Menschen bei denen es nur noch ums Prinzip geht sind mir sowieso suspekt. Was hat das mit gesundem Menschenverstand zu tun? Aber seis drum, ich verstehe was du meinst.
Schäden an iPhone: Beweislast?
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Original geschrieben von petersandi
Damit hast du zwar recht. Dennoch tritt § 439 III BGB bei einem Handy quasi nicht ein. Unverhältnismäßige Kosten liegen laut Rechtsprechung im Elektronikbereich AFAIR ungefähr bei mind. 10% des Warenwerts. Bei der Option Neugerät fallen allerdings nur Portokosten für den Austausch an, wenn überhaupt. Also deutlich weniger.Wir reden hier von einem kleinen optischen Mangel (bei dem eh noch fraglich ist, ob es tatsächlich ein Mangel im Sinne des BGB wäre). Das Gerät selbst ist
in seiner Funktion dadurch in keiner Weise eingeschränkt. Bei der Unverhältnismäßigkeit kommt es sehr drauf an, ob die Kosten der Nachbesserung in einem angemessenen Verhältnis zum Erfolg eines Kompletttausches stehen.Durch den Tausch kann der TE auch nicht besser oder schlechter telefonieren als vorher, er fühlt sich nur besser. Von daher wäre hier die Argumentation eines Händlers auf Unverhältnismäßigkeit imho nicht von der Hand zu weisen.
Schließlich erwirbt man (sofern nichts anderes ausdrücklich
vereinbart wurde) ja auch nur eine Ware der mittleren Art und Güte. Könnte mir daher schon vorstellen, dass so mancher Richter der nicht ganz so Handyverrückt ist so einen Kratzer als im Bereich des akzeptablen sieht. -
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Original geschrieben von ChickenHawk
Wir reden hier von einem kleinen optischen Mangel (bei dem eh noch fraglich ist, ob es tatsächlich ein Mangel im Sinne des BGB wäre). Das Gerät selbst ist in seiner Funktion dadurch in keiner Weise eingeschränkt. ... Durch den Tausch kann der TE auch nicht besser oder schlechter telefonieren als vorher, er fühlt sich nur besser.Anderer Fall: Ein Neuwagen mit einem fetten Kratzer auf der Seite wird ausgeliefert. Ist das auch ok? Denn das Auto ist in der Funktion nicht eingeschränkt, es fährt ja trotzdem.
Wobei das zugegebenermaßen ja Äpfel vs. Birnen ist, da bei einem Autokratzer idR. deutlich höhere Kosten anfallen bzw. ein Austausch wirklich schwer bzw. teuer wird. Aber dennoch: Ich erhalte Neuware und will dann auch, dass sie neu und ohne Beschädigungen ist.
Ein Handy, und insbesondere ein iPhone, hat doch nicht nur die Funktion Telefon (oder Internet, SMS...). Gut aussehen soll es ja nebenbei auch noch.
ZitatKönnte mir daher schon vorstellen, dass so mancher Richter der nicht ganz so Handyverrückt ist so einen Kratzer als im Bereich des akzeptablen sieht.
Das kann ich mir auch. Aber vor Gericht und auf hoher See...
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Zitat
Original geschrieben von petersandi
Damit hast du zwar recht. Dennoch tritt § 439 III BGB bei einem Handy quasi nicht ein. Unverhältnismäßige Kosten liegen laut Rechtsprechung im Elektronikbereich AFAIR ungefähr bei mind. 10% des Warenwerts. Bei der Option Neugerät fallen allerdings nur Portokosten für den Austausch an, wenn überhaupt. Also deutlich weniger.Interessante Ansicht. Bei T-Mobile A wachsen die Iphones 3G also in den Fluren auf den Grünpflanzen?
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An die, die sich fragen, ob so kleine Kratzer nicht irrelevant oder lächerlich sind:
Wäre es in Ordnung, wenn ich das oder ein anderes Gerät mit so einem "Mangel" als "nagelneu" hier bei TT im "Biete" verkaufen würde?
Wenn nein, dann erübrigt sich wohl die Frage nach der Relevanz.
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Original geschrieben von petersandi
Anderer Fall: Ein Neuwagen mit einem fetten Kratzer auf der Seite wird ausgeliefert. Ist das auch ok? Denn das Auto ist in der Funktion nicht eingeschränkt, es fährt ja trotzdem.So nicht ganz richtig, aber wie Du selbst schon schreibst das sind dann Äpfel und Birnen. Bei einem Auto dient der Lack zwar auch optischen Gesichtspunkten hat aber auch eine Schutzfunktion. Wenn es tiefe Kratzer im Lack gibt ist u.a. zu erwarten, dass der Wagen innerhalb kurzer Zeit anfangen würde zu rosten, was den Wert mindert und langfristig gesehen auch die Funktion einschränkt.
Ob bei einem I-Phone nun ein Kratzer am Kartenslot ist oder nicht wird auch langfristig gesehen auf die Funktion des Telefons keinen Einfluss haben. Und verkauft wird das Ding nunmal als Telefon und muss sich hinsichtlich der Funktion auch daran messen lassen, "gut aussehen" ist nunmal keine verkehrswesentliche Eigenschaft eines Telefons.
Nur wir geraten hier ein wenig OT, sollte sich also ein Kenner des Ösi-Rechts hier rumtreiben darf er dem TE auch gerne sachbezogen antworten.
