ZitatOriginal geschrieben von Hamburger Jung
Wenn die "Behörden" das noch in der Prüfung haben warten die nicht auf etwas zivilrechtliches. Nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz hat man Anspruch auf fehlerfreie Prüfung des Sachverhaltes und diesem Recht wird Rechnung getragen.
Na dann dürfte die BNetzA ja nie eine falsche Entscheidung getroffen haben. Folglich gibt es auch keinerlei Klagen gegen Beschlüsse und Entscheidungen der BNetzA...
Die Bundesnetzagentur sagt, dass o2 die Nummern limitiert, da o2 auf Überlastungen hinweist. Andere Nummern im gleichen Ortsnetz sind nicht überlastet, ebenso funktionieren Ersatznummern der gleichen Dienste in dem gleichen Ortsnetz auch einwandfrei. Auch sind die "limitierten" Nummern aus anderen Netzen problemlos durchgehend erreichbar. Zudem weist o2 die Überlastungen auch nicht durch Protokolle o.ä. nach. Leider hat die BNetzA offenbar keinerlei Interesse dem Vorwurf der "Scheinüberlastung" nachzugehen.
Da es Dich nicht juckt, wundert es mich aber schon, wieso Du dann mitdiskutierst.