Zuzahlungsgrenze bei Zahnersatz (gesetzliche Krankenversicherung)

  • Hallo,


    eine Bekannte von mir, muss nun leider nicht ganz billigen Zahnersatz erhalten.


    Laut Kostenvoranschlag des Zahnarztes kostet die Behandlung etwa 1.500 EUR Eigenanteil!


    Greift bei Zahnersatz die Zuzahlungsgrenze von 2% des Jahres-Bruttoarbeitslohnes? Meine Bekannte müsste dann nur rund 300 EUR dazubezahlen.

  • Zahnersatz kann man unter "Außergewöhnliche Belastungen"
    in der Steuererklärung absetzen. Zur Geltung kommt aber
    nur der Betrag, der die zumutbare Belastung übersteigt.
    Bei der Annahme


    Bekannte ist alleinstehend und verdient ca. 15 TDM brutto
    wäre die zumutbare Belastung 5 % der "Einkünfte".
    (die liegen etwas tiefer als das Brutto)


    mindestens 750 Euro könnte sie damit von der Steuer absetzen.
    Falls sie weitere außergewöhnliche Belastungen in diesem Jahr
    hat (Brillen oder sowas...) wären es entsprechend mehr.
    Also ab sofort jede Zuzahlungsquittung in der Apotheke sammeln
    und für jedes Nasivin und Aspirin etc. Quittungen ausstellen
    lassen! Und im Web informieren, was sonst noch außergewöhnliche
    Belastungen sind.


    Einen Teil dieser 750 Euro gibt es also in der Steuererklärung
    zurück.

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