Scheinheilige Kündigung, was tun?

  • Hallo,


    eigentlich bin ich im Forum unter einem anderen Nick unterwegs, aber in anbetracht der Lage Frage ich lieber so...
    Zur Geschichte, mein Chef hat mir am Montag gekündigt, netter weise erst am Feierabend. Ich war in einem kleinen Systemhaus mit 3 Mitarbeitern und 2 Chefs tätig. Die Begründung der Kündigung war das man mir leider aufgrund der schlechten Wirtschaftlichen Lage Kündigen müsste, nicht nur mir sondern auch dem Kollegen aus dem Vertrieb. Eigentlich hätte ich bis zum 25. Februar, also meinem letzten Arbeitstag, nicht mehr genug Urlaub, aber ich könnte gleich den nächsten Tag zu Hause bleiben. Man konnte mich am Montag dann auch nicht schnell genug aus dem Haus bekommen. Die Kündigung strotzte nur so vor Fehlern, zum einen war meine Adresse falsch was nach meinem Hinweis geändert wurde, zum anderen steht ein völlig Falscher Zeitraum drinn in dem ich Beschäftigt wurde, das ist bis dato nicht korregiert.
    Jetzt wirds aber erst richtig spannend, den Gekündigten Kollegen hat man gleich am Dienstag morgen seine Kündigung wieder zereissen lassen und beide Chefs meinten so schlecht sieht es gar nicht aus. Alles in allem sieht es für mich jetzt so aus das ich das Gefühl habe das man mich einfach loswerden wollte und diese kleine Geschichte einfach inszeniert hat. Ich werde mich noch mit meinen ExKollegen treffen und mal sehen wie weit sich meine Gedanken bestätigen. Wenn es wirklich der Fall ist das man mich einfach loswerden will was für Rechtliche Möglichkeiten habe ich? Sicherlich werde ich am Montag noch einen Anwalt aufsuchen, die Sache will ich nicht so auf sich beruhen lassen, vielleicht habt ihr ja Tips wie meine Chancen aussehen?

  • Tja, Du kannst natürlich probieren eine sog. Kündigungsschutzklage einzureichen (Achtung: kurze Frist!) aber mit hoher Wahrscheinlichkeit ändert das nichts - Du bist "weg vom Fenster"!


    Der Betrieb ist sehr klein (unter 5 Beschäftigten) und damit ist der gesetzliche Kündigungsschutz eher bescheiden... Das einzige, auf was Du jetzt noch achten kannst ist die Einhaltung der Kündigungsfrist. Konnte Dir wirklich (schau' im Vertrag nach) zu diesem Datum gekündigt werden?


    Das Dein Kollege (wieder) dabei ist ändert an Deiner Situation nichts: irgendwo muss halt - wirtschaftliche Lage hin oder her - eine Grenze gezogen werden und Du hast offenbar so gearbeitet, dass Du ausserhalb dieser Grenze liegst. Shit happens :D


    Extra Tipp: sieh' zu dass Du mit Deinen Unterlagen (Arbeitsvertrag, Kündigung, etc.) möglichst schnell zum Arbeitsamt kommst - es kann nämlich bis zur ersten Auszahlung viel Zeit vergeheh!!!

  • Zitat

    Original geschrieben von Elefant
    Tja, Du kannst natürlich probieren eine sog. Kündigungsschutzklage einzureichen (Achtung: kurze Frist!) aber mit hoher Wahrscheinlichkeit ändert das nichts - Du bist "weg vom Fenster"!


    Der Betrieb ist sehr klein (unter 5 Beschäftigten) und damit ist der gesetzliche Kündigungsschutz eher bescheiden... Das einzige, auf was Du jetzt noch achten kannst ist die Einhaltung der Kündigungsfrist. Konnte Dir wirklich (schau' im Vertrag nach) zu diesem Datum gekündigt werden?


    Tja die Frist halten sie ein, von daher ist nichts zu holen.


    Zitat


    Das Dein Kollege (wieder) dabei ist ändert an Deiner Situation nichts: irgendwo muss halt - wirtschaftliche Lage hin oder her - eine Grenze gezogen werden und Du hast offenbar so gearbeitet, dass Du ausserhalb dieser Grenze liegst. Shit happens :D


    Sicherlich muss es eine Grenze geben, aber wenn morgens dem Chef einfällt das er jetzt mal Mitarbeiter entlässt...vielleicht sollte ich doch die Seite wechseln, wenn das so einfach ist. Ich war beim arbeiten Innerhalb der Grenze (von den kostenlosen Überstunden mal abgesehen die ich geleistet habe), aber vielleicht manchmal etwas Unbequem in meinen Aussagen. Bis jetzt hatte ich aber Persönliches Missfallen beim CoChef nicht für einen Kündigungsgrund gehalten...


    Zitat


    Extra Tipp: sieh' zu dass Du mit Deinen Unterlagen (Arbeitsvertrag, Kündigung, etc.) möglichst schnell zum Arbeitsamt kommst - es kann nämlich bis zur ersten Auszahlung viel Zeit vergeheh!!!


    Danke, ich durfte zum Glück schon ein paar Jahre den Laden nicht mehr betreten und hatte mir eigentlich geschworen es nie wieder zu tun, leider komme ich im Moment wohl nicht drum rum.

