Der Google Street View Thread

  • Zitat

    Original geschrieben von mb001
    Ich will geklaert haben, warum ein Mieter einfach dafuer sorgen kann, dass MEIN Eigentum aus einem Internetangebot geloescht wird. So einfach ist das.


    Oder sollen nun auch Mieter dafuer sorgen, dass zB das Haus aus Immobilienscout fliegt, weil ein Bild zu sehen ist? Straße und Nummer stehen auch dort dabei. Waere ja noch schoener... aber in Deutschland weiss man ja nie.


    Ich finde, dass das eine interessante Diskussion eröffnen kann. So ganz grob runtergebrochen würde es dann ja auf


    dein Eigentum vs. (das Ausmaß eines möglichen Eingriffs in die) Privatspäre des Mieters


    hinauslaufen, oder seh ich das grad falsch?

  • Zitat

    Original geschrieben von mb001
    Ich will geklaert haben, warum ein Mieter einfach dafuer sorgen kann, dass MEIN Eigentum aus einem Internetangebot geloescht wird. So einfach ist das.


    Oder sollen nun auch Mieter dafuer sorgen, dass zB das Haus aus Immobilienscout fliegt, weil ein Bild zu sehen ist? Straße und Nummer stehen auch dort dabei. Waere ja noch schoener... aber in Deutschland weiss man ja nie.


    Es geht ja nicht um motivationslose Löschung aus "irgendwelchen" Internetangeboten. Da, wo du ein BERECHTIGTES Interesse an der Veröffentlichung von Bildern hast - das ist z. B. der Fall wenn du deine Bruchbude vermieten willst und dafür bei Immobilienscout Bilder zeigen musst - hat niemand etwas dagegen.


    Bei Streetview ist dein Interesse, Bilder zeigen zu wollen, aber sehr diffus. Schließlich ist SV keine Stelle zur primären Wohnungsvermittlung; die wichtigen Sachen wie Miete, Nebenkosten, Wohnungsgröße, etc. kann man nämlich auf SV-Bildern nicht sehen.


    Vor allem verstößt dein Wunsch, mit "mein Haus, mein Garten, meine Gartenlaube" posen zu wollen, gegen den Schutz der Intimsphäre deiner bedauernswerten Mieter. Und das ist nun mal das höherwertige Gut.

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • mb001:


    Für mich wird andersherum ein Schuh draus:


    Ich denke du hast keinen Anspruch darauf, dass dein Haus abgelichtet wird.
    Und wenn Google sich nun selbst auferlegt hat - Privatshäre hin oder her - , dass ein Mieterwunsch ausreichend ist, um die Verpixlung anzustoßen, dann bleibt wohl keine Handhabe dagegen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Printus
    Vor allem verstößt dein Wunsch, mit "mein Haus, mein Garten, meine Gartenlaube" posen zu wollen, gegen den Schutz der Intimsphäre deiner bedauernswerten Mieter. Und das ist nun mal das höherwertige Gut.


    Tut es nicht. Sonst wäre Google Street View in Deutschland verboten.
    Weißt du überhaupt, was die Intimsphäre ist?

    Meine Beiträge können Spuren von Zynismus und Sarkasmus enthalten.

  • Zitat

    Original geschrieben von Masta_U
    Ich denke du hast keinen Anspruch darauf, dass dein Haus abgelichtet wird.


    ich vermute ja, dass es ihm weniger um seinen Anspruch gegenüber geht, als das es vielmehr darum zu gehen scheint, dass der Mieter in Bezug auf mb001 Eigentum Entscheidungsmacht hat?

  • Zitat

    Original geschrieben von shelter
    ich vermute ja, dass es ihm weniger um seinen Anspruch gegenüber geht, als das es vielmehr darum zu gehen scheint, dass der Mieter in Bezug auf mb001 Eigentum Entscheidungsmacht hat?


    ja, und zwar Entscheidungsvollmacht über die Ausenfasade, und auf die Ausenfasade hat nach gültigem Recht ( WEG ) der Mieter keinen Einfluss.


    Wenn die Eigentümergemeinschaft beschließt die Fasade wird rosarot gestrichen kann ja auch kein Mieter etwas dagegen sagen, die Fasade ist letztendlich gemeinsames Eigentum aller Eigentümer, genau wie Fundament, Dach, Hofeinfahrt, also alles außerhalb vom Sondereigentum.


