Hallo Leute,
habe bei Mobilcom 4 Mobilfunkverträge (2 mal super5 duo, die aber im Endeffekt Einzelverträge sind). Diese Verträge werden eher gelegentlich genutzt; eine Nichtnutzung brauche ich mir allerdings auch nicht vorwerfen zu lassen.
Wieso, weshalb und warum ich überhaupt diese 4 Verträge habe, steht auf einem anderen Blatt. (Wenn darüber einer diskutieren möchte: bitte einen neuen Thread über den Sinn und Unsinn von wenig genutzten Mobilfunkverträgen aufmachen...)
Jedenfalls habe ich alle 4 Verträge fristgemäß zum Ende der 24monatigen Laufzeit (enden alle in 2009) gekündigt.
Nun hat mir Mobilcom statt der erwarteten Bestätigung der ordentlichen Kündigung für 3 von 4 Verträgen eine SONDERKÜNDIGUNG bestätigt. Sie schreiben mir "wunschgemäß beenden wir Ihren Mobilfunkvertrag und rääumen Ihnen aus Kulanz ein Sonderkündigungsrecht..." ein.
Da bin ich natürlich erstmal baff... Weil ich nicht an das Gute im Menschen glaube, habe ich mir überlegt was dahinter stecken könnte: In den ABG gibt es ja eine Absatz, der sinngemäß besagt, dass Mobilfunkgeräte zurückgegeben werden müssen, wenn der Vertrag nicht die vollen 2 Jahre läuft. Kann ich für Fälle, in denen z.b. ein Kunde ohne Grund nicht zahlt, auch prinzipiell nachvollziehen.
Ich habe aber meine vertraglichen Pflichten (also die monatlichen Zahlungen) ohne Einschränkung pünkltich erfüllt - wenn auch keine Umsäze über den Mindestumsatz hinaus angefallen sind.
Die Hardware wurde mir auch nicht von Mobilcom direkt, sondern von einem Vermittler zur Verfügung gestellt, der dafür natürlich eine Privision bekommen haben wird. Könnte Mobilcom von dem die gezahlte Provision zurückfordern? Auch wenn Mobilcom selbst und unaufgefordert ein vorzeitige Beendigung des Vertrags anbietet?
Im Gegensatz zu dem, was man sonst so liest (z.B. dass Mobilcom angeblich überhaupt keine Kündigung schriftlich bestätigen wolle), ist das jedenfalls kurios, gell?
Was meint Ihr dazu?