  • Zitat

    Original geschrieben von Highscreen
    geleistet habe), aber vielleicht manchmal etwas Unbequem in meinen Aussagen. Bis jetzt hatte ich aber Persönliches Missfallen beim CoChef nicht für einen Kündigungsgrund gehalten...


    Namd !


    Seid wann das denn ?
    Du passt nicht ins Team - feddich is !
    Gerade in nem kleinen Betrieb is das ohne Probleme so machbar.
    Aber stimmt schon ,sowas is meist recht unschön, jedoch leider nicht zu ändern.


    Gruesse


    Charlie

    --
    Die 5 Sinne des Menschen:
    Unsinn, Irrsinn, Stumpfsinn, Blödsinn und mein persönlicher Liebling, der Wahnsinn.
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  • Das Hauptproblem ist wohl wirklich, dass Dein Noch-Arbeitgeber nur sehr wenige Angestellte hat.
    Trotzdem solltest Du auf jeden Fall einen erfahrenen Anwalt damit beauftragen, Deine Interessen wahrzunehmen.
    Eine Abfindung dürfte wohl schon dabei rausspringen, aber auch hier wird Dir ein Anwalt mehr sagen können. Im Allgemeinen wird pro Jahr der Betriebszugehörigkeit 1/2 Gehalt ausgeworfen.
    Mach aber bloss nicht den Fehler, irgendwelche mündlichen Zusagen oder Statements zur Situation bei Deinem Arbeitgeber abzugeben, das kann alles nach hinten losgehen. Und selbstverständlich auf gar keinen Fall irgendwas unterschreiben.
    Diesbezüglich sollte alles über den Anwalt laufen.
    Ich hoffe, Du hast eine ordentliche Rechtsschutzversicherung - Viel Erfolg!


    Carsten

  • Zitat

    Original geschrieben von Carsten
    Im Allgemeinen wird pro Jahr der Betriebszugehörigkeit 1/2 Gehalt ausgeworfen.


    ..ein halbes "Monats"gehalt pro Jahr Zugehörigkeit. Geh zum Anwalt, Kündigungsschutzklage alleine basteln ist nicht so einfach für einen Laien. Und vor allem, wenn du zum Anwalt gehst, dann sofort, damit er auch noch versuchen kann was für dich zu tun. Sei dir dabei bewusst, dass im Arbeitsgerichtsprizess in erster Instanz jede Partei die Kosten selbst trägt, also nicht nach Unterliegen/Obsiehen.


    Zappi

    Mitglied Nr. 06 des S///-Rennfahrer-Clubs

  • Highscreen,


    besch***situation und dann gibt es auch –fast- keine Möglichkeit, dagegen anzugehen. Denn das Kündigungschutzgesetz greift nicht bei weniger als 6 Beschäftigten (und bei einer Beschäftigungszeit von weniger als 6 Monaten), auch ein fehlerbehaftetes Kündigungsschreiben ist unerheblich. Aber "dröseln" wir das Ganze doch mal auf.


    Die Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenerklärung, die mit ihrem Zugang wirksam wird – und dies war bei Dir durch Übergabe der Fall. Eine falsche Adresse oder ein falscher Beschäftigungszeitraum spielt keine Rolle, nicht mal das Wort "Kündigung" muss enthalten sein.


    Wichtig ist, dass der Erklärende (also einer Deiner beiden Chefs) durch einseitige Ausübung seines Gestaltungsrechtes zweifelsfrei hat erkennen lassen, dass er das Arbeitsverhältnis beenden will.


    Eine außerordentliche (bzw. fristlose) Kündigung war es auch nicht, sondern eine ordentliche und die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist wurde eingehalten; Du nennst ja selbst den 25. Februar als letzten Arbeitstag.


    Ergo gibt es meines Erachtens nur ein Punkt, an dem ein guter Anwalt (am Besten einer, der sich Fachanwalt für Arbeitsrecht nennen darf) einhaken kann: Bei der Begründung der Kündigung sowie der zeitgleichen Kündigung Deines Kollegen, die dann bereits am Folgetag wieder zurück genommen wurde - weil es wirtschaftlich wohl doch nicht so schlecht ist.


    Hier dürfte dann evtl. das BGB einen Ansatz bieten, wegen Verstoß einer Kündigung "gegen die guten Sitten" oder "gegen Treu und Glauben". Da dies in der Praxis wohl nicht so häufig ist, sollte das ein Anwalt beurteilen.

    Im Übrigen ist Klage beim Arbeitsgericht innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung zu erheben, die Gerichtsgebühren sind erstinstanzlich minimal, die Kosten (bspw. Anwalt) hat jede Partei selbst zu tragen. Ich hoffe, Du hast eine Rechtsschutzversicherung und findest einen guten Anwalt.


    Deinem Kollegen gegenüber wäre ich an Deiner Stelle vorsichtig mit Aussagen, was Dein weiteres Vorgehen anbelangt. Aber es legitim zu versuchen, weitere Informationen zu der Geschichte aus ihm "heraus zu kitzeln".


    Viel Glück und alles Gute.

    juwies

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