o2 can do. Vertragswidrige Sperrung von Festnetznummern: Die Liste.

  • Bei jeder Frau ist ihr "Zugang" im Prinzip auch für jeden nutzbar (obwohl ihn i.d.R. nur tief ins Herz geschlossene Benutzer erst nach einer langen Anmeldung benutzen dürfen).


    Wird dadurch die Frau zu einer öffentlichen Person oder bleibt sie eine Privatverson?

    Gruß Vesko

  • Zitat

    Original geschrieben von Vesko
    Bei jeder Frau ist ihr "Zugang" im Prinzip auch für jeden nutzbar (obwohl ihn i.d.R. nur tief ins Herz geschlossene Benutzer erst nach einer langen Anmeldung benutzen dürfen).


    Wird dadurch die Frau zu einer öffentlichen Person oder bleibt sie eine Privatverson?


    Na wir wollen mal die Kirche im Dorf lassen. Das fällt eher unter die Kategorie "Knappe Resource" mit beschränkten Nutzungsrechten. :D


    Der Passus bezüglich "öffentlicher" Systeme greift aber nur bei den Chatlines, denn da kann wirklich jeder anrufen, ohne weitere Schritte unternehmen zu müssen.


    Bei DialNow muss ich mich aber vorher auf der Website registrieren, wodurch ich Zugang zu dem privaten System erhalte. Von daher greift das hier nicht.


    Ich wette 10 Euro, dass bei einer Klage als erstes dieses schwammige AGB-Klausel kassiert wird.

  • Naja die Klausel an sich ist ja ok und auch verständlich. Viel eher müsste geklärt werden was öffentlich ist und was nicht ;)

  • Schaut einfach mal in § 305 c II BGB:


    "Zweifel bei der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen gehen zu Lasten des Verwenders."


    Das sieht schlecht aus für SIM-Kartenpfand, Zusammenschaltungsklauseln und andere "Hütchenspielertricks" in AGB. :D

  • Zitat

    Original geschrieben von mannesmann
    Schaut einfach mal in § 305 c II BGB:


    "Zweifel bei der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen gehen zu Lasten des Verwenders."


    Das sieht schlecht aus für SIM-Kartenpfand, Zusammenschaltungsklauseln und andere "Hütchenspielertricks" in AGB. :D


    Hilft nicht wirklich weiter. Das muss aber auch erstmal gerichtlich geklärt werden. Ich könnte ja im Prinzip alles was in den AGB steht anzweifeln.. das heißt nicht automatisch, dass alles nichtig ist.

  • Verwender = "der, der die AGB nutzt bzw. in den Vertrag einbringt", also o2.

    Samsung Galaxy S4: DeutschlandSIM (Allnet-Flat + 1GB Data, Vodafone-Netz)
    Samsung Galaxy S2: Klarmobil (Allnet-Flat + 500MB Data, Telekom-Netz)

  • Zitat

    Original geschrieben von handytim
    Verwender = "der, der die AGB nutzt bzw. in den Vertrag einbringt", also o2.


    oder E-Plus :D

  • Zitat

    Original geschrieben von stefanniehaus
    Hilft nicht wirklich weiter. Das muss aber auch erstmal gerichtlich geklärt werden.


    Na und was soll uns das jetzt sagen? Da wir in Deutschland das Gewaltmonopol beim Staat haben, musst du bei gegenteiliger Rechtsauffassung deines Gegenübers als "normaler" Bürger wegen jeder Kleinigkeit klagen (sofern du nicht auf "dein" Recht verzichtest), auch wenn die rechtlich Lage glasklar ist. Wobei wenn sie glasklar wäre, dann würde niemand eine gegenteilige Rechtsauffassung vertreten, aber naja viele sehen im Regelfall die rechtliche Lage nur aus ihrer (für sie vorteilhaften) Sicht.


    Also wer den § 305 c II BGB im "Kampf" gegen AGB nicht als Hilfe empfindet, dem ist nicht mehr zu helfen. ;)


    In diesem Zusammenhang verweise ich auch auf die aktuelle Pressemitteilung der Verbraucherzentrale: Anbieter von Mobilfunkdienstleistungen verwenden noch immer zahlreiche unzulässige Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB).

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