Also ich glaub ja nicht, dass der Threadersteller noch das restliche Jahr krank sein sollte, um überhaupt keinen Urlaub mehr (egal bei welchem Arbeitgeber) nehmen zu können.
Wenn doch, wird der Anpruch schwierig.
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Also ich glaub ja nicht, dass der Threadersteller noch das restliche Jahr krank sein sollte, um überhaupt keinen Urlaub mehr (egal bei welchem Arbeitgeber) nehmen zu können.
Wenn doch, wird der Anpruch schwierig.
Re: Firma verweigert auszahlung von Urlaub
ZitatOriginal geschrieben von Handyfreak22
Ich bin im Moment krankgeschrieben, bis zum 31.08.2008. Mein Arbeitsverhältnis läuft nur noch bis zum 31.08.08.
haha, ich musste lachen, krank feiern aber auf den putz hauen wollen.....
Zitathaha, ich musste lachen, krank feiern aber auf den putz hauen wollen.....
Grüß Gott Herr Professor,
wo haben Sie für diese "herausragende" Ferndiagnose studiert? :mad:
GP
Re: Re: Firma verweigert auszahlung von Urlaub
ZitatOriginal geschrieben von ThaFUBU
haha, ich musste lachen, krank feiern aber auf den putz hauen wollen.....
:flop:
Was soll man dazu noch sagen?!
Wie oft der Spruch
"Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die F***** halten"
doch immer wieder passt!
Hallo,
erst mal vielen dank für die Infos. Also wenn ich am 31.08. wieder gesund bin habe ich einen Anspruch auf meinen Urlaub? Also wird dieser Ausbezahlt oder der Vertrag muss verlängert werden?
Beides wäre mir um Ehrlich zu sein echt egal! Hauptsache ich bekommt die Kohle.
ZitatOriginal geschrieben von ThaFUBU
haha, ich musste lachen, krank feiern aber auf den putz hauen wollen.....
Auf den Putz hauen tue ich bestimmt nicht, ich bin seit Novermber krank geschrieben, war allerdings wärend desen, letzte Woche 1 Woche arbeiten, habe wieder die selben Probleme und deswegen zahlt die Krankenkasse weiter, weil wieder das selbe Problem vorliegt!
Geh einfach zur Gewerkschaft und lass dich beraten. Ein Handyforum ist da nicht ganz der richtige Weg.
Grundsätzlich geht der Urlaubsanspruch wegen Krankheit natürlich nicht unter. Wenn das Arbeitsverhältnis dann endet, muss der Urlaub ausbezahlt werden (§7 IV BUrlG). Eine automatische Verlängerung des Arbeitsverhältnisses um die Dauer des Urbaubs geht natürlich nicht.
ZitatOriginal geschrieben von Handyfreak22
, war allerdings wärend desen, letzte Woche 1 Woche arbeiten, habe wieder die selben Probleme und deswegen zahlt die Krankenkasse weiter, weil wieder das selbe Problem vorliegt!
Das klingt dann aber schon verdächtig nach chronischer dauerhafter Erkrankung, und woran machst Du nun fest, dass Du ab dem 01.09.09 wieder topfit und arbeitsfähig bist? Oder ist die Krankschreibung wirklich erstmal nur auf die Zeit des AV`s gelegt worden?
Wenn die Erkrankung auch darüber hinaus besteht kann es durchaus sein, dass der Anspruch damit wegfällt. Und ohne da jetzt irgendwas unterstellen zu wollen:
Es kommt natürlich für einen Außenstehenden schon komisch wenn eine sich über mehrere Monate hinzieht und nach einer Woche Arbeit dann gleich wieder eine Krankschreibung für weitere 2 Monate dazukommt. Dann ist es doch mehr als unglaubwürdig wenn just zum Zeitpunkt des Vertragsendes sich plötzlich wieder eine Genesung einstellt.
Von daher nimm den hier schon öfter gegeben Rat an und frag einen Fachmann, sonst kann so eine Aktion auch böse nach hinten losgehen.
Ohne vom Fach zu sein....
Aber ist Urlaub nicht primär zur Erholung gedacht? Für mein laienhaftes Verständnis stünde Dir nur Urlaub anteilsmäßig für die geleistete Arbeitszeit zu.
Und auch wenn ich Deine Krankheit selbst nicht in Zweifel stelle, so will ich hier mal Partei für Deinen Arbeitgeber begreifen. Sollte Dir wirklich noch (Urlaubs-)Geld zustehen, obwohl Du im laufenden Kalenderjahr nicht arbeiten konntest, so würde ich das als grotesk empfinden!
Aus diesem Grund habe ich auch darauf verzichtet, mich in diese Thematik einzulesen....Klar ist: Wenn Du das durchziehen willst, geh zum Anwalt (egal für wie moralisch verwerflich ICH das halte)!
Gruß,
Masche
ZitatOriginal geschrieben von Masche66
Aber ist Urlaub nicht primär zur Erholung gedacht? Für mein laienhaftes Verständnis stünde Dir nur Urlaub anteilsmäßig für die geleistete Arbeitszeit zu.
Eine Kürzung der Urlaubstage aufgrund von Krankheit wäre unzulässig. Selbst wenn eine solche Regelung im Arbeitsvertrag enthalten ist, wäre diese unwirksam. In § 9 BUrlG ist geregelt, daß bei einer Erkrankung während des Urlaubs die mit ärztlichen Attest nachgewiesenen Krankheitstage nicht auf den Urlaub angrechnet werden (darf). Die Argumentation hier ist, dass man bei Krankheit sich je eben nicht wie im Urlaub von der Arbeit erholen kann bzw. erholt sondern lediglich von der Krankheit erholt.
Ich schrieb von laienhaftem Verständnis - ich bin kein Fachanwalt für Arbeitsrecht!
Im Strafrecht kenne ich mich ein klein wenig (?!) besser aus, aber selbst da kann ich die Rechtsprechung nur bedingt nachvollziehen. Ich denke, wir sind hier im "Geplauder" und da steht mir diese persönliche Meinung zu!
Gruß,
Masche
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