Erfahrungen mit ashop.tv

  • Ob der Verkäufer hier die Nachlieferung verweigern kann, lässt sich schwer sagen.
    Meistens dürfte es ihm jedoch spät. in einem Prozess gelingen, die unverhältnismäßigen Kosten nachzuweisen.
    ("kleiner Fehler" - "Reparatur dauert nur 5 Mins" - "Austausch der Oberschale würde reichen" etc.)


    Allerdings kannst du ganz vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn der Mangel auch nicht durch einen zweiten Reperaturversuch vollständig beseitigt wird.


    Dann hättest du allerdings auch keinen Anspruch mehr auf mangelfreies Telefon sondern würdest lediglich den gezahlten Kaufpreis zurückerhalten.

  • Zitat

    Original geschrieben von borusch
    Eine Technikerstunde, um das Gerät zu reparieren, kostet aber auch schon um die 50 EUR.



    Richtig, so blöd wird aber niemand sein, SonyEricsson repariert das Gerät innerhalb der Garantiezeit für genau 0 EUR...

  • Es wurde ja nichts repariert sondern einfach geschrieben, dass der Fehler nicht festgestellt werden konnte o_O.

  • Das kommt aufs gleiche raus.
    Der Mangel muss nach dem zweiten ReparaturVERSUCH vollständig behoben sein - ansonsten kannst du zurücktreten.
    Wenn der Verkäufer den Mangel noch nichteinmal feststellt (absichtlich oder unabsichtlich), dann ist das sein Problem.

  • Das heisst ich kann jetzt


    a) das Ding nochmal auf eigene Kosten einschicken und hoffen, dass ich ein fehlerfreies zurückbekomme (repariert oder neu) und falls das nicht passiert, vom Kauf zurücktreten = bekomme das Geld, aber kein Telefon


    b) SE-Reparatur in Anspruch nehmen


    ?


    Eigentlich möchte ich doch einfach nur ein neues und einwandfreies Handy. Schwer zu glauben, dass mir das nicht zusteht o_O. Immerhin handelt es sich um ein nagelneues Gerät das bereits mit diesem Fehler bei mir ankam.

  • Zitat

    Original geschrieben von TSA
    Richtig, so blöd wird aber niemand sein, SonyEricsson repariert das Gerät innerhalb der Garantiezeit für genau 0 EUR...


    Was hat SE damit zu tun? Es ging um Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Händler :confused:

  • Schick' das Gerät an SE und lass es dort reparieren, ist mit Abstand am schnellsten, kein Händler schickt Dir freiwillig ein neues Austauschgerät, vorallem wenn es schon einmal unrepariert zurück kam.

  • Aber ich muss doch einen rechtlichen Anspruch auf ein fehlerfreies Neugerät haben, das kann doch gar nicht sein?!

  • § 439
    Nacherfüllung


    (1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.


    (2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.


    (3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.


    (4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.


    .....


    Lieferung einer mangelfreien Sache, das wäre es dann wohl.

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