall mit dem Tode der VP eintritt, bei der aufgeschobenen RV dagegen mit Erleben des vereinbarten Zeitpunkts.


    Und dass bei aufgeschobenen Rentenversicherungen im Falle des Todes des VN die eingezahlten Beiträge zurückgewährt werden, ist eine rein fakultative Vereinbarung. Erlebe ich den Ablauf meiner als Single abgeschlossenen RV nicht, darf sich allein der Versicherer freuen.


    Frankie



    Erg.:

    Zitat

    Original geschrieben von Bilo
    ...
    Ich finde das alles sehr undurchsichtig, ich hatte nie meinen Spaß an Versicherungen und sowas. Trotzdem werde ich das erstmal bei dem belassen.
    ...


    Dass solche Versicherungen heute keinen Spaß mehr machen, sehe ich auch so.


    Meine LVen hatte ich sämtlich noch abgeschlossen, als man die Einzahlungen steuerlich geltend machen konnte und zudem die Auszahlungen komplett steuerfrei waren (doppelte Steuerbegünstigung). Die machen bis 2020 (glaube ich) immer noch Spaß. Erst dann läuft m.W. die einkommensteuerlichsteuerliche Übergangsfrist betreffend die Berücksichtigung der Einzahlungen ab. So lange werde ich jedenfalls noch einzahlen. Die Auszahlungen sind (jedenfalls nach gegenwärtiger Rechtslage) für alle Zukunft steuerfrei. So führt ein gerade noch mittelmäßiges Produkt im Ergebnis zu einer beachtlichen Rendite nach Steuern.


    Nur wegen dieses Steuerprivilegs lohnten damals diese Versicherungen. Unter Berücksichtigung der aktuellen Gesetzeslage würde ich auch nichts entsprechendes mehr abschließen. So muss man künftig eine "Rürup-Rente" komplett versteuern (jedenfalls wenn wir Rentner werden), obwohl man die Einzahlungen noch über längere Zeit nur zum Teil als Vorsorgeaufwendungen absetzen kann. Das ist dann wirklich nicht zu empfehlen.

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