Geld einsammeln für Veranstaltung : Wie abwickeln ?

  • Wenn meine Kontodaten durchs Web geistern kann "hinz und kunz" damit auf Einkaufstour gehen... soweit die Angst.


    Wenn "Hinz und Kunz" damit einkaufen habe ich damit praktisch bestimmt jede Menge Ärger, denn zunächst ist das Geld erst einmal WEG !
    Danach beginnt die Rennerei: Widerspruch gegen die Abbuchung etc...


    Was denkst Du jetzt wie schnell das geht ?
    Das Geld ist in Sekunden abgebucht, aber kommt es ebenso schnell zurück ?


    Wie ist das mit dem Widerspruch ? Wirkt der sofort ? Muss man da zunächst etwas beweisen ? Muss die Bank etwas beweisen ?



    Jede Menge Fragen die nach jeder Menge Ärger oder zumindest grossem Aufwand riechen... und den zu vermeiden ist meine Absicht hinter der Frage nach einem onlineBezahlsystem.

  • Wir sind doch hier in nem Mobilfunkforum - wie wäre es denn wenn du die Aufladecodes für ne D2 Karte in der notwendigen Höhe schicken lässt?


    Code z.B. per telefonischem zuruf oder via Email eingeben, Betrag wird von Vodafone via SMS bestätigt - fertig :top:



    Bei vodafone kannst du dir das Geld auch vom Konto wieder abholen und auf ein Bankkonto überweisen lassen :top:

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

  • hab grad festgestellt das es noch viel einfacher ist ;)


    bei verschiedenen Banken gibt es Zusatzkonten/Geldmarktkonten... bei der Diba heist das ExtraKonto. Diese Konten haben meist eine bessere Verzinsung, man kann beliebig drauf einzahlen, auszahlen geht aber nur auf ein vorher bestimmtes Referenzkonto.
    Man kann also nicht am normalen Zahlungsverkehr teilnehmen mit solch einem Konto, also ist die Gefahr des "wilden" Abhebens von dem Konto gebannt.


    Werde also bei meiner Bank so ein Zusatzkonto einrichten und dessen Daten angeben: einzahlen geht immer, Geld runter geht nur auf das Referenzkonto.


  • Sicher hast du recht, aber der Ärger bleibt dennoch nicht aus. Besonders in Zeiten, wo jemand heute noch HartzIV Empfänger ist, und morgen schon Zahlungsbevollmächtigter irgendeines Bösen Internet Buben. Besonders wenn viele Leute die Kontodaten kennen, und man sich ab und an mal unsanft aus einer Geschäftsbeziehung verabschiedet, traue ich vielen sehr viel zu.


    Morgen schon bucht ein Hartz4 Prokurist bei mir ab, holt das Geld von seinem Konto, und schickt es via Werstern Union nach Abzug seiner Provision seinem Auftraggeber. Dann kann ich zwar die Lastschrift Rückkängig machen. Was aber wenn ich nicht jeden Tag mein Konto aktiv überwachen will. Dann geht nämlich der Ärger richtig los, wenn dann mangels Deckung seinerseits nicht mehr direkt zurückgebucht werden kann. Nachweis, dass kein Abbuchungserklärung vorliegt ..... . Schonmal einem ehemaligen Hartz4 Empfänger in die Tasche gefasst? Und bis die Bank dann die Haftung übernimmt, wird es wohl auch eher nächsten Monat sein, als nur Übermorgen.


    Von der Masche mit den dubiosen Einkaufstouren mal ganz abgesehen. (Hat jemanden aus meinem näheren Bekanntenkreis, der ebenfalls vermietet, so auch schoneinmal getroffen).


    Auf diesen Ärger verzichte ich dankend. Darum geht das Geld vom Eingangskonto alsbald hinter den Kulissen weiter auf Wanderschaft. Und sollte es dochmal jemand probieren, ist die Wahrscheinlichkeit das "Lastschrift mangels Deckung zurück" umgehend passiert sehr hoch. Kann zwar dann auch noch etwas Ärger geben, bezogen auf den Abbucher, aber zumindest hat niemand unberechtigt mein Geld, dem *ICH* dann hinterherlaufen kann und muß. Also schon eine etwas andere Ausgangsposition aus meiner Sicht.



    Siemensanier


    PS: wesentlich angenehmer wäre es natürlich, dass öffentlich bekannte Konto gleich für Lastschriften zu sperren, wenn denn nur möglich.

  • Zitat

    Original geschrieben von paul.tt
    hab grad festgestellt das es noch viel einfacher ist ;)


    bei verschiedenen Banken gibt es Zusatzkonten/Geldmarktkonten... bei der Diba heist das ExtraKonto. Diese Konten haben meist eine bessere Verzinsung, man kann beliebig drauf einzahlen, auszahlen geht aber nur auf ein vorher bestimmtes Referenzkonto.
    Man kann also nicht am normalen Zahlungsverkehr teilnehmen mit solch einem Konto, also ist die Gefahr des "wilden" Abhebens von dem Konto gebannt.


