"Handyservice" behält Handys und Geld

  • Zitat

    Original geschrieben von babapapa
    Übrigens würd ich so was als Lehrgeld abhaken und zukünftig gleich die richtigen Geräte kaufen.


    Würdest du? Bei gleich 3 einbehaltenen iPhones? :confused:




    Gut, wir wissen ja garnicht welche Handys es waren - aber genau daran sieht man, wie blödsinnig der Lehrgeldsatz ohne den richtigen Hintergrund ist...
    Nimms mir echt nicht übel, aber er war zwar blauäugig - aber direkt als Lehrgeld abhaken wär IMHO falsch...

  • Zitat

    Original geschrieben von The_Best
    Würdest du? Bei gleich 3 einbehaltenen iPhones?

    Wo steht denn was von iPhones? :apaul:

  • Wenn der TE nichts schriftliches in dr Hand hat oder zumindest die IMEI der betroffenen Gerätes, wird er wenig Erfolg habne. Die Polizei wird sich für das Freischalten nicht interessieren, es sind ja seine Geräte. Eher ist das gewerbsmässige Freischalten bei der "Fa." ein Problem.

  • Zitat

    Original geschrieben von echter-elch
    Wenn der TE nichts schriftliches in der Hand hat oder zumindest die IMEI der betroffenen Geräte, wird er wenig Erfolg haben.

    So siehts aus. In sofern ist der Spruch mit dem Lehrgeld gar nicht mal so unangebracht.
    Wobei wir natürlich das Beste für den TE hoffen...

    Nachdem die meisten User, die unter supranasaler Oligosynapsie (und auch Morbus Bahlsen) leiden, hier endlich gesperrt worden sind, wage ich mal wieder den einen oder anderen Besuch hier...

  • Wenn du es schon auf dem freundlichen und höflichen Wege versucht hast und dabei nichts erreicht hast, bleibt dir nur noch die Klage - natürlich nur, wenn du beweisen kannst, dass die Handys dir gehören.
    Kannst du theoretisch selbst beim zuständigen Gericht einreichen, meist wird es aber ohne Anwalt doch nicht funktionieren.

  • Zitat

    Original geschrieben von Thomas201
    meist wird es aber ohne Anwalt doch nicht funktionieren.


    Also doch Lehrgeld. Wenn man so bedenkt was ne Stunde Beratung bei nem Anwalt kostet (vorausgesetzt es is nicht so nen schlechter Rechtsschutzanwalt und es waren keine superteuren Handys).

    my phone: iPhone SE
    "Wenn ich übers Wasser laufe, dann sagen meine Kritiker, nicht mal schwimmen kann er."

  • Naja wenn er wirklich Nachweise wie Imei/Rechnung etc. hat, dann hat er ja eigentlich ziemlich gute Chancen.
    Da der betreffende User hier ja ziemlich lange unterwegs war, vermute ich nicht, dass der Hals-über-Kopf geflüchtet ist. Und die Anwaltskosten zahlt ja dann der Verlierer - evtl hat Meier ja auch eine Rechtsschutz.
    Und mit ein wenig Hilfe würde er die Klage / durch Googeln würde Meier die Klage auch alleine zusammenbekommen.


    Aber Lehrgeld zahlt er in jedem Fall - im Zweifel durch die verlorene Zeit.

  • Was will er beim Anwalt etc.,


    Anzeige w/Unterschlagung und die Sach läuft.
    Staatsanwaltschaft ist verpflichtet dem nachzugehen.



    GP

  • Aber die ist nicht verpflichtet ihm seine Sachen wiederzubeschaffen ;)
    Wobei eine Anzeige aber natürlich dennoch sinnvoll ist.

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