o2 can do. Vertragswidrige Sperrung von Festnetznummern: Die Liste.

  • Naja, eine "Verbindung" kann man auch als Zusammenschaltung auslegen, schließlich wird der Anrufer mit dem Angerufenen zusammengeschaltet. Aber was ist eine nicht-öffentliche Nummer?

    Samsung Galaxy S4: DeutschlandSIM (Allnet-Flat + 1GB Data, Vodafone-Netz)
    Samsung Galaxy S2: Klarmobil (Allnet-Flat + 500MB Data, Telekom-Netz)

  • Zitat

    Original geschrieben von stefanniehaus
    Ist jede Rufnummer eine Zusammenschaltung?

    Natuerlich, aber erst wenn sie angerufen wird. Da wird das Netz von z.B. o2 mit dem Netz des Angerufenen zusammengeschaltet. Anders ist keine Verbindung moeglich ;)

  • Was glaubst du, wozu sonst derart schwammige AGB gemacht werden? ;)


    Nicht, dass o2 AGB ueberhaupt noetig haette - man entscheidet auch ohne Grundlage nach eigenem Gutduenken (Stichwort Nebenleistungen).

  • Zitat

    Original geschrieben von harlekyn
    Was glaubst du, wozu sonst derart schwammige AGB gemacht werden? ;)


    Nicht, dass o2 AGB ueberhaupt noetig haette - man entscheidet auch ohne Grundlage nach eigenem Gutduenken (Stichwort Nebenleistungen).


    Aber hierzu muss man ja dann zumindest sagen, dass EPlus eine fast identische Klausel in den AGB hat. Ist also nicht nur o2 ;)

  • handytim: ja, daß jede Festnetzeinwahl öffentlich ist und dadurch von o2 - nach deren AGB - gesperrt werden kann, ist eine Argumentation in meinem Sinne :D


    Was mir jetzt beim zweiten Durchlesen auffällt - "öffentlich" und "kundeneigen" sind in diesem Text nicht auf die Festnetznummern, sondern auf die Zusammenschaltungssysteme bezogen. Und die Zusammenschaltungssysteme von Dialnow sind meines Wissens nicht öffentlich. Also auch nach dieser Argumentation dürfte o2 nicht sperren dürfen, einfach, weil es nicht in den AGB steht ;)


    stefanniehaus: der schwammige Text verleitet zu solchen Interpretationen. Ich denke, o2 möchte damit unbedarften Kunden die "Richtigkeit" seines Vorgehens "beweisen" ("steht ja in den AGB drin!", das ganze Kauderwelsch), so daß man auch mit gesperrten Einwahlen gezwungen ist, seine Grundgebühr zu zahlen und bei o2 zu bleiben.

    Gruß Vesko

  • Zitat

    Original geschrieben von Vesko
    Und die Zusammenschaltungssysteme von Dialnow sind meines Wissens nicht öffentlich. Also auch nach dieser Argumentation dürfte o2 nicht sperren dürfen, einfach, weil es nicht in den AGB steht ;)


    Wie greifst du denn auf das System zu, wenn das nicht öffentlich ist? ;)




    Naja, starten wir eine neue Aktion: Kippen wir die AGB von EPlus und o2 :D

  • Es ist nicht-öffentlich, da man sich vorher beim Anbieter registrieren muss. Somit ist es ein geschlossener Benutzerkreis und damit nichtöffentlich.

    Samsung Galaxy S4: DeutschlandSIM (Allnet-Flat + 1GB Data, Vodafone-Netz)
    Samsung Galaxy S2: Klarmobil (Allnet-Flat + 500MB Data, Telekom-Netz)

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