    Werde also bei meiner Bank so ein Zusatzkonto einrichten und dessen Daten angeben: einzahlen geht immer, Geld runter geht nur auf das Referenzkonto.



    Sicher auch ein Weg, aber pass auf, das die Höhe der max. Auszahlungen bezogen auf einen Zeitraum nicht gedeckelt ist. Oder eventuell Vorzugszinsen o. ä. dann anfallen können.

  • Zitat

    Original geschrieben von paul.tt
    Danach beginnt die Rennerei: Widerspruch gegen die Abbuchung etc...


    Was denkst Du jetzt wie schnell das geht ?
    Das Geld ist in Sekunden abgebucht, aber kommt es ebenso schnell zurück ?


    Wie ist das mit dem Widerspruch ? Wirkt der sofort ? Muss man da zunächst etwas beweisen ? Muss die Bank etwas beweisen ?

    Bei seriösen Banken kommt es auch in Sekunden zurück, ja.


    Ja, der Widerspruch wirkt sofort. Beweisen muss derjenige etwas, der einen Anspruch behauptet. Und das ist der Abbuchende selbst. Kann oder will der Abbuchende nicht mehr, ist die Bank des Abbuchenden an der Reihe.



    Zitat

    Original geschrieben von Siemensanier
    Morgen schon bucht ein Hartz4 Prokurist bei mir ab, holt das Geld von seinem Konto, und schickt es via Werstern Union nach Abzug seiner Provision seinem Auftraggeber. Dann kann ich zwar die Lastschrift Rückkängig machen. Was aber wenn ich nicht jeden Tag mein Konto aktiv überwachen will. Dann geht nämlich der Ärger richtig los, wenn dann mangels Deckung seinerseits nicht mehr direkt zurückgebucht werden kann. Nachweis, dass kein Abbuchungserklärung vorliegt ..... . Schonmal einem ehemaligen Hartz4 Empfänger in die Tasche gefasst?

    Das ist doch alles nicht mein Problem. Nicht ich muss beweisen, dass es widerrechtlich war, sondern die Banken bzw. der Abbuchende müssen beweisen, dass es in Ordnung war. Können sie das nicht, weil sie sich mit lockeren Regeln das Leben erleichtern wollten, stehen sie dafür gerade.


    Zitat

    Auf diesen Ärger verzichte ich dankend.

    Das Argument verstehe ich ja. Ärger und ggf. Rennerei (wobei eine Rückgabe heute vielfach ja online oder per Anruf geht). Das ist aber auch schon das Einzige. Das Geld an sich ist sicher.

    Abenteuer o2 - der Netzbetreiber ohne Netz

  • Zitat

    Original geschrieben von petersandi
    Bei seriösen Banken kommt es auch in Sekunden zurück, ja.


    Ja, der Widerspruch wirkt sofort. Beweisen muss derjenige etwas, der einen Anspruch behauptet. Und das ist der Abbuchende selbst. Kann oder will der Abbuchende nicht mehr, ist die Bank des Abbuchenden an der Reihe.


    Vielleicht sind es keine Sekunden, aber in der Tat wird gleichtägig zurückgebucht am Tag des Widerspruchs.


    8quote9
    Das ist doch alles nicht mein Problem. Nicht ich muss beweisen, dass es widerrechtlich war, sondern die Banken bzw. der Abbuchende müssen beweisen, dass es in Ordnung war. Können sie das nicht, weil sie sich mit lockeren Regeln das Leben erleichtern wollten, stehen sie dafür gerade. [/quote]


    Korrekt. Habe in der Vergangenheit von einer bestimmten Firma bei mehreren Kunden widerrechtliche Abbuchungen gehabt. Kunde hat die Lastschriften platzen lassen und oh Wunder, nie wieder etwas gehört...


    Zitat

    Das Argument verstehe ich ja. Ärger und ggf. Rennerei (wobei eine Rückgabe heute vielfach ja online oder per Anruf geht). Das ist aber auch schon das Einzige. Das Geld an sich ist sicher.


    Das sehe ich auch so. Die Idee mit dem Extra-Konto oder Tagesgeldkonto etc. pp. finde ich aus Gründen der Übersichtlichkeit am besten. Kostet nix, ist jederzeit greifbar und ich muss es nicht in den Kontoauszügen meines normalen Kontos alles rauswuseln...

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Zitat

    Original geschrieben von Erik Meijer
    Vielleicht sind es keine Sekunden, aber in der Tat wird gleichtägig zurückgebucht am Tag des Widerspruchs.

    Müsste das nicht eigentlich heißen "...mit Wertstellung zum Tag der Abbuchung."?


    So kenne ich es zumindest von meiner Bank und das ist ja auch eigentlich rein nach der Logik so. Wenn ich (im ungünstigen Fall) sehe, dass vor 40 Tagen irgendjemand 15.000 EUR (hypothetisch, keine Ahnung ob so hohe Abbuchungen einfach so möglich sind) hat abbuchen lassen, dann entstünde da schon ein bemerkenswerter Zinsverlust.

    Abenteuer o2 - der Netzbetreiber ohne Netz

  • ja, mit Wertstellung vom Abbuchungstag, aber trotzdem gleichtägig ;)

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

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