ZitatEs war eine Party. Eine Tussi war im Hintergrund zu sehen. Und das ist ja dann eine Menschenmenge und kein Portrait, und sollte ja dann laut dem Link der hier gepostet werden erlaubt sein.
Die Tussi hat sich aufgeregt und ihm gedroht etwas zu unternhemen. Er hat das Foto nicht entfernt und blieb auf Anwalts, Gerichtskosten und Schadenersersatz???(weiß nicht mehr genau was es war) sitzen.
Also man sollte trotzdem vorsichtig sein. Oder das Foto einfach entfernen das sollte sich die Sache auch erledigt haben.
So wie Du es beschrieben hast geht das auch aus den Gesetzestexten hervor, das dies nicht erlaubt ist.
Ein Foto einer Unbekannten darf veröffentlicht werden, wenn diese Person nicht gegenstand des Bildes ist, als Beiwerk.
Sollte die betreffende aber etwas dagegen habe, ist man verpflichtet das Bild zu entfernen.
Da diese in Diesem Fall nicht geschehen ist, ist Schadenersatz logischerweise fällig.
Es ist auch klar, wenn jemand mich bittet ein Bild zu entfernen mache ich es auch.
Die Frage war auch danach, ob ich gleich ohne Abmahnung auf Schadenersatz verklagt werden kann.
Dieses ist auch der Fall, wenn man die Grundregeln des Persönlichkeitsrechts und Urheberrecht verletzt.
Also, ein bisschen nachdenken beim Fotografieren, und alle Informieren, und dann wird es schon schief gehen.