Im aktuellen Amtsblatt der Bundesnetzagentur (Nr. 21/2009) beschwert sich E-Plus über Chat- und Callthrough-Dienste, die unter normalen Ortsnetzrufnummern geschaltet sind. E-Plus drängt auf eine eigene Rufnummerngasse für solche Dienste (ab Seite 4548).
Die Bundesnetzagentur stellt mehrere Sachen klar:
- Diese Dienste stellen keinen Massenverkehr dar.
- Gemäß § 109 II TKG müssen Netzbetreiber Schutzmaßnahmen gegen Störungen ergreifen, die die Funktionsfähigkeit von Telekommunikationsnetzen beeinträchtigen. Allerdings ist das Netz und die Übergänge zu anderen Netzen so zu dimensionieren, dass der zu erwartende Verkehr problemlos bewältigt werden kann.
- Eine neue Rufnummerngasse für solche Dienste wird abgelehnt. Die Nutzung normaler Ortsnetznummern ist zulässig, wenn das Verkehrsaufkommen nicht derart hoch ist, dass Netzprobleme entstehen.
Letzteres ist eindeutig der Fall, da die verwendeten Rufnummern aus anderen TK-Netzen problemlos und durchweg erreichbar sind, somit ist eher von einer unzulässigen Anwendung von Schutzmaßnahmen auszugehen.