Ist folgende Rechnung verjährt ?

  • Hallo zusammen,



    folgender Fall:



    Artikel wurde 23.6.2005 bestellt (ist auch Rechnungsdatum!)


    Für den Artikel bestand eine Einzugsermächtigung.


    Es wurde nicht eingezogen! (Auf dem Lieferschein von damals wurde es jedoch angekündigt, aber dann nicht gemacht)


    Heute kam ein Schreiben (Datum 4.7.2008) in dem der Einzug angekündigt wurde....




    Ist dies noch rechtens?



    Es sind ja mehr als 3 Jahre vergangen.....




    Danke!

    Gruss toyboy/Michael
    toyboy@ericsson-info.de


    Nein, ausprobiert, getestet,oder Verpackung für`s Foto geöffnet ist nicht neu!

  • Re: Ist folgende Rechnung verjährt ?


    Zitat

    Original geschriebn von toyboy



    Artikel wurde 23.6.2005 bestellt (ist auch Rechnungsdatum!)


    Geht man von einer regelmäßigen Verjährungsfrist aus, so beginnt diese mit Ablauf des Jahres in dem die Forderung entstanden ist und beträgt 3 Jahre.
    Also 31.12.2005 plus 3 Jahre = 31.12.2008
    Ist also nicht verjährt, dies würde erst am 1.1.2009 eintreten.


    Steht alles im BGB - Google erster Treffer.

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

  • Zu früh gefreut ;)
    Aber somit gibts mehr "Rabatt" -> Die Inflation arbeitet ja absolut für dich :)

  • @ TM1



    google wäre ja mal was.... :rolleyes: (hab einfach zuviel um die Ohren... :eek: )



    danke trotzdem.....




    @ The_Best


    geb ich dann so weiter, denn die Rechnung ist nicht meine ;):D

    Gruss toyboy/Michael
    toyboy@ericsson-info.de


    Nein, ausprobiert, getestet,oder Verpackung für`s Foto geöffnet ist nicht neu!

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