ZitatOriginal geschrieben von skyrock
Wieso sollte man nichts machen können? Frist per Einschreiben setzen, nach Ablauf der Frist Mahnbescheid und Strafanzeige.
Wie sollte ihm ein Mahnbescheid den Besitz an den Geräten zurückbringen?
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ZitatOriginal geschrieben von skyrock
Wieso sollte man nichts machen können? Frist per Einschreiben setzen, nach Ablauf der Frist Mahnbescheid und Strafanzeige.
Wie sollte ihm ein Mahnbescheid den Besitz an den Geräten zurückbringen?
ZitatOriginal geschrieben von Dauerposter
Wie sollte ihm ein Mahnbescheid den Besitz an den Geräten zurückbringen?
Nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil, Dauerposter hat natürlich Recht
Strafanzeige bleibt natürlich eine Option: Wenn die Polizei anruft und sich freundlich nach dem Grund einer Strafanzeige erkundigt, wirkt das oft schon Wunder.
Aber eben genau die Handys wird ein Mahnbescheid nicht zurückbringen, da für eine Zulässigkeit des Mahnbescheids ein Anspruch auf die Zahlung einer bestimmten Geldsumme bestehen muss. Und dieser besteht hier erstmal nicht, sondern nur ein
gesetzlicher und ggf. auch vertraglicher Herausgabeanspruch.
Erst wenn die Handys wirklich beschädigt wurden oder untergegangen sind, wenn also vertragliche oder gesetzliche (Schadens-)ersatzansprüche bestehen könnte eine Mahnbescheid zulässig sein.
Re: "Handyservice" behält Handys und Geld
ZitatOriginal geschrieben von meier85
Anbieter schrieb mir dann das er nur 2 "reparieren" konnte und 5€ in bar wieder mit rein legen würde.
Ich nehme mal an es geht um das illegale entsperren von Handys, da du das reparieren in "" gesetzt hast.
Mal überlegen, du gehst zu nem Dealer willst dir ne Tüte Koks kaufen, der behält aber das Geld und gibt dir nicht die "Ware", kannst du ihn anzeigen (bzw. die Frage sollte eher sein ob du auf legalem Wege dein Geld oder die Ware wiederbekommst). Merkst was...
Das Entsperren ist halblegal, von daher doch kein Ankauf von Schnee.
ZitatOriginal geschrieben von galahad13
Das Entsperren ist halblegal
Ich denke mal, dass man sich über diese Aussage streiten kann, jedoch würde ich nicht meine Hand dafür verwetten, dass es eine legale Handlung ist.
Zumindest ist das Anbieten solcher Dienstleistungen nicht verboten.
Es ist einfach eine Grauzone.
Jedenfalls kann der Threadersteller strafrechtlich vorgehen, ohne selbst Konsequenzen fürchten zu müssen.
Re: Re: "Handyservice" behält Handys und Geld
ZitatOriginal geschrieben von Lord EX
Mal überlegen, du gehst zu nem Dealer willst dir ne Tüte Koks kaufen, der behält aber das Geld und gibt dir nicht die "Ware", kannst du ihn anzeigen (bzw. die Frage sollte eher sein ob du auf legalem Wege dein Geld oder die Ware wiederbekommst). Merkst was...
Na (zumindest) in der Theorie müsste der Dealer ja sein Drogen-Einkommen sogar in der Steuererklärung angeben und es versteuern... ;):D
Re: Re: "Handyservice" behält Handys und Geld
Zitat
Mal überlegen, du gehst zu nem Dealer willst dir ne Tüte Koks kaufen, der behält
aber das Geld und gibt dir nicht die "Ware", kannst du ihn anzeigen Merkst was...
Abgesehen davon, dass der Vergleich recht blöd ist und nichtmal annähernd den Sachverhalt vergleichen kann,
kann man eben sehrwohl seinen Dealer anzeigen!
Und wenn wir jetzt schon so weit sind, dass wir das (relativ harmlose) unlocken
mit Drogen dealen vergleichen, dann ticken wir aber echt nicht mehr richtig Freunde!
Die Sache mit dem Unlock ist schon eher eine rechtlich dubiose Grauzone
und nicht wirklich Schwerstkriminalität!
Hi,
wobei es einen Unterschied macht, ob man Koks kauft, was in Deutschland zumindest bei der weissen Sorte per Gesetz verboten ist.
Zum Entsperren gibt es wohl kein Gesetz und das Thema ist juristisch nicht eindeutig als unrechtmäßig bewertet afaik
Übrigens würd ich so was als Lehrgeld abhaken und zukünftig gleich die richtigen Geräte kaufen.
Grüße
babapapa
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