unerwartet Paket mit Handy von E+ bekommen

  • Hallo TT,


    ein strahlender Samstagmorgen, eigentlich ging alles gut los, als auf einmal meine Mutter in der Tür steht und sagt:
    "Ich (mein E+ Vertrag ist auf sie zugelassen) hab' schon wieder (ich hab' am Donnerstag mein S55 aus meiner VVL erhalten) ein Paket mit einem Handy bekommen". Es handelt sich um das Modell 6510 von Nokia.
    Jetzt fragt sich nur warum? Ich hab' keinerlei Kontakt mit E+ gehabt, der dazu führen könnte, dass man mir ein Handy zuschickt. Auf dem Lieferschein steht offensichtlich drauf, dass es sich um ein Gerät aus einer VVL mit meiner Rufnummer handelt. Rechnung liegt keine bei.
    Ausgeliefert wurde das ganze von Arvato und es kommt offensichtlich von E+ (aus 33428 Harsewinkel), der Briefkopf ist auch von E-Plus.
    Das S55, welches ich eigentlich über meine VVL bekommen hab', hab' ich über einen Zwischenhändler bekommen.
    Auf dessen "Kundenauftrag Handy Upgrade", den meine Mutter unterschreiben musste (den Wisch, der die VVL besiegelt) stand auf folgendes drauf:
    Neues Mobiltelefon
    Gerätetyp Nokia 6510 (was jetzt kommt stand in Handschrift nachträglich draufgeschrieben da) ---> Im Austasch S55inkl. Cam 159,-
    Preis 80 EUR (von Hand wurde vor die 80 eine 0 mit , gestellt, dass es wie eine 0,80 aussieht)


    Was soll ich jetzt davon halten?
    Wurde das Handy fälschlicherweise mir zugeschickt?
    Bin ich verpflichtet es zurück zu schicken?


    Mit freundlichem Gruß,
    Flashhead

  • Herzlichen Glückwunsch!


    Also, wenn ich das richtig verstanden hab, hat der Händler sich auf die VVL ein 6510 bestellt, und dir ausw seinem Lager ein S55 gegeben. Anscheinend hat er nicht daran gedacht, dass eplus die Handys direkt an die Kunden rausschickt und nicht an die Händler...


    Diese Prozedur ist mir auch bekannt. Vor allem, wenn der Kunde ein Handy möchte, welches nicht im VVL-Pool des Netzbetreibers erhältlich ist.
    Allerdings sollte man als Händler schon sichergehen, dass der Provider/Serviceprovider das Handy dann auch nicht zum Kunden selbst schickt, sonst hat man ja ein Handy verschenkt... ;)


    Also kurz: der Händler hat jetzt ein 6510 zu wenig... Wie du nun verfährst möchte ich dir nicht vorschreiben... Ist eher eine Gewissensfrage...


    gruß, mcc

  • Rechtlich gesehen, bist Du nicht verpflichtet es zurück zu geben. Du mußt es nur im Neuzustand 3 Monate aufheben, um es bei eventuellen Ansprüchen zurück geben zu können. Oder lieg ich da falsch?

    "... infinity’s a great place to start"
    No Line on the Horizon - U2

  • Noch ein kleiner Tip, ziehe ja nicht die Displayfolie ab!
    Ansonsten könnte es sein, daß Dir der Wertverlust von E+ in Rechnung gestellt wird.


    Gruß Ben

  • Blödsinn


    Zitat

    Original geschrieben von Flora13
    Noch ein kleiner Tip, ziehe ja nicht die Displayfolie ab!
    Ansonsten könnte es sein, daß Dir der Wertverlust von E+ in Rechnung gestellt wird.


    Gruß Ben


    Der einzige, der momentan einen Schaden hat, ist der Zwischenhändler.
    Eplus hat, wie auf der VVL vereinbart, ein 6510 an den Kunden rausgeschickt.


    Das der Händler ihm ein S55 für 80€ verkauft hat, ist - rein rechtlich gesehen - ein anderes Rechtsgeschäft. Da er ja eine Rechnung für das S55 hat.


