Hepatitis B: Anerkennung als Behinderung? Erfahrungen der TTler bzgl. Beh.-Ausweis?

  • "Sie haben einen Behindertenausweis? Ah ja, ist ja interessant. Wegen was denn? Ach, Hepatitis B? Wie haben Sie DIE denn bekommen?"


    Kannst Du mit diesem Dialog leben? Würde ich mir in diesem Fall der Behinderung als zusätzliches Kriterium überlegen... (Kommt sicher auch auf denjenigen an, der sie stellt und vor allem auf die Antwort auf die letzte Frage.)

  • Zitat

    "Sie haben einen Behindertenausweis? Ah ja, ist ja interessant. Wegen was denn? Ach, Hepatitis B? Wie haben Sie DIE denn bekommen?"


    Weiß was du damit sagen willst.
    Auch als Nichtbetroffener, sollte mir jemals ein derartigen Fragesteller über den
    Weg laufen, würd ich ihm wohin treten, daß er jault wie
    ein italienischer Wachhund.


    Unabhängig davon, muß er nicht die Krankheit nennen, sondern die Tätigkeiten
    welche er u.U. nur eingeschränkt ausüben kann.


    GP


  • Auch wenn Du im Prinzip recht hast: Zwischen rechtlich müssen und gesellschaftlich müssen bzw. sonstwohin treten können liegt aber bisweilen ein kleiner Unterschied... ;)

  • Du glaubst gar nicht, wie oft ich diesen Dialog schon hinter mir habe. ;) Mein Chef weiß es, mein Betreuer in der Personalabteilung weiß es, meine Kollegen im direkten Umfeld wissen es. Natürlich kam da auch die Frage, woher es kommt. Aber wenn man keine Antwort geben kann, weil man es nicht weiß...im Grunde bleiben nur Geschlechtsverkehr (den ich aber nur geschützt praktiziert habe) und Blutübertragungen (die ich nicht hatte), geringes Restrisiko durch OP-Verunreinigungen (was ich nicht nachprüfen kann). Ich hab mir die Einstellung zugelegt, dass es mir weniger bringt zu wissen, woher es kommt, denn zu wissen, was ich dagegen tun kann...


    Grundsätzlich ist natprlich klar, dass der Mensch an sich neugierig ist und wissen möchte, was man hat, den zweiten Teil der Frage kann man aber gepflegt mit einem "was geht Sie das an?" kontern, wenn nötig. Aber bis dato war es das nicht. Chef und Co. haben extrem gut reagiert, in meinem Chef habe ich eine echte Stütze im Rücken. Werde aber kurzfristig auch noch die Behindertenvertretung unseres Betriebsrates konsultieren.


    @CH: merci für den Link, werd mich da in Kürze registrieren, ist sicher richtig, dass es da eine höhere Trefferquote gibt ;) Aber: auch TT hat mich nicht enttäuscht, habe eine sehr wertvolle PN bekommen, die ich auch noch beantworten werde, nur jetzt nicht mehr, bin zu müde, aber auch dafür wie für die Tips ein danke! :top:


    jsl: klar will und werd ich mich sehr kurzfristig darum kümmern. Aber wie gesagt: Procedere ist klar, ich brauch Entscheidungsgrundlage. Aber je mehr ich drüber nachdenke: wirklich nachteilig kann so ein Ausweis ja nicht sein.

  • ein bekannter hat diabetis in irgendeiner heftigen form. dadurch, dass dies zu spät erkannt wurde und er auch nicht sonderlich zimperlich mit sich selbts umging (rauchen, saufen, süßes, etc) hat er sich ein paar gehirnzellen gegrillt. das hat(te) zur folge, dass er nur noch sehr eingeschränkt lernfähig ist. bei seinen letzten "normalen" jobs wurde er gleich in der probezeit wieder nach hause geschickt, weil er es eben nicht gepackt hat die anforderungen in der für ihn kurzen zeit zu bewältigen.


    jetzt hat er mit seiner anerkennung als behinderter eine stelle, die auf diese besonderen umstände rücksicht nimmt. dass er halt ein paar wochen braucht um bestimmte dinge zu erlernen. er kann sich jetzt aber als vollwertige arbeitskraft einbringen und muss nicht so schnell einen rauswurf befürchten.


    bei dir hört es sich nicht so dramatisch an. da sollte man genau abwägen, ob man seine einschränkungen öffentlich macht oder nicht. der schuss könnte auch nach hinten los gehen.


    umso wichtiger ist aber sich schnellstmöglich um eine anerkennung zu kümmern. die wird dir zwar jetzt nur helfen wenn du sie dem arbeitgeber bekannt gibts (stichwort kündigungsschutz), könnte aber, je nach deiner verfassung, später mal dafür sorgen, sollte mal was mit deinem job passieren, dass du schneller wieder in eine geeignete stelle findest. wenn du nämlich deinen jobverlust mit dieser krankheit begründen kannst, und eben nicht weil du einfach "unfähig" warst.


    noch etwas, was sich evtl jetzt hart für dich anhört: man selber merkt evtl nicht in wieweit die leistungsfähigkeit sich krankheitsbedingt verschlechtert. kollegen und chef evtl aber schon. sowas kann man unter umständen auch nicht lange "verstecken" oder überspielen.


    insofern könnte die bekanntgabe dessen sich auch vortilig für dich auswirken. so nach dem motto "mensch, trotz ihrer krankheit haben sie ja alles im griff" oder so.


    aber von uns aus hier ist das alles nur sehr schwerr zu greifen und zu beurteilen. vielleicht ist es ja aber auch ein denkanstoss.

