o2 can do. Vertragswidrige Sperrung von Festnetznummern: Die Liste.

  • Zitat

    Original geschrieben von Hamburger Jung
    Wenn die "Behörden" das noch in der Prüfung haben warten die nicht auf etwas zivilrechtliches. Nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz hat man Anspruch auf fehlerfreie Prüfung des Sachverhaltes und diesem Recht wird Rechnung getragen.


    Na dann dürfte die BNetzA ja nie eine falsche Entscheidung getroffen haben. Folglich gibt es auch keinerlei Klagen gegen Beschlüsse und Entscheidungen der BNetzA...


    Die Bundesnetzagentur sagt, dass o2 die Nummern limitiert, da o2 auf Überlastungen hinweist. Andere Nummern im gleichen Ortsnetz sind nicht überlastet, ebenso funktionieren Ersatznummern der gleichen Dienste in dem gleichen Ortsnetz auch einwandfrei. Auch sind die "limitierten" Nummern aus anderen Netzen problemlos durchgehend erreichbar. Zudem weist o2 die Überlastungen auch nicht durch Protokolle o.ä. nach. Leider hat die BNetzA offenbar keinerlei Interesse dem Vorwurf der "Scheinüberlastung" nachzugehen.


    Da es Dich nicht juckt, wundert es mich aber schon, wieso Du dann mitdiskutierst.

    Samsung Galaxy S4: DeutschlandSIM (Allnet-Flat + 1GB Data, Vodafone-Netz)
    Samsung Galaxy S2: Klarmobil (Allnet-Flat + 500MB Data, Telekom-Netz)

  • o2 can do. Vertragswidrige Sperrung von Festnetznummern: Die Liste.


    Callthrough 040-40109090 Nonoh
    Callthrough 030-31190303 Nonoh

  • Zitat

    Original geschrieben von handytim
    Na dann dürfte die BNetzA ja nie eine falsche Entscheidung getroffen haben. Folglich gibt es auch keinerlei Klagen gegen Beschlüsse und Entscheidungen der BNetzA...


    Die Bundesnetzagentur sagt, dass o2 die Nummern limitiert, da o2 auf Überlastungen hinweist. Andere Nummern im gleichen Ortsnetz sind nicht überlastet, ebenso funktionieren Ersatznummern der gleichen Dienste in dem gleichen Ortsnetz auch einwandfrei. Auch sind die "limitierten" Nummern aus anderen Netzen problemlos durchgehend erreichbar. Zudem weist o2 die Überlastungen auch nicht durch Protokolle o.ä. nach. Leider hat die BNetzA offenbar keinerlei Interesse dem Vorwurf der "Scheinüberlastung" nachzugehen.


    Da es Dich nicht juckt, wundert es mich aber schon, wieso Du dann mitdiskutierst.


    Ich diskutiere doch garnicht, ich habe lediglich eine Frage gestellt.
    Mit Deiner Antwort ist doch der Betrugvorwurf schon niedergeschmettert. Wenn die Bundesnetzargentur das als limit empfindet, dann sehe ich keinen Betrug seitens O2. Die Scheinüberlastung kannst Du ja in keinster Weise widerlegen.


    Manchmal ist das Leben eben kein Ponyhof und es läuft nicht alles so wie man es sich vorstellt.

  • Zitat

    Original geschrieben von Hamburger Jung
    Manchmal ist das Leben eben kein Ponyhof und es läuft nicht alles so wie man es sich vorstellt.

    Also Augen zu und durch?


    Drum ist die Information potentieller Kunden umso wichtiger - so hat man die Chance, sich vorher zu informieren, was so auf einen zukommt.


    schaumermal: Danke, ist ergaenzt.

  • Was die BNetzA meint oder nicht, bringt ohnehin nichts hinsichtlich der Bezeichnung "Betrug". Man darf es nur als Betrug bezeichnen, wenn die Manager von o2 deswegen rechtskräftig (strafrechtlich) wegen Betruges verurteilt wurden. Die BNetzA kann nur feststellen, ob das Verhalten von o2 gegen das TKG verstößt.


    Also zeigt o2 bzw. die Manager bei der StA wegen der Sache an und lasst der Sache ihren Lauf gehen. Wahrscheinlich wird es ohnehin eingestellt und ihr macht euch ein wenig lächerlich. Solange aber keine rechtskräftiger Verurteilung vorliegt, darf man nicht von Betrug sprechen, da man sich sonst selber strafbar macht wegen Beleidigung & Co. gem. §§ 186 ff. StGB.

  • Zitat

    Original geschrieben von Hamburger Jung
    Mit Deiner Antwort ist doch der Betrugvorwurf schon niedergeschmettert. Wenn die Bundesnetzargentur das als limit empfindet, dann sehe ich keinen Betrug seitens O2. Die Scheinüberlastung kannst Du ja in keinster Weise widerlegen.


