Ob der Verkäufer hier die Nachlieferung verweigern kann, lässt sich schwer sagen.
Meistens dürfte es ihm jedoch spät. in einem Prozess gelingen, die unverhältnismäßigen Kosten nachzuweisen.
("kleiner Fehler" - "Reparatur dauert nur 5 Mins" - "Austausch der Oberschale würde reichen" etc.)
Allerdings kannst du ganz vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn der Mangel auch nicht durch einen zweiten Reperaturversuch vollständig beseitigt wird.
Dann hättest du allerdings auch keinen Anspruch mehr auf mangelfreies Telefon sondern würdest lediglich den gezahlten Kaufpreis zurückerhalten.