  • jo, der Denkanstoss ist durchaus gut. Was die bekanntgabe in der Firma angeht von der Krankheitsseite her schon geschehen. Mein Chef stärkt mir da auch bombig den Rücken. Aber das Thema B-Ausweis habe ich noch nicht mit ihm erörtert. Hab heute mal mit unserer Schwerbehindertenvertretung gesprochen, die raten klar dazu, den Antrag zu stellen. Ich denke, ich werd es machen, 8.8. ist der nächste Arzttermin, dann werden wir das gemeinsam einleiten.

  • so, erste Einschätzung: Anerkennung mit 30 % wohl "möglich". Was heisst das jetzt in Praxis? "Muss" ich nur noch 70 % der bisherigen Zeit arbeiten? Was, wenn ich aber weiter 100 % arbeiten möchte, solange es geht? Auf eigenes Risiko? Das Versorgungsamt ist leider übers Wochenende nicht erreichbar, deswegen hoffe ich mal auf ein paar Antworten, danke!

  • Zitat

    Original geschrieben von ZweiterNick
    so, erste Einschätzung: Anerkennung mit 30 % wohl "möglich". Was heisst das jetzt in Praxis? "Muss" ich nur noch 70 % der bisherigen Zeit arbeiten? Was, wenn ich aber weiter 100 % arbeiten möchte, solange es geht? Auf eigenes Risiko? Das Versorgungsamt ist leider übers Wochenende nicht erreichbar, deswegen hoffe ich mal auf ein paar Antworten, danke!


    Nicht persönlich nehmen, aber so richtig intensiv hast Du Dich mit der Thematik noch nicht beschäftigt oder?


    Für derartige Fragen braucht man nicht das Versorgungsamt, da reicht bspw. die verlinkte Seite weiter vorn hier im Beitrag...


    Wenn Du 30% GdB bekommst heißt das erstmal noch gar nichts, da man erst ab einem GdB von 50% als schwerbehindert gilt. Es gibt zwar die Möglichkeit sich mit 30% einem Schwerbinderten gleichstellen zu lassen, die Details dazu kenne ich aber auch nicht.


    Auf die Arbeitszeit allgemein wirkt sich eine Schwerbehinderung erstmal überhaupt nicht aus, lediglich der Arbeitsplatz muss entsprechend geeignet sein. Also nicht 30% Behinderung = 30% weniger Arbeit. Auch Schwerbehinderte arbeiten primär erstmal 38/40 Std. die Woche. Man kann lediglich versuchen einen Teilzeitarbeitsplatz zu bekommen, wenn die Art oder Schwere der Behinderung eine kürzere Arbeitszeit notwendig macht (§ 81 Abs. 5 SGB 9). Dies setzt aber u.a. auch voraus, dass der derzeitige Arbeitsplatz teilzeit geeignet ist. Ansonsten kann die der AG zwar nicht gleich kündigen, ggf. aber auf einen Teilzeit geeigneten Arbeitsplatz umsetzen. Und ob das gewollt wird steht auf einem anderen Blatt zumal sich das auch finanziell auswirken kann.


    Hier noch mal ein informativer Link dazu, geht zwar nicht um Hepatitis sondern Diabetes aber rechtlich ist es dasselbe:
    http://www.diabetes-forum.de/s…v.asp?page=Archiv1&ID=241

  • Das stimmt auch nicht ganz so.
    Ich habe einen GdB von 50 %, bin Landesbeamter in NRW und muss pro Woche bei einer Vollanstellung 2 Stunden weniger arbeiten.


    Ebenso hast du die Möglichkeit, jedenfalls zur Zeit noch, eher in Rente zu gehen ohne Abschäge. Das sind im Moment 2 Jahre, die man eher aufhören kann.


    Auf dem Schwerbehindertenausweis steht lediglich der Grad der Behinderung (GdB), sowie eventuell noch zuerteilte Merkzeichen (hilflos, blind, Rundfunkbefreiung,...). Zeigt man irgendwo den Ausweis, um eventuelle Vorteile zu bekommen, weiß keiner, was man hat.
    Lediglich auf dem schriftlichen Bescheid des Versogungsamtes stehen auch die Behinderungen.


    Jedoch muss man - auch bei der Arbeit - nie den Bescheid vorlegen, sondern immer nur den Ausweis.

  • Dir ist aber schon bewusst, dass sich die Dienst(arbeits)zeit für Beamte nach der jeweiligen Arbeitszeitverordnung des Bundeslandes richtet die für "Otto-Normalangestellter" wie den TE nicht gilt?


    Im Fall NRW z.B.:
    § 2 Regelmäßige Arbeitszeit


    (1) Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten beträgt, sofern in dieser Verordnung nichts anderes bestimmt oder zugelassen ist, durchschnittlich


    a) mit Beginn des Monats, in dem das 60. Lebensjahr vollendet oder ein Grad der Behinderung von mindestens 80 festgestellt wird, 39 Stunden,


    b) mit Beginn des Monats, in dem das 55. Lebensjahr vollendet oder ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wird, 40 Stunden sowie


    c) im Übrigen 41 Stunden.


    Derartige "Vergünstigungen" sind im SGB nicht vorgesehen. (Wobei hiernach hättest Du auch max. 1 Stunde weniger zu arbeiten, aber evtl. haben Landesbeamte da noch wieder ihren "Haustarif").

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