Naja, also in Berlin meine ich mal gelesen zu haben dass nur die Ordnungsämter überprüfen sollen, was natürlich nicht explizit heisst dass es die Polizei nicht darf. Aber offensichtlich kontrolliert die Polizei das nicht.
Und im Wikipedia-Artikel über die Umweltplakette steht unter anderem:
(Zitat)
Strittig ist indes, ob und wie der ruhende Verkehr überwacht wird. Der Bußgeldkatalog kennt unter Nr. 153 nur den Tatbestand des Führens eines Kraftfahrzeugs ohne Plakette, wobei Fahrzeugführer der Fahrer und nicht der Halter ist. Da ein Fahrzeug im ruhenden Verkehr keinen Fahrer hat, bleibt abzuwarten, wie sich die Kommunen bei ihren Kontrollen verhalten werden und wie die Rechtslage letztlich von den Gerichten gesehen wird.
Zitat aus dem Bußgeldkatalog (Anlage zu §1 Abs. 1)[17]:
* Laufende Nummer: 153
* Tatbestand: Kraftfahrzeug trotz Verkehrsverbots bei Smog oder zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270) geführt
* StVO: § 41 Abs. 2 Nr. 6; § 49 Abs. 3 Nr. 4
* Regelsatz in Euro (EUR): 40 EUR
(Zitat Ende)
A1234