Anschlussfreigabe bei nicht anerkannter Kündigung (Arcor)

  • Hallo,


    folgende Situation:
    Meine Schwester besitzt einen Laufzeitvertrag bei Arcor, der ursprünglich bis zum 03.08.08 laufen sollte und von ihr auch zu diesem Zeitpunkt gekündigt wurde. Sie ist während der Laufzeit einmal umgezogen und hat ihren Anschluss "mitgenommen". Dabei wurde ihr von Seiten Arcors im Umzugsantrag eine Verlängerungsklausel untergejubelt. Diese halte nicht nur ich für unwirksam (http://frontal21.zdf.de/ZDFde/…29/0,1872,7258525,00.html) und habe für meine Schwester ein entsprechendes Schreiben an Arcor gesendet. Dort stellt man sich dumm und bestätigt eine Kündigung für September 2009. Ich habe inzwischen ein weiteres Schreiben dort hin gesendet, mit der Bitte es an eine entsprechende (Rechts-)Abteilung des Unternehmens weiterzuleiten. Allerdings kam seitdem keine Antwort mehr.


    Nun zu meiner Frage:
    Kann Arcor tatsächlich den Anschluss blockieren, wenn meine Schwester nun ab August bei einem anderen Anbieter unterschreibt? Im o.g. Frontal21-Link klingt dies so:


    "Häufig würden Firmen dann versuchen, einen Wechsel zu einem neuen Anbieter zu verhindern, indem sie den Anschluss nicht freigeben. In diesem Fall bleibe dem Kunden nur die Möglichkeit, gerichtlich eine einstweilige Verfügung zu erwirken."


    Das wäre doch sehr ärgerlich und aufwendig, wenn man im Eilverfahren Rechtsschutz suchen müsste... Wäre super, wenn jemand eine Einschätzung oder gar Erfahrung für solch einen Fall hätte.

  • 1. Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Wieso sollte es nicht wirksam sein? Deine Schwester wird sich das Formular doch wohl durchgelesen haben. Dort steht es übrigens direkt auf der ERSTEN Seite!
    2. Sie kann natürlich einen weiteren Anschluss bei einem anderen Anbieter geschaltet bekommen. Arcor blockiert in diesem Falle natürlich nichts.
    3. Sie kann sich für 99 Euro aus dem Vertrag freikaufen.

  • Warum die Anbieter eine Vertragsverlängerung beim Umzug einbauen wird immer gerne verschwiegen. Arcor muss nämlich beim Umzug eine neue TAL durch die TCom Schalten lassen. Ohne Arbeiten beim Kunden(sehr sehr selten) verlangt die Tcom ~36€ mit Arbeiten beim Kunden (üblich) ~68€. Bei den heutigen Margen(gut 11€/Monat gehen ja schon für die TAL Miete ab ) muss man dieses Geld erstmal verdienen. Deswegen müsste eigentlich der Telefonanbeiter den Umzug kostenpflichtig machen um die Ausgaben auf den Kunden umzulegen. Das darf man aber AFAIK nicht. Deswegen halte ich eine Vertragsverlängerung garnicht für so ungerechtfertigt. Wenn auch 2 Jahre Verlängerung wie bei Arcor IMHO nicht fair sind. Dafür kann man aber durch das Freikaufen (99€) quasi die Kosten der Tal Schaltung übernehmen und dafür jederzeit kündigen. Andere Anbeiter sind da nicht so kulant und verlangen immer die Zahlung aller Grundgebühren bis Vertragsende -als Vertragsauflösungsgebühr.


    http://www.telespiegel.de/news…snetzagentur-tal-ent.html

  • Vergiß nicht noch die Kosten für die TAL-Kündigung...

  • Danke erst mal für die Antworten.



    Zitat

    Original geschrieben von seby
    1. Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Wieso sollte es nicht wirksam sein? Deine Schwester wird sich das Formular doch wohl durchgelesen haben. Dort steht es übrigens direkt auf der ERSTEN Seite!


