Erfahrungen mit ashop.tv

  • Zitat

    Original geschrieben von juliacure
    Weiss jemand ob ich rechtlichen Anspruch auf einen Austausch habe?


    Erstmal nicht. Erst nach drei Reparaturversuchen.

  • Hm. Auch wenn sie angeblich den Fehler nicht finden? Bin da wirklich irritiert o_O. Es ist halt ein Neugerät und ich nutze es nicht, weil das Geklackere und Geklappere echt nervig ist und ich mich wirklich ärgere mit einem neuen Handy solche Probleme habe.


    Habe den anderen Post zu spät gelesen - ja, ich denke ich sollte auf ein anderes Gerät bestehen.

  • Zitat

    Original geschrieben von juliacure
    Hm. Auch wenn sie angeblich den Fehler nicht finden? Bin da wirklich irritiert o_O. Es ist halt ein Neugerät und ich nutze es nicht, weil das Geklackere und Geklappere echt nervig ist und ich mich wirklich ärgere mit einem neuen Handy solche Probleme habe.


    Wie schon angesprochen wurde - schick das Handy zu S///.

  • Muss ich das nicht erst mit dem Händler klären? Denke bei Sony dauert das ewig und mein altes Handy macht jetzt schon Zicken o_O.

  • Julia,


    du hast als Kunde folgende Rechte. Du nimmst erst einmal die Sachmängelgewährleistung nach §§ 434ff BGB in Anspruch. Das musst du mit dem Händler, nicht mit SE klären!

  • Zitat

    Original geschrieben von Marc.Trabant
    Julia,


    du hast als Kunde folgende Rechte. Du nimmst erst einmal die Sachmängelgewährleistung nach §§ 434ff BGB in Anspruch. Das musst du mit dem Händler, nicht mit SE klären!



    Das heisst für mich was genau? Ich kann auf ein Neugerät, also kompletten Austausch bestehen?
    Reparatur will ich ehrlich gesagt nicht - immerhin handelt es sich um ein nagelneues Handy und ich habe keine Lust da schon am Anfang dran rumdoktorn zu lassen, da hätte ich mir gleich ein gebrauchtes holen können.

  • Zitat

    Original geschrieben von juliacure
    Das heisst für mich was genau? Ich kann auf ein Neugerät, also kompletten Austausch bestehen?


    Nein, kannst Du nicht.


    Es wird darauf hinaus laufen:


    1. Wirksamer Kaufvertrag nach § 433 BGB
    2. Vorliegen eines Sachmangels nach § 433 I 2 BGB
    3. Kein Ausschluss der Gewährleistung
    4. Rechtsfolge: Nacherfüllung nach Wahl des Käufers
    5. Kläger besteht auf Nachlieferung einer mangelfreien Sache nach § 439 I, 2. Alt. BGB
    6. Der Verkäufer bzw. Beklagte hat nach § 439 III BGB die vom Kläger gewählte Art der Nacherfüllung verweigert und auf die andere Art der Nacherfüllung verwiesen, da die gewählte Art der Nacherfüllung nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.



    Heißt für Dich Reparatur.

  • Zitat

    Original geschrieben von TSA
    Nein, kannst Du nicht.


    Doch, kannst du.


    Zitat


    6. Der Verkäufer bzw. Beklagte hat nach § 439 III BGB die vom Kläger gewählte Art der Nacherfüllung verweigert und auf die andere Art der Nacherfüllung verwiesen, da die gewählte Art der Nacherfüllung nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.


    Das will ich sehen. Der Verkäufer bekommt ein praktisch neuwertiges Gerät zurück und hat damit (angenommen) ca. 50 EUR Differenzkosten. Eine Technikerstunde, um das Gerät zu reparieren, kostet aber auch schon um die 50 EUR.

  • Mir wurde aber geschrieben, dass der angegebene Fehler nicht festgestellt wurde - de facto wurde GAR nichts am Gerät gemacht und ich habe es so wie es war zurückbekommen.

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