    Die BNetzA sieht es nicht als Limit.


    o2 hat der BNetzA mitgeteilt, dass bestimmte Nummern "limitiert" werden, um so große Überlastungen im eigenen Netz zeitweilig zu umgehen. Dabei liest man in der Antwort der BNetzA sehr eindeutig heraus , dass es um zeitweilige Überlastungen geht, bis o2 die eigene Infrastruktur angepasst hat.


    Der Bundesnetzagentur ist mit Sicherheit nicht bewusst, dass es dabei um dauerhafte Limitierungen geht, die mit 1/100 erfolgreichen Anrufen derart heftig sind, dass man bereits von einer Sperre reden kann. Zudem werden nur Nummern gesperrt, bei denen o2 tatsächliches Geld verliert (Callthrough) oder aber überdurchschnittlich lange Gespräche stattfinden (vermute ich einfach mal bei den Chat-Lines).


    Dass o2 dann diese Überlastungen nicht beweisen kann (bzw. will!) und man mit anderen Anbietern nicht nur den Hauch einer Überlastung spüren kann (z.B. durch schlechte Leitungen, Besetztzeichen oder anderen TK-typischen Erscheinungen) und auch o2 im selben Ortsnetzbereich keinerlei Probleme hat, beweist eigentlich nur, dass dies ein vorgeschobenes Argument ist.


    Zitat

    Manchmal ist das Leben eben kein Ponyhof und es läuft nicht alles so wie man es sich vorstellt.


    Und manchmal müssen Verträge auch eingehalten werden. Gerade o2 hat in der Vergangenheit oft genug gezeigt, dass Vertragsbestimmungen nur für den Kunden gelten, man selbst diese aber relativ flexibel auslegt.


    Nun bitte zeige mir doch den Teil der Leistungsbeschreibung oder AGB bei o2, der o2 dazu berechtigt, die Erreichbarkeit bestimmter Rufnummern dauerhaft derartig einzuschränken. Wenn es dort stehen würde und o2 eine Liste der nicht erreichbaren Nummern auf die Homepage setzen würde, gäbe es ja gar nichts zu diskutieren...

    Samsung Galaxy S4: DeutschlandSIM (Allnet-Flat + 1GB Data, Vodafone-Netz)
    Samsung Galaxy S2: Klarmobil (Allnet-Flat + 500MB Data, Telekom-Netz)

  • Zitat

    Original geschrieben von mannesmann
    Was die BNetzA meint oder nicht, bringt ohnehin nichts hinsichtlich der Bezeichnung "Betrug". Man darf es nur als Betrug bezeichnen, wenn die Manager von o2 deswegen rechtskräftig (strafrechtlich) wegen Betruges verurteilt wurden. Die BNetzA kann nur feststellen, ob das Verhalten von o2 gegen das TKG verstößt.


    Also zeigt o2 bzw. die Manager bei der StA wegen der Sache an und lasst der Sache ihren Lauf gehen. Wahrscheinlich wird es ohnehin eingestellt und ihr macht euch ein wenig lächerlich. Solange aber keine rechtskräftiger Verurteilung vorliegt, darf man nicht von Betrug sprechen, da man sich sonst selber strafbar macht wegen Beleidigung & Co. gem. §§ 186 ff. StGB.


    Es wird immer gleich von Betrug gesprochen. Dann sollen die Betroffenen doch ihren Vertrag kündigen und sich einen Anbieter suchen, der diesen Dienst zulässt. Nur gibt es dafür keine Handhabe, da diese Nummern anscheinend doch erreichbar sind und nicht komplett gesperrt.
    Es ist schon recht schön eine Liste anzulegen mit Nummern die es nicht lohnt weiterhin anzurufen, aber will jetzt einer damit einen Prozess anstrengen?

  • Es ist sogar gut, dass o2 diese Nummern limitiert. Durch Call-Through entgeht Telefonica (WKN 880775) ein Teil der Rendite und die Kosten müssten auf die Telefonpreise des regulären O2 Kunden umgelegt werden, um die MarcetCap weiter zu steigern.

  • Zitat

    Original geschrieben von djie
    Es ist sogar gut, dass o2 diese Nummern limitiert. Durch Call-Through entgeht Telefonica (WKN 880775) ein Teil der Rendite und die Kosten müssten auf die Telefonpreise des regulären O2 Kunden umgelegt werden, um die MarcetCap weiter zu steigern.

    Schoener Trollversuch :)


    Du bist also dafuer, dass die Automobilhersteller Autos mit hohem Spritverbrauch herstellen sollten, damit Shell & Co ordentlich Kohle machen?

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