Erfahrungen mit ashop.tv

  • Jut, dann werde ich wohl darauf bestehen und die ganze Sache sich weitere Wochen hinziehen. Nervig, ich hoffe mein altes Handy kackt inzwischen nicht vollkommen ab ^^.

  • Grundsätzlich hast du wie schon geschrieben die Wahl zwischen der Lieferung eines neuen Handys und der Reparatur.
    Allerdings kann der Verkäufer die Lieferung eines neuen Geräts verweigern, wenn die Lieferung eines Handys gegenüber der Reparatur nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich ist, § 439 III 2 BGB
    Ob dies der Fall ist oder nicht, lässt sich nur schwer beurteilen.
    Du hast hier im Thread zu dieser Frage schon 2 verschiedene Meinungen gelesen.


    Die von mir angeführte Rücktrittsmöglichkeit bei erfolglosem 2. Reparaturversuch besteht unabhängig von Kosten des Verkäufers.


    Ich gebe dir Recht, dass es vom Ergebnis her nicht zufriedenstellend ist.


    Deshalb würde ich ebenso wie TSA das Einschicken des Geräts an SE empfehlen. :)

  • Ich wäre dann doch eigentlich besser dran, würde ich vom Kauf zurücktreten ... nur inwiefern betrifft das dann meine Vertragsverlängerung? Ich habe ja eine Auszahlung plus Handy erhalten..?

  • Dass das Handy aus einer Vertragsverlängerung stammt, habe ich ehrlich gesagt überlesen.
    Das macht das ganze natürlich nicht einfacher.


    Ich würde in diesem Fall erst Recht das Handy an SE schicken.

  • Wobei man beachten sollte, dass bei einem Versand nach SE sich der Händler ggf. rausredet, und sagt, dass es sich hierbei um eine "Garantiearbeit" von SE handelt, und keine "Gewährleistungsarbeit". Somit würde dieser Versuch nicht gewertet (oder sehe ich das falsch? - Gewährleistung ist vom Händler, und der bekommt das Handy in diesem Fall ja nicht)

  • Zitat

    Original geschrieben von silkiii
    Wobei man beachten sollte, dass bei einem Versand nach SE sich der Händler ggf. rausredet, und sagt, dass es sich hierbei um eine "Garantiearbeit" von SE handelt, und keine "Gewährleistungsarbeit"



    Meinst Du der Händler repariert die Geräte selbst? Der leitet die auch nur weiter, einfach den Service Begleitschein des Servicecenters aufbewahren, das reicht.

  • Ich finde es trotzdem äusserst merkwürdig, dass man als Kunde keinen Anspruch auf ein neues und fehlerfreies Handy ab Kauf hat.

  • Du hast doch den Anspruch auf ein fehlerfreies Handy ;)
    Wenn es repariert wurde, ist es fehlerfrei.


    Das Problem hier ist einfach nur, dass dein Händler ein bisschen unfähig zu sein scheint. Deswegen empfehlen dir hier auch alle, dich direkt an SE zu wenden.

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