Ohne Nachweis einer Überlastung, den o2 nach wie vor nicht erbracht hat, muss man davon ausgehen, dass dies ein lediglich vorgeschobenes Argument ist. Ich erinnere mich noch an die Argumentation von o2 beim Genion S eine Bereitstellungsgebühr wegen einer Anordnung der BNetzA erheben zu müssen. War genauso an den Haaren herbeigezogen...
Dass Chat-Lines eben kein Premium-Dienst sind hat die BNetzA genau in dieser Sache glasklar bestätigt. Wobei es den meisten wohl eher um Callthrough als um Chatlines gehen dürfte.