Bilder auf die Homepage. Rechtliche Frage

  • Ich habe eine kleine Homepage, auf der ich Partybilder von unterschiedlichen Festern, mit Personen veröffentliche.


    Beim Fotografieren, frage ich die Leute ob Sie Lust haben das ich ein Foto mache, dann gebe ich einen Zettel mit meiner Homepage URL, und sage Ihnen, dass Sie dort sich die Bilder anschauen können.
    Diese können dann auch als E-Card versendet werden.


    Jetzt kam gestern die Diskussion auf, das ich das eigentlich gar nicht darf, und man mich deshalb belangen kann, von Leuten die doch keine Lust haben, oder zufällig auf einen Gruppenbild mit dabei sind.


    Warum? :confused:


    Zeitungen veröffentlichen auch Bilder, ohne das Sie jeden Fragen.


    Vielleicht hat auch jemand einen Link für Gesetzestexte, in diese Richtung.

  • Ein ähnlicher Fall -> hier


    Allgemeine Infos bekommst du hier :)


    Vielleicht hilft es dir erst mal weiter ;)

    Mitglied #14 des Nokia TT Taschenuhrbesitzer Club


    Opel Astra H Sport 5T, 1.7 CDTI in Starsilber mit Klimaautomatik, Sitz-Komfort-Paket 1, CDC 40 Opera, Bi-Xenonscheinwerfer, Fernbedienung am Lenkrad, IDS Sportfahrwerk, GID, Seitenschutzleisten und Rammschutzleisten in hinterem Stoßfänger, in Wagenfarbe, Mittelarmlehne und Orig. Opel Leichtmetallräder 7½ J x 18 im 11-Speichen-Design mit Reifen 225/40 R18. Jetzt auch mit MTEC´s H3.

  • Dank Dir.


    In Bezug auf Fremdbilder ist mir diese Fall auch soweit klar.


    Die Frage geht halt noch in die Richtung, da ich eigene gemachte Fotos von fremden Personen ins Internet stelle.


    Können diese Personen, die rein Zufällig auf dem Foto sind, gleich Klage erheben?


    Logisch, wenn mich einer Kontaktiert, und sagt man solle sein Bild entfernen, dann geschieht dieses auch. Aber wenn ich ein Foto. z.B. von einer Gruppe mache die das auch wollen, ist es manchmal unvermeidbar, das fremde Personen auf dem Foto sind.

  • Zitat

    Original geschrieben von Hase30
    ...Können diese Personen, die rein Zufällig auf dem Foto sind, gleich Klage erheben?.... Aber wenn ich ein Foto. z.B. von einer Gruppe mache die das auch wollen, ist es manchmal unvermeidbar, das fremde Personen auf dem Foto sind....


    Ich bin kein Jurist, aber ich meine schonmal hier gelesen zu haben, dass Leute, die zufällig (z.B. im Hintergrund mit vielen anderen auch) in der Öffentlichkeit von Dir fotografiert werden, keinen Anspruch haben.


    Grüße SpeedTriple

  • Zitat

    Original geschrieben von Hase30 önnen diese Personen, die rein Zufällig auf dem Foto sind, gleich Klage erheben?

    Leider JA.
    Ich kannte jemanden dem das mächitg viel Ärger und Geld gekostet hat. Ich empfehle dir auf jedenfall eine Rechtsschutzversicherung abzuschliessen. Auch wenn dies nur eine private Hompage ist. Eine Internetseite zu veröffentlichen ohne Rechtsschutzversicherung ist ein meinen Augen selbstmörderisch.

  • Eine Rechtschutzversicherung gehört dazu, leider hilft die mir auch wenig wenn ich zu einer Strafe Verurteilt werde.


    (gibt es eigentlich auch eine Haftpflichtversicherung für Beitreiber einer Internetseite, so wie eine Betriebshaftpflicht?)


    Warum dürfen dann Zeitungen Bilder veröffentlichen wie Sie wollen?


    Reicht es wenn ich auf einer Party ein Großes Plakat anbringen, "Wir machen Internetfotos für die Internetseite so und so", ?

  • Hi!


    Immer wieder ein guter Anhaltspunkt ist diese Seite: Recht am eigenen Bild
    Insbesondere die Punkte 2, 5 und 6 lesen.
    Die besonders wichtigen Rechtsgrundlagen in diesem Zusammenhang sind §§ 22, 23 und 33 KUG und hier zu finden.


    Mein Fazit: Wenn du von den Leuten Fotos machst und sie darauf hinweist, dass sie diese auf deiner HP finden willigen diese ja damit in die Veröffentlichung ein. Insofern also kein Problem. Sollte jemand später doch was dagegen haben kann er ja die vorher gegeben Einwilligung widerrufen und du musst die betreffenden Fotos vom Netz nehmen, das war's dann.
    Was zufällig andere abgelichtete Personen angeht (z.B. im Hintergrund oder in einer großen Menschenmenge): Hier ist eine Veröffentlichung ohne Einwilligung zulässig (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 KUG ).


    belinea: Deine Aussage ist so leider falsch.

    Enttäuscht vom Affen schuf Gott den Menschen.
    Danach verzichtete er auf weitere Experimente.

    - Mark Twain -

  • Also mein hoffentlich doch gesunder Menschenverstand sagt mir das das normalerweise keine Folgen haben dürfte! Dann müßte ja jede Diskothek oder Partybildeveröffentlicher mit Klagen überschüttet werden weil da bestimmt zig tausend Leute irgendwo im Hintergrund sind die da vielleicht gar nicht drauf wollen.
    Also ich würd auf die Seite einen Vermerk machen das wenn sich jemand in seiner Privatssphäre verletzt fühlt doch einfach ne kurze Mail schreiben soll damit du das Foto von der Seite nehmen kannst.

  • Ein fettes Danke an die bisher abgebenen Meinungen. Hat mich ein ganzes Stück weiter gebracht.


    Zitat

    Also mein hoffentlich doch gesunder Menschenverstand sagt mir das das normalerweise keine Folgen haben dürfte! Dann müßte ja jede Diskothek oder Partybildeveröffentlicher mit Klagen überschüttet werden weil da bestimmt zig tausend Leute irgendwo im Hintergrund sind die da vielleicht gar nicht drauf wollen.
    Also ich würd auf die Seite einen Vermerk machen das wenn sich jemand in seiner Privatssphäre verletzt fühlt doch einfach ne kurze Mail schreiben soll damit du das Foto von der Seite nehmen kannst.


    Kann ich nur Zustimmen, nur wollte ich mich auch vergewissern.





    Und auch ein Extra Dankeschön, genau solche Links habe ich gesucht.
    Werde mich mal durchlesen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Jeeves
    belinea: Deine Aussage ist so leider falsch.


    Dann scheint das von Richter zu Richter unterschiedlich zu sein.


    Es war eine Party. Eine Tussi war im Hintergrund zu sehen. Und das ist ja dann eine Menschenmenge und kein Portrait, und sollte ja dann laut dem Link der hier gepostet werden erlaubt sein.


    Die Tussi hat sich aufgeregt und ihm gedroht etwas zu unternhemen. Er hat das Foto nicht entfernt und blieb auf Anwalts, Gerichtskosten und Schadenersersatz???(weiß nicht mehr genau was es war) sitzen.


    Also man sollte trotzdem vorsichtig sein. Oder das Foto einfach entfernen das sollte sich die Sache auch erledigt haben.

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