Problem mit stornierten Appartment

  • Hallo,
    vor ungefähr 3 Monaten buchte ich ein Appartment über's Internet. Nen Monat vorher stornierte ich das Apartment per Mail und fragte gleichzeitig an, ob ein Appartment ca. ne Woche früher frei wäre. In der Antwortmail ging der Vermieter nicht auf meine Stornierung ein, bot mir aber einen Ersatztermin an.
    Ich habe dieses Angebot aber nicht angenommen. Jetzt bekam ich letzte Woche die Rechnung über den von mir gebuchten und per Mail stornierten Zeitraum, woraufhin ich ne Mail geschrieben habe, die unbeantwortet blieb. Jetzt rief ich den Vermieter an, der mir sagte, dass nach deren Geschäftbedingungen ich die Stornierung per Fax Ihm hätte schicken müssen.


    Ist das so rechtens? Ich habe das Appartment ja übers Internet gebucht und auf die Stornierung per Mail hat er nicht mal reagiert.
    Und muss ich dann tatsächlich für die ganze Woche bezahlen? Ich kenn das von anderen Hotels, dass man für die ersten Nacht dann zahlen muss..
    Richtige AGB's kann ich auf der Website nicht erkennen (schicke gerne den Link per PM).


    Wäre schon, wenn sich jemand dazu äußern könnte.

  • hast du irgendwas schriftliches bekommen oder nur alles per mail..?
    schick mir mal den link (aus interesse..)

  • Da kann dir nur ein Glaskugelbediener zutreffend antworten. Du erwartest doch nicht wirklich, dass man dir vorher eine PN schreibt?


    Setz den Link hier rein und editiere ihn nach Beantwortung wieder raus.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • "*³ Kostenlose Stornierungen sind bis 18:00 am Anreisetag möglich.


    Sie sind schriftlich
    per Fax an 030 680 580 94
    zu senden. "


    da steht es klipp und klar...

  • Das ist mir jetzt auch klar, aber ist das so in Ordnung.
    Ich meine, es hat ja nicht jeder ein Fax und ist es auch dann ok, den kompletten Buchungszeitraum abzurechnen?

  • Ich würde ne freundliche Mail schreiben, dass Du entsprechend storniert hast und der VM ja auch von diesem Storno Kentniss hatte und Du deswegen die Rechnung in dieser Form nicht bezahlen wirst.


    Soll er Dich doch verklagen, ich denke da würde er vor Gericht eine Bauchlandung machen, zumal er ja auf die Stornierung per Mail sogar noch geantwortet hat. Anders sähe es aus wenn er in dieser Mail auf einen Storno per Fax hingewiesen hätte. Davon mal ab ist bei verschiedenen anderen Konstellationen auch schon gerichtlich entschieden worden, dass es nicht oder nur sehr bedingt zulässig ist die Kommunikationswege einseitig vorzugeben.

  • Mal davon abgesehen, dass man dir den Vertragsschluss wohl nie nachweisen können wird, steht auf der Seite:

    Code
    Kostenlose Stornierungen sind bis 18:00 am Anreisetag möglich.
    Sie sind schriftlich
    per Fax an 030 680 xxxx
    zu senden


    Ist der ursprünglich gebuchte Zeitraum denn schon angelaufen? Ansonsten könntest du noch ein Fax nachschieben.


    Meines Erachtens wäre es treuwidrig vom Vermieter, eine nachweislich zugegangene Stornierung per email zu ignorieren. Zumal ein Fax grundsätzlich auch nicht der gesetzlich definierten Schriftform entspricht. Der Vermieter widerspricht sich also schon, wenn er einerseits Schriftform verlangt, andererseits aber Fax akzeptiert.
    Vorliegend greift die Ausnahme von § 127 II BGB, so dass die "telekommunikative Übermittlung" der Willenserklärung ausreichend ist.


    Davon ist eine email erfasst, zumal das Fax wie die email beide die gesetzlichen Anforderungen der Textform erfüllen.


    Auch sehe ich in der Anfrage, ob das Appartement eine Woche früher zu haben ist, kein verbindliches Angebot was der Vermieter angenommen haben könnten (zu unbestimmt wegen ca.), so dass auch kein wirksamer Vertrag über den früheren Zeitraum geschlossen worden ist mangels deiner Annahme des Angebots des Vermieters in seiner email-Antwort.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Re: Problem mit stornierten Appartment


    Zitat

    Original geschrieben von Chefkoch85
    In der Antwortmail ging der Vermieter nicht auf meine Stornierung ein, bot mir aber einen Ersatztermin an.


    Geht denn aus dieser Antwortmail mit dem Ersatzangebot deutlich hervor, dass der Vermieter die mail mit der Stornierung und der Bitte um einen früheren Termin auch erhalten hat?
    Also z.B. durch ein Komplettzitat Deiner mail?
    Imho dürfte dann die wirksame Stornierung erfolgt sein.
    Auch sonst steht das auf sehr wackeligen Beinen - der Hinweis auf die Stornierung nur per Fax steht ja nicht in etwaigen AGB - die fehlen ja ganz.
    Und eine Verpflichtung einzig auf Fax dürfte eine unangemessene Benachteiligung ds Kunden und damit unwirksam sein - denn damit wäre ja sogar eine Kündigung per Einschreiben, per Bote oder gar persönlich vor Ort unwirksam.

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

  • Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    Mal davon abgesehen, dass man dir den Vertragsschluss wohl nie nachweisen können wird...


    das ist auch ne spannende sache...

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