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Bezügl. der vorhandenen Funktion: die Displayabdrücke des E90 haben die Funktion auch in keiner Weise beeinträchtigt (und so stark, daß man das Display nicht mehr lesen konnte, waren sie bei keinem einzigen), trotzdem hat es die Leute gestört.
Mir geht es einfach darum, daß ich für ein unversehrtes Produkt gezahlt habe und ein solches als Käufer auch erwarte.
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Zitat
Original geschrieben von Dauerposter
Interessante Ansicht.Welche? Du hast leider das Relevante nicht zitiert bzw. bewusst weggelassen.
ZitatBei T-Mobile A wachsen die Iphones 3G also in den Fluren auf den Grünpflanzen?
Keine Ahnung, ich vermute mal nicht. Ich bin aber kein Botaniker. Weißt du es?
ZitatOriginal geschrieben von ChickenHawk
So nicht ganz richtig, aber wie Du selbst schon schreibst das sind dann Äpfel und Birnen. Bei einem Auto dient der Lack zwar auch optischen Gesichtspunkten hat aber auch eine Schutzfunktion. Wenn es tiefe Kratzer im Lack gibt ist u.a. zu erwarten, dass der Wagen innerhalb kurzer Zeit anfangen würde zu rosten, was den Wert mindert und langfristig gesehen auch die Funktion einschränkt.Und ein Lackkratzer, der die Oberflächenversiegelung nicht beschädigt und daher rein optisch ist? Auch das wird bei einem Neuwagen nicht zu tolerieren sein und als Mangel zählen.
ZitatOb bei einem I-Phone nun ein Kratzer am Kartenslot ist oder nicht wird auch langfristig gesehen auf die Funktion des Telefons keinen Einfluss haben. Und verkauft wird das Ding nunmal als Telefon und muss sich hinsichtlich der Funktion auch daran messen lassen, "gut aussehen" ist nunmal keine verkehrswesentliche Eigenschaft eines Telefons.
Naja... so schlecht ist das Beispiel mit einem Auto gar nicht. Auch dessen (Grund-)Funktion ist es zu fahren und nicht gut auszusehen. Dennoch wird niemand irgendwelche Lackkratzer bei einem Neuwagen akzeptieren.
ZitatNur wir geraten hier ein wenig OT, sollte sich also ein Kenner des Ösi-Rechts hier rumtreiben darf er dem TE auch gerne sachbezogen antworten.
Das ist sicher richtig. Aber damit ist er glaube ich in einem AT-Rechtsforum besser aufgehoben. Obgleich ich mich über einen Kenner des AT-Rechts hier auch freuen würde.
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Ich denken so pauschal kann man keine Aussage darüber treffen ob es sich um einen Sachmangel handelt oder nicht. Kommt auf die Größe / Sichtbarkeit etc. der Kratzer an.
Und falls du auf Kulanz keine positive Rückmeldung erhälst - ist die Widerrufsfrist schon abgelaufen? Zur Not müsstest du halt den kompletten Vertrag widerrufen und neu abschließen.
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Gerade bei einem iPhone kann man die Bedeutung der Optik nicht von der Hand weisen, und bei einem Chromrahmen noch viel weniger. Ein Teil der Besonderheit dieses Gerätes liegt schließlich in seiner optischen Auffälligkeit.
Bei einem 15 EUR-Handy mit 10 EUR Guthaben inklusive könnte man einen Kratzer ja verschmerzen weil ein derartiges Telefon wirklich rein funktional ist und nur dem Telefonieren dient.
Bei einem iPhone zahlt der Käufer aber durchaus auch für die Optik des Gerätes. Da kann man nicht einfach sagen dass die Funktion nicht beeinträchtigt sei. Natürlich ändert der Kratzer nichts an der grundsätzlichen Funktionalität des Gerätes, aber der Wert wird durch den Kratzer sehr wohl deutlich gemindert.
Ein Auto mit repariertem Unfallschaden ist auch weniger wert als eins ohne Unfall-Historie. Hier könnte man ja auch argumentieren dass behobene Schäden kein Argument mehr sind - aber so ist es nicht... Insofern zieht das Argument, dass Schäden, die keine Auswirkungen auf die Nutzbarkeit haben nicht von Bedeutung seien, nicht.
Ansonsten ist es bei einem Auto natürlich unverhältnismäßig wegen eines abgebrochenen Kleiderhakens das ganze Auto auszutauschen. Bei einem Handy sieht es aber anders aus. Mal abgesehen von den Lieferschwierigkeiten ist es problemlos möglich das beschädigte Gerät zurückzunehmen und dem Kunden eine neue Packung in die Hand zu drücken. Vor allem auch unter dem Gesichtpunkt dass eine Reparatur des Schadens ihn auf unbestimmte und vielleicht lange Zeit zwingt auf sein Handy zu verzichten.
Das kann so auch in Österreich nicht richtig sein und ich denke schon dass man hier als Kunde hart bleiben sollte. Man zahlt für ein tadelloses Gerät und nicht für eins mit optischen Mängeln. Also muss man Derartiges auch nicht einfach hinnehmen.
Andernfalls zwingt man Kunden irgendwann dazu Geräte erstmal im Laden auszupacken, ausführlich zu testen und erst dann mitzunehmen, wenn klar ist dass man ein funktionierendes Gerät bekommt. Das kann so ja auch nicht im Sinne von Ladenbetreibern sein.
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