    Flashhead: wenn du ein super ehrlicher mensch bist, dann bringste das 6510 natürlich zu deinem händler. der würde sich natürlich freuen. andernfalls behalts. kannst es ja sicherheitshalber noch ne weile aufbewahren, falls du was unterschrieben hast. an sich haste aber mit der rechnung den beweis, dass du das s55 gekauft hast - der preis spielt dabei keine rolle. und das 6510 - wie auf dem vvl-formular angegeben -hast du ja von eplus bekommen.


    gruß, mcc

  • Ich gehe davon aus, daß der Händler in Leipzig sitzt und ebenfalls bei TT aktiv ist. Richtig? ;)


    Normalerweise gibt er als Lieferanschrift auf der VVL seine Händleradresse an. In diesem Fall ist wahrscheinlich etwas schiefgelaufen. Also, melde Dich bei ihm und kläre die Sache ab.


    Gruß, handy-andy

  • Ja, stimmt, das Gerät gehört eigentlich M*********.
    Ich werd' am Montag mal Kontakt mit denen aufnehmen, ob ich es ihnen einfach an die mir bekannte Adresse zurückschicken soll.


    Nicht, dass hier Gerüchte aufkommen ich würde das Handy behalten. Auf die paar Taler, die für'n 6510 rausspringen kann ich verzichten. Das ist mir 'n schlechtes Gewissen nicht wert.
    Außerdem ist das Handy eh scheiße :), kenn's ja von 'ner Bekannten.

  • Keine Sorge, wenn er das Handy behält mach ich ihm Ärger, gell Jol... :D


    Ich hab aber jetzt noch eine Frage an dich: Kannst du mir mal schreiben, wo du verlängert hast und ob deine RV-Konditionen bleiben, weil ich darf ja auch ein neues Handy holen, und meine Schwester will ein v60(i) und daß hat Eplus ja nicht im Programm...


    Ciao,
    Sascha

  • Wenn ich das richtig sehe,
    hat er gar kein Eigentum an dem 6510 erworben - mangels Rechtsgeschäft!
    Er ist durch den Empfang lediglich Besitzer geworden und muss es auf Verlangen herausgeben.
    Wenn er es eine bestimmt Zeit besitzt, ohne dass er aufgefordert wird, es herauszugeben, erwirbt er auch Eigentum.
    Früher war die Frist für eine "Ersitzung" von Eigentum (ja, so heisst das wirklich!) 10 Jahre, aber es kann sein, dass sich das mit der Schuldrechtsreform geändert hat.


    Hier handelt es sich lediglich um eine Falschlieferung, aus der Schadensersatzansprüche des Kunden für den Aufwand der Aufbewarung hervorgehen können.
    Das Eigentum an dem 6510 hat entweder noch E Plus oder der Händler, jedenfalls nicht der Kunde.


    Sebbi


    Critics are like eunuchs in a harem: they know how it's done, they've seen it done every day, but they are unable to do it themselves.
    -Brendan Behan-

  • also meiner Meinung nach ist das Problem beim Händler. Eplus hat eine VVL mit einem 6510 bekommen und demenstprechend ein 6510 an den Kunden geschickt. Da keine Rechnung bei lag, was mich schon verwundert, könnte es sein, dass es das Handy für 0€ als VVL gab. Der Kunde hat es angenommen - sicher auch entsprechend quittiert - und damit RG1 abgeschlossen.


    Des Weiteren hat er vom Händler ein S55 gekauft und dafür eine Rechnung erhalten. Das ist meiner Meinung nach RG2.


    Wenn ich als Händler einem Kunden ein Handy geben möchte, das er nicht bei einer "normalen" VVL bekommen kann, dann lass ich mir doch sein 6510 bringen und geb ihm dann erst das S55. Meiner Meinung nach das Problem des Händlers. Da ich auch in der Branche arbeite ist es meines Erachtens nicht das Problem des Kunden.


    Lass mich aber auch gern eines besseren belehren...


    gruß, mcc

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