Ich habe eine kleine Homepage, auf der ich Partybilder von unterschiedlichen Festern, mit Personen veröffentliche.
Beim Fotografieren, frage ich die Leute ob Sie Lust haben das ich ein Foto mache, dann gebe ich einen Zettel mit meiner Homepage URL, und sage Ihnen, dass Sie dort sich die Bilder anschauen können.
Diese können dann auch als E-Card versendet werden.
Jetzt kam gestern die Diskussion auf, das ich das eigentlich gar nicht darf, und man mich deshalb belangen kann, von Leuten die doch keine Lust haben, oder zufällig auf einen Gruppenbild mit dabei sind.
Warum? :confused:
Zeitungen veröffentlichen auch Bilder, ohne das Sie jeden Fragen.
Vielleicht hat auch jemand einen Link für Gesetzestexte, in diese Richtung.