    Wieso so schroff? Bist du in der TK-Lobby? :p


    Ich wollte an dieser Stelle eigentlich keine Diskussion der Rechtslage, denn die ist eindeutig. Auch wenn man etwas in den AGBs eines Vertrages liest, muss es nicht wirksam sein. Stichworte sind in diesem Zusammenhang die "überraschende Klausel" iSd § 305c BGB und die "unangemessene Benachteiligung" iSd § 307 I BGB. Im übrigen geht der Gesetzgeber treffend davon aus, dass Otto-Normalbürger gerade nicht alles liest, was sein Gegenüber ihm an AGBs präsentiert. Deshalb schützt er Verbraucher davor, dass Unternehmer ihn mit seitenlangen Bedingungen übervorteilen. Und ganz ehrlich: als ob man mit einem Unternehmen über die AGBs verhandeln könnte?!


    Arcor wurde jedenfalls kürzlich vom Verbraucherschutzbund für die Verlängerungsklausel in den Umzugsanträgen abgemahnt und ich gehe jede Wette ein, dass ein AG ähnlich urteilt.


    Persönlich finde ich es absolut daneben, dass man im Falle des Umzuges für die Erfüllung des Vertrags (man könnte ja auch einfach kündigen) noch mit der 24-monatigen Verlängerung "bestraft" wird.


    Das ist aber nicht mein Anliegen.


    Die Frage ist vielmehr:


    Zitat

    Original geschrieben von seby
    2. Sie kann natürlich einen weiteren Anschluss bei einem anderen Anbieter geschaltet bekommen. Arcor blockiert in diesem Falle natürlich nichts.


    Stimmt das?


    Zitat

    Original geschrieben von seby
    3. Sie kann sich für 99 Euro aus dem Vertrag freikaufen.


    Das ist indiskutabel, denn sie hat die ursprünglich vereinbarten 24 Monate erfüllt. Die Kündigung ist wirksam.

  • Zitat

    Original geschrieben von webbiller
    Warum die Anbieter eine Vertragsverlängerung beim Umzug einbauen wird immer gerne verschwiegen. Arcor muss nämlich beim Umzug eine neue TAL durch die TCom Schalten lassen. Ohne Arbeiten beim Kunden(sehr sehr selten) verlangt die Tcom ~36€ mit Arbeiten beim Kunden (üblich) ~68€. Bei den heutigen Margen(gut 11€/Monat gehen ja schon für die TAL Miete ab ) muss man dieses Geld erstmal verdienen. Deswegen müsste eigentlich der Telefonanbeiter den Umzug kostenpflichtig machen um die Ausgaben auf den Kunden umzulegen. Das darf man aber AFAIK nicht. Deswegen halte ich eine Vertragsverlängerung garnicht für so ungerechtfertigt. Wenn auch 2 Jahre Verlängerung wie bei Arcor IMHO nicht fair sind. Dafür kann man aber durch das Freikaufen (99€) quasi die Kosten der Tal Schaltung übernehmen und dafür jederzeit kündigen. Andere Anbeiter sind da nicht so kulant und verlangen immer die Zahlung aller Grundgebühren bis Vertragsende -als Vertragsauflösungsgebühr.


    http://www.telespiegel.de/news…snetzagentur-tal-ent.html


    Danke für die Hintergrundinfos. Es ist natürlich nachvollziehbar, dass ein Unternehmen diese Kosten wieder reinholen möchte. Die Art und Weise ist aber imho völlig indiskutabel.


    Wie gesagt, freikaufen kommt nicht in Frage, denn es wurden 24 Monate erfüllt. Zudem weigert sich Arcor ja auch, Kunden die günstigeren Tarife ohne Wechselgebühr anzubieten.


    Ich bin Jurist und bleibe dabei, dass die Kündigung wirksam ist. Würde es auch in jedem Fall auf eine Klage von Arcor ankommen lassen.
    Was ich aber vermeiden muss, ist, dass Arcor den Anschluss blockieren kann und meine Schwester dadurch gehindert wäre, einen Neuvertrag bei einem anderen Anbieter abzuschließen.

