Falsch, der Kunde hat gar keine Willenserklärung zum Erwerb eines 6510 im Rahmen einer VVL abgegeben.
Seine Willenserklärung war auf den Erwerb eines S55 gerichtet und außerdem hat er sie gegenüber dem Händler abgegeben.
Also keine Willenserklärung gegenüber E Plus und erst recht nicht bezüglich dem Erwerb eines 6510.
Und ohne Willenserklärung kein RG.
Und da kein RG, kein Eigentum. Somit unrechtmäßiger Besitz => Herausgabeanspruch entweder des Händlers oder E Plus.
Lässt sich doch ganz einfach abprüfen und subsumieren.
Sonst würde ja jedes Paket und jeder Brief, der bei mir fälschlicherweise im Briefkasten landet, mir gehören...