Hallo,
da ich in letzter Zeit öfter mal mit Verrechnungsschecks zu tun habe, interessiert mich, was eigentlich passiert, wenn der Verrechnungsscheck (z.B. auf dem Postweg) verloren geht und nachweislich nicht eingelöst wurde.
Zeitschriftenverlage versenden ja beispielsweise oftmals Schecks, aber auch z.B. Versicherungen und / oder ganz andere Organisationen.
Im Zeitalter der Internetbanken (siehe DKB / Privatkunden) muss der Scheck dann ja auch wieder (von mir) zur Bank geschickt werden.
Wie macht ihr das? Im ganz normalen, unversicherten Umschlag? Wer haftet, wenn der Brief verloren geht? Wird im Falle eines Verlustes und bei Nichteinlösung des Schecks problemlos ein Neuer ausgestellt?
Viele Grüße
Timo