  • Zitat

    Original geschrieben von elsobi


    Ich wollte an dieser Stelle eigentlich keine Diskussion der Rechtslage, denn die ist eindeutig. Auch wenn man etwas in den AGBs eines Vertrages liest, muss es nicht wirksam sein. Stichworte sind in diesem Zusammenhang die "überraschende Klausel" iSd § 305c BGB und die "unangemessene Benachteiligung" iSd § 307 I BGB. Im übrigen geht der Gesetzgeber treffend davon aus, dass Otto-Normalbürger gerade nicht alles liest, was sein Gegenüber ihm an AGBs präsentiert. Deshalb schützt er Verbraucher davor, dass Unternehmer ihn mit seitenlangen Bedingungen übervorteilen. Und ganz ehrlich: als ob man mit einem Unternehmen über die AGBs verhandeln könnte?!


    Da widersprichst du dir aber selbst.
    1 Die Rechtslage ist sicher nicht so eindeutig, wie du sie gerne hättest.
    2 Das Umzugsformular besteht aus einer (1) Seite, nicht aus seitenlangen Bedingungen und AGBs. Auf dieser einen Seite steht auch das mit der Verlängerung. Es wäre sehr traurig, wenn man einem geschäftsfähigen Menschen nicht zutraut das, was er unterschreibt, wenigstens einmal gelesen zu haben. Besonders dann, wenn es sich nur um eine Seite handelt.


    Alles andere wurde ja schon gesagt. Deine Schwester kann nur auf Kulanz hoffen.

  • @seby Ui,kannte ich garnicht, wie hoch ist die denn etwa?



    Zur eigentlichen Frage: Wenn die Hausleitung es zulässt, kann die Tcom dir auch einen komplett neuen Anschluss legen. Dann ist es völlig egal was Arcor macht. Die könnten höchstens noch die alten Rufnummern zurückhalten und nicht zur Portierung freigeben. Wer also auf die Nummer verzichten kann, kann also idR sofort einen neuen Vertrag starten. Nur hast du dann trotzdem Arcor an der Backe, und wenn du einfach nicht bezahlst dann wird es nicht besser, denn dann kannst du dich mit irgend einem Inkassobüro streiten, die dann nichtmal prüfen können ob du den Arcor Anschluss nutzt, für den die Gebühren immer weiter auflaufen. Ich weiß nicht ob mir der Stress es Wert wäre( evtl Schufaeintrag etc), wenn es nur um ein paar gesparte ct. beim anderen Anbieter geht. Wenn der Arcoranschluss nicht funktioniert ist es natürlich eine andere Sache.

  • Zitat

    Original geschrieben von elsobi


    Das ist indiskutabel, denn sie hat die ursprünglich vereinbarten 24 Monate erfüllt. Die Kündigung ist wirksam.


    nein, hat sie eigentlich nicht, die 24 Monate beziehen sich ja auf den Vertrag der beim Umzug auf Kulanz aufgelöst wurde, der Vertrag mit der neuen Adresse ist auch ein neuer Vertrag mit neuer Laufzeit.


    Arcor hätte sich ja auch weigern können den 1. Vertrag aufzulösen, da steht ja eindeutig eine Adresse drauf an der die Leistung erfüllt wird, ob der Kunde jetzt noch da wohnt oder nicht hätte Arcor auch egal ein können, aber sie haben ja angeboten den Vertrag zu kündigen und eben einen neuen zu machen.

  • Zitat

    Original geschrieben von webbiller
      @seby Ui,kannte ich garnicht, wie hoch ist die denn etwa?


    Es waren mal in 2005 knapp 30 Euro. Wie hoch die Kosten jetzt sind, weiß ich leider nicht. Die Infos bei der BNetzA sind leider ziemlich veraltet.

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