Schäden an iPhone: Beweislast?

  • Ich habe am Montag ein iPhone 3G 16GB bekommen, welches von vonherein an einer Stelle im Bereich des sim-Karten-Slots Kratzer im Chromrahmen aufwies obwohl das Gerät eingeschweißt war! Habe bei T-Mobile A reklamiert, die sagten mir, ich solle es einschicken und dann werde geprüft, ob der Schaden von mir verursacht wurde oder bereits war. Jetzt stellt sich mir die Frage: was mach ich, wenn die behaupten, ich hätte die Kratzer verursacht? Ich mein, rein vom Aussehen her könnte es schon den Eindruck erwecken, aber ich war's defintiv nicht! Bei wem liegt nun die Beweislast? Bei mir oder bei T-Mobile? Gibt es dazu event. irgendwelche Paragraphen, die auch für Österreich gelten? EU-Regelungen o.ä.?


    Und: habe ich einen Anspruch auf ein neues Tausch-Gerät? Oder muß ich reparieren lassen?


    Ehrlich gesagt sehe ich nicht ein, warum ich einer Reparatur zustimmen sollte, ich habe für ein neues, unversehrtes Gerät gezahlt und erwarte ein ebensolches im Tausch! Gibt es auch hier Paragraphen, die meiner Forderung Nachdruck verleihen?


    Bitte um Eure kompetente Hilfe, ich bin leider mit solchen Rechtsfragen nicht wirklich vertraut.


    Vielen dank schon mal! :top:


    mfg,
    Oliver

    Samsung Galaxy S7
    iPhone 7

  • Hallo das ganze würde unter die Mängelhaftung fallen:


    Zitat

    Wikipedia
    Die Gewährleistung oder Mängelhaftung bestimmt Rechtsfolgen und Ansprüche, die dem Käufer im Rahmen eines Kaufvertrags zustehen, bei dem der Verkäufer eine mangelhafte Ware oder Sache geliefert hat.


    Da die Beweislast bei T-Mobile in den ersten 6 Monaten liegt würde ich einfach wenn das Gerät auf deine kosten repariert werden soll es zurücksenden lassen und danach zum T-Punkt gehen oder an T-Mobile direkt zurücksenden lassen und ihnen eine Frist zur Nachbesserung setzen.

  • Denke auch dass es das mindeste sein sollte bei so nem Gerät das ganze auf Kulanz laufen zu lassen... Zumal Du ja umgehend nach Erhalt des Gerätes reklamiert hast. Aufgrund des Lieferengpasses (bzw. es gibt ja überhaupt keine Geräte mehr. ;) ) könnte es allerdings sein, dass Dir TM nur die Reparatur anbieten kann, die Du dann höchstwahrscheinlich auch akzeptieren musst...

  • Zitat

    Original geschrieben von Maver
    Aufgrund des Lieferengpasses (bzw. es gibt ja überhaupt keine Geräte mehr. ;) ) könnte es allerdings sein, dass Dir TM nur die Reparatur anbieten kann, die Du dann höchstwahrscheinlich auch akzeptieren musst...


    Bei nem Neugerät Reparatur akzeptieren? Ich glaube doch nicht...

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  • Laut BGB hat der Käufer das Recht zu entscheiden, ob die Ware repariert oder ausgetauscht wird. Eine Reparatur ist demnach nicht zwangsläufig hinzunehmen.

  • Du meinst bestimmt das deutsche BGB, es geht aber um einen österreichischen Fall ;)

    Nach 9 Monaten Warten ist es ein kleines Palm Pre geworden :)

  • Das der Käufer bei einem Neugerät immer auf einen Austausch bestehen kann ist so nicht korrekt. Der VK kann die vom K gewählte Form der Mängelbeseitigung ablehnen, wenn diese unverhältnismäßig ist. Soll heißen wenn T-Mobile nur einen "Chrom"rahmen für 2,50 € tauschen müsste damit das Gerät 100% in Ordnung ist brauchen sie sich nicht auf einen Kompletttausch eines mehrere hundert Euro teueren Gerätes einzulassen.


    Das gilt aber alles nur in D bzw. nach dem BGB. Sowie ich den TE verstanden habe reden wir hier aber über einen Kaufvertrag aus Österreich, da braucht man mit BGB gar nicht erst anfangen sondern müsste wissen ob und wie die Regelungen dort aussehen. Ein für Verbraucher allgemein gültiges EU-Kaufrecht gibt es in dieser Form noch nicht.

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Das der Käufer bei einem Neugerät immer auf einen Austausch bestehen kann ist so nicht korrekt. Der VK kann die vom K gewählte Form der Mängelbeseitigung ablehnen, wenn diese unverhältnismäßig ist.

    Damit hast du zwar recht. Dennoch tritt § 439 III BGB bei einem Handy quasi nicht ein. Unverhältnismäßige Kosten liegen laut Rechtsprechung im Elektronikbereich AFAIR ungefähr bei mind. 10% des Warenwerts. Bei der Option Neugerät fallen allerdings nur Portokosten für den Austausch an, wenn überhaupt. Also deutlich weniger.


    Und da Handys im Allgemeinen Massenware und keine Unikate sind, besteht auch keine Unmöglichkeit.


    Wobei man hier möglicherweise schon auf Letzteres abzielen könnte, wenn tatsächlich erst ab Oktober (wie behauptet) wieder Geräte lieferbar sind. Zumal ein Coverwechsel wohl unproblematisch machbar ist.

    Zitat

    Das gilt aber alles nur in D bzw. nach dem BGB. Sowie ich den TE verstanden habe reden wir hier aber über einen Kaufvertrag aus Österreich, da braucht man mit BGB gar nicht erst anfangen sondern müsste wissen ob und wie die Regelungen dort aussehen...

    Das ist das Problem. ;) Das österreichische Recht basiert zwar komplett auf dem deutschen, aber wie wie das im Einzelfall aussieht, entzieht sich meiner Kenntnis.

    Abenteuer o2 - der Netzbetreiber ohne Netz

  • Ist das nicht eigentlich irrelevant? Immerhin werden sich mit der Zeit ebenfalls Kratzer anhäufen oder bleibt das Iphone nur zuhause und wird mit Samthandschuhen angefasst? ;)


    Ich kann das Ärgernis verstehen, aber irgendwann sieht man das ganze viel lockerer. Kostet einfach zu viel nerven, wenn man ständig auf jeden Kratzer achten muss. :)

    kann gelöscht werden

  • Zitat

    Original geschrieben von Yahoo-huhu
    Ist das nicht eigentlich irrelevant? Immerhin werden sich mit der Zeit ebenfalls Kratzer anhäufen oder bleibt das Iphone nur zuhause und wird mit Samthandschuhen angefasst? ;)


    Ich kann das Ärgernis verstehen, aber irgendwann sieht man das ganze viel lockerer. Kostet einfach zu viel nerven, wenn man ständig auf jeden Kratzer achten muss. :)


    Naja es gibt durchaus Leute (ich gehöre leider nicht dazu) die es schaffen, dass ein Handy auch nach 2 Jahren aussieht wie frisch aus der Verpackung... Und am Ende geht es bei so einem teuren Gerät einfach ums Prinzip dass sowas nicht durch die Endabnahme kommen darf wenn man schon so viel Geld dafür auf den Tisch legt...

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