Hallo,
wie schon häufig hier (und auch in anderen Foren) zu lesen war, kommt es immer wieder vor, dass debitel ohne Bestellung durch den Kunden kostenpflichtige Optionen (z.B. Jamba, Service) zu laufenden Verträgen hinzubucht. Ein Problem, dass bei debitel immer wieder auftritt.
So ist's nun auch bei mir passiert! Habe einen debitel o2 Genion L Vertrag (Aktion über Eteleon) abgeschlossen. Die erste Rechnung war noch fehlerfrei; bei der zweiten war die kostenpflichtige Option "Mobile Web S" (ca. 5€/Monat) hinzugebucht. Diese Option habe ich definitiv nicht gebucht, nicht genutzt und wurde ebenfalls nicht über die Aktivierung in Kenntnis gesetzt.
Ich habe nun erstmal Einspruch gegen die Rechnung eingelegt und warte auf die Stellungnahme von debitel.
Was lässt sich dauerhaft gegen eine solche Geschäftspraxis machen? Bei mir ist es erst der 2. Vertragsmonat, wenn das so weitergeht, können das "lustige" 2 Jahre mit debitel werden.
Welche juristischen Möglichkeiten gibt es, ein solches Verhalten zu unterbinden? Ist es möglich, debitel einmalig, per Einschreiben eine Art "Abmahnung" zukommen zu lassen und darin erklären, dass eine solche Aktivierung nicht erwünscht ist. Bei Zuwiderhandlung (also nochmaliger Aktivierung irgendwelcher Optionen ohne Bestellung) ließen sich dann evt. Schadensersatzansprüche geltend machen.