    Und wenn man eine Wohnung vermietet dann vermietet man zwar ein Nutzungsrecht an dem Gemeinschaftseigentum mit, aber die Entscheidungsvollmacht darüber liegt weiterhin bei den Eigentümern, so deute ich gültige Gesetze.


    Ich habe z.B. vor an einem Dachfenster einen Außenrolo zu installieren, aber obwohl mir die Wohnung gehört gehört mir nicht das Fenster auf das der Rolo installiert wird, davon gehört mir von der Aussenseite nur 15% oder so, also muß ich erst bei der Eigentümerversammlung fragen, auch weil das ganze das äüßere Erscheinungsbild stört - zwar nur Formsache aber eben Pflicht...


    Und auf Streetview wird ja nur Gemeinschaftseigentum, also Fasade, Eingangstür und Hofeinfahrt gezeigt, also klar Eigentümersache....

  • Zitat

    Original geschrieben von shelter
    ich vermute ja, dass es ihm weniger um seinen Anspruch gegenüber geht, als das es vielmehr darum zu gehen scheint, dass der Mieter in Bezug auf mb001 Eigentum Entscheidungsmacht hat?


    So ist es.

  • Zitat

    Original geschrieben von Printus
    Es geht ja nicht um motivationslose Löschung aus "irgendwelchen" Internetangeboten. Da, wo du ein BERECHTIGTES Interesse an der Veröffentlichung von Bildern hast - das ist z. B. der Fall wenn du deine Bruchbude vermieten willst und dafür bei Immobilienscout Bilder zeigen musst - hat niemand etwas dagegen.


    Komisch, dass man so niveaulos hier reagieren muss. Geht kein vernünftiger Dialog oder ist das üblich, wenn man keine Argumente hat?


    Wenn eine Wohnung vermietet werden soll, ist immoscout eigentlich DER Anlaufpunkt schlechthin. Immoscout hat kürzlich die Kartenansicht von Bing auf Google Maps umgestellt und bereits angekündigt, dass man nach Verfügbarkeit von StreetView diese Ansichten mit zur Verfügung stellt.


    Den Eigentümern wird also das Haus verpixelt, ohne dass sie etwas dagegen tun können! Womöglich ist es auch noch der Mieter, der irgendwann ausgezogen ist und wegen dem eine Wohnung frei steht.
    Leider kommt diese Regelung nicht von Google, sondern vom Hamburger Datenschutzbeauftragten.


    Die Logik soll einer verstehen: Ein Mieter aus der 20. Etage eines Hochhauses kann der Veröffentlichung einer Hausansicht bei SV widersprechen, obwohl garantiert niemand bis in sein Fenster im 20. Stock gucken kann! Es gibt viele Wohnhäuser, die gleichzeitig Wahrzeichen der Städte sind ... echt "toll", wenn damit wichtige stadtprägende Gebäude unbefristet (!) verpixelt werden!


    Ich hoffe sehr, dass es Kläger gibt und die in meinen Augen unrechtmäßige Forderung des Hamburger Datenschützers als nicht haltbar eingestuft wird und damit kurzfristig doch noch alles freigegeben wird. So, wie überall sonst auch auf der Welt.

  • Ich bin zwar generell gegen Street View, aber andererseits haben Eigentümer von Häusern darüber zu entscheiden wer, was und wie ihr Eigentum öffentlich gemacht wird.


    Da haben Mieter nach unserem Rechtsverständnis eigentlich nunmal keinen Einfluß drauf nehmen zu dürfen.


    Aber hier merkt man wieder mal wie wenig unsere Gesetzgebung mit der aktuellen Situation des Internets und des Datenschutzes harmoniert.

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    Ericsson T39m
    Legends never Die!
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  • Zitat

    Original geschrieben von jungmario
    Komisch, dass man so niveaulos hier reagieren muss. Geht kein vernünftiger Dialog oder ist das üblich, wenn man keine Argumente hat?


    Du hast aber schon gelesen, auf was ich mich bezogen habe? Die Denke, die da zu Tage trat, bedurfte einer entsprechenden Reaktion.


    galahad13, volle Zustimmung. Das ganze Problem entsteht überhaupt nur deswegen weil wir im Bezug auf elektronische Datenverarbeitung keine fundierten Gesetze haben. Wie man auch beim Abmahnwahn sieht findet Wildwuchs statt weil sich keiner auf wirklich sinnvolle Gesetze berufen kann, die größtmögliche Freiheit bei zugleich ausreichendem Schutz berechtigter Interessen garantieren.

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

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