Firma verweigert auszahlung von Urlaub

  • Hallo TTler, da hier immer gute Tips gegeben werden und auch ein paar Juristen im Forum unterwegs sind, benötige ich ein wenig Rat um mir evtl. einen Anwalt zu nehmen.


    Ich bin im Moment krankgeschrieben, bis zum 31.08.2008. Mein Arbeitsverhältnis läuft nur noch bis zum 31.08.08. Ich habe noch 16 Tage Resturlaub aus dem Jahre 2008. Jeden Monat 2 Tage, demach


    Januar 2 Tage
    Februar 2 Tage
    März 2 Tage
    April 2 Tage
    Mai 2 Tage
    Juni 2 Tage
    Juli 2 Tage
    August 2 Tage


    = 16 Tage


    Mein Arbeitgeben verweigert mir aber die Auszahlung! Nehmen kann ich den Urlaub nicht! Da ich ja krank bin.


    Wie verhält sich das ganze? Muss ich den Urlaub ausgezahlt bekommen?


    Vielen dank im Vorraus!

  • Grds. ist nach § 7 Abs. 4 BundesUrlG Urlaub der wg. Beendigung des AV nicht mehr gewährt werden kann abzugelten sprich auszuzahlen. Ein Anspruch des AN auf Auszahlung soll damit aber nicht pauschal bejaht werden.


    Das wäre in der Tat wohl eher ein Frage für einen Fachmann im Arbeitsrecht, außerdem kommt es neben den gesetzlichen Regelungen auch noch auf etwaige tarifvertragliche Regelungen etc. pp. an. Eine definitive Antwort wirst Du hier also nicht bekommen können.


    Wenn Du allerdings schon knapp 2 Monate vor Ende des Ende des Arbeitsverhältnisses krank bist und somit der AG auch keinen Chance hat Dir den Urlaub zu gewähren würde ich nicht unbedingt damit rechnen dass der AG verpflichtet wäre den Urlaub abzugelten, sondern dass kann durchaus dann in die Kategorie "persönliches Lebensrisko" fallen.

  • Meiner Einschätzung nach würde sich Dein Arbeitsverhältnis um 16 (Arbeits-)Tage verlängern, die Du dann den Urlaub gewährt bekommen würdest...


    Aber im Zweifel würde ich immer dazu raten, einen Anwalt zu konsultieren, wenn Du im persönlichen Gespräch mit dem Arbeitgeber nicht weiterkommst.

  • Zitat

    Original geschrieben von A1234
    §7 Pkt.4 BUrlG klärt das eindeutig.


    Sorry eben nicht...
    Da steht nur, dass wenn der Urlaub wegen Beendigung des AV nicht mehr gewährt werden kann dieser abzugelten ist (dazu mal die Kommentierungen und Urteile lesen).


    Da steht nichts davon, dass der Urlaub abzugelten ist wenn dieser wegen Krankheit des Arbeitnehmers nicht mehr gewährt werden kann.

  • Hallo!


    In der Tat ein schwieriges Thema. Ich würde aber nicht auf Auszahlung bestehen, sondern das Arbeitsverhältnis um diese 16 Tage verlängern lassen. Das ist finanziell günstiger. Bei Auszahlung wird immer der erhöhte Steuersatz genommen, wodurch weniger herauskommt. Allerdings bezweifle ich, dass ein AN gekündigt werden darf, wenn er krank ist. Es sei denn, das AV ist befristet. Dann muss natürlich ausbezahlt werden. IMHO muss der Urlaub gewährt werden. Schließlich kann niemand etwas dafür, wenn er krank wird.


    Im Übrigen soll es AG geben, welche bei Krankheit jeweils 1 Urlaubstag anrechnen. Ob das zulässig ist?


    Aber wie bereits gesagt wurde, kann nur ein(e) Fachmann/Fachfrau Klarheit bringen.


    Gruß, René

    Wenn die Kuh schon im Brunnen liegt, ist es unsinnig noch einen Deckel draufzumachen.


    Öffne Dein Herz und Du wirst die Welt sehen,

    öffne Deinen Geist und Du wirst sie verstehen.

  • Grundsätzlicher Tip: Gewerkschaftsmitglieder bekommen Rechtsschutz von ihrer Gewerkschaft! Da sind dann echte Fachleute die einem weiterhelfen. :top:

    Let the young fight the wars.

  • Zitat

    Original geschrieben von mumpel
    Allerdings bezweifle ich, dass ein AN gekündigt werden darf, wenn er krank ist.


    Doch das geht sehr wohl und ist auch zulässig, allerdings nicht wg. einem Tag Krankheit o.ä. aber gerade bei längeren Erkrankungen sehr wohl unter bestimmten Voraussetzungen möglich:


    http://www.brauer-rechtsanwael…sbedingten-kundigung.html


    Es hat ja auch ein wie sagt man so schön in Bayern "Gschmäckle" das der AN bis zum Ende des AV`s krankgeschrieben ist. Kann natürlich auch sein, dass dies erstmal so gemacht wurde weil davon auszugehen ist, dass danach keine Erwerbstätigkeit vorliegt und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht benötigt wird. Sollte der AN nun aber auch über die Dauer des AV hinaus erkrankt bzw. arbeitsunfähig sein, dann sieht die Sache auch nochmal wieder anders aus, hier ist es eben auch möglich Urlaubs- oder sonstige Ansprüche zu verlieren, wenn diese aufgrund einer langen Erkrankung auch (bei einem anderen AG) nicht hätten genommen werden können.


    Aber wie schon Eingangs geschrieben: Derartige Fragestellungen sind für einen eindeutige Beantwortung bei TT einfach zu komplex. Da sollte doch der Gang zu Fachmann die richtige Wahl der Mittel sein.

  • Wenn ich mir den Link mal genauer durchlese, kommt mir der Verdacht, dass der Urlaubsanspruch tatsächlich verwirkt sein könnte.


    Gott sei Dank war ich seit 24 Jahren nicht mehr ernsthaft Krank. Ich war dieses Jahr zum ersten Mal nach 24 Jahtren für 4 Tage krank geschrieben. Zwangsweise, weil die Ärztin es so wollte (Ansteckungsgefahr aufgrund meines Berufes). Und auserdem bin ich seit 20 Jahren im Beruf. Da wäre eine Kündigung schwieriger.

    Wenn die Kuh schon im Brunnen liegt, ist es unsinnig noch einen Deckel draufzumachen.


    Öffne Dein Herz und Du wirst die Welt sehen,

    öffne Deinen Geist und Du wirst sie verstehen.

  • Wenn du nach dem 31.8.08 wieder arbeitsfähig bist, hast du m.E. einen Anspruch:


    Vgl. BAG 6. Senat, Urteil vom 28.06.1984 - 6 AZR 521/81.


    Leitsätze:



Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!