Da ich mit dem Handy ein Kaufvertrag abgeschlossen habe (239€) und Vodafone eine Nacherfüllung nicht leisten konnte, habe ich Anrecht auf ein anderes Gerät.
BGB §437 - 443 oder so. Müsste ich jetzt genau nachgucken.
Und auch Vodafone muss sich an geltende Gesetze halten, egal ob sie irgendwas anderes schreiben oder sagen.
Der Vertrag für die Nutzung des Vodafone Netzes ist hiervon allerdings nicht betroffen.
So ist zumindestens meine Auffassung.
Grüße