Kfz Schaden durch Gegner, Vorteil durch Eigenreparatur?

  • Zitat

    Original geschrieben von Paraglider
    Machs so wie The_Best gesagt hat, hab ich auch 2x schon so gemacht ( hab halt Pech :D )


    Haben die das nicht als Totalschaden einsgestuft? Dann würden ja glaub idR noch Abstriche gemacht.


    Ja, es wird als Totalschaden eingestuft. Ich schätze den Wert des Wagens auf weit unter 2.000, wundere mich auch über die Zusage von 2.600 Euro Reparatur.


    Angeblich bietet ein der Versicherung nahestehender Verkäufer 260 Euro für den Wagen.... alles sehr merkwürdig.


    Allerdings kamen diese Infos alle über das Telefon, der entsprechende Brief sollte heute oder morgen ankommen.


    Danke für die Infos!

  • Ich würde aus diesen Informationen folgendes herauslesen:
    Der Wagen hätte einen Wert ohne Schaden von 2000€, der Restwert mit Schaden beträgt 260€ (daher die Nennung eines potenziellen Käufers).
    Die Versicherung müsste eine Reparatur bis zu 130% des Wertes bezahlen, das sind die 2600€.
    Ist eine Reparatur dafür nicht möglich oder entscheidest du dich gegen eine Reparatur, so bekommst du die Differenz von Restwert des Wagens mit Schaden (=260€) und Wert ohne Schaden (2000€), also 1740€_erstattet.
    Soweit eigentlich nichts ungewöhnliches, die Profis mögen mich jedoch gerne korrigieren :)

  • Keine Korrektur notwendig, alles richtig.


    Zur Frage nach den teilweise überhöhten Restwerten: Grds. genügt die Restwertangabe des Gutachters. Auf den höheren Wert muss man sich nur dann einlassen, wenn ein konkretes Angebot besteht.

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  • Ich habe hier mal eine Frage zu den 130%. Wann gibt es die - immer oder bedarf es dafür einer bestimmter Vorraussetzung?


    Hier im Thread wurden ja auch 10% druch die Wertminderung bei einem Schaden genannt. Auf welchen Betrag werden die 10% gezahlt? Und wird dieser Betrag auch bei einem Auto, älter als 10 Jahre, gewährt?
    Müsste ja eigentlich, sonst wäre es ja eine absolute Frechheit, dass man durch den Altschaden bei einem neuen Schaden wertmindernd angerechnet bekommt, vorher aber keine Entschädigung für die Wertminderung geleistet wurde.

  • Zitat

    Original geschrieben von DaFunk
    Keine Korrektur notwendig, alles richtig.


    Zur Frage nach den teilweise überhöhten Restwerten: Grds. genügt die Restwertangabe des Gutachters. Auf den höheren Wert muss man sich nur dann einlassen, wenn ein konkretes Angebot besteht.


    Nur bedingt richtig, denn der SV ist zwischenzeitlich verpflichtet die Fahrzeuge in Restwertbörsen einzustellen! Auf jeden Fall bei Kasko! Ebenso wenn es über die SSH läuft.

    Microfaser ist eine Weiterentwicklung der Baumwolle... (Zitat QVC)

  • Hallo zusammen,


    ich hänge mal meine Frag hier ran.


    Folgendes passiert.


    Kratzer durch Kollegen mit Haftpflicht verursacht durch öffnen der Heckklappe in einem unteren Doppelparker.
    Schaden durch Kostenvoranschlag durch BMW Werkstatt begutachten lassen.
    Gestern Kostenvoranschlag bei Versicherung eingereicht.
    Heute Anruf von Versicherung, ob netto abgerechnet werden soll, oder die Rechnung durch Werkstatt mit Abtretungserklärung beglichen werden soll.
    Es ist ein BMW 3er Touring 6 Wochen alt.
    Meine erste Reaktion war, auch im vorhinein, dass ich es auf jeden Fall machen lassen möchte. Jetzt bin ich mir nicht mehr so sicher.
    Kostenvoranschlag beträgt 465€ für den Teil um das Kennzeichen lackieren lassen.
    Aus und Einbau der Rückleuchten inkl.


    Was am besten tun?


    Der Kratzer stört wirklich und sollte auf jeden Fall repariert werden. Ob das aber auch ein Lackdoktor kann, muss ich erst feststellen.


    Gruß Gunn

    stay hungry, stay foolish


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  • Ganz einfach:
    Morgen zum Lackdocktor fahren und den Schaden begutachten lassen, wenn er nicht zu 100% garantieren kann, dass er das rückstandslos wieder ausbügeln kann bei der BMW Fachwerkstatt reparieren lassen.


    Die paar € die man da evtl. rausholen kann lohnen den Ärger nicht bei einem so neuen Auto ständig auf den vorhandenen Makel zu schauen.

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Ganz einfach:
    Morgen zum Lackdocktor fahren und den Schaden begutachten lassen, wenn er nicht zu 100% garantieren kann, dass er das rückstandslos wieder ausbügeln kann bei der BMW Fachwerkstatt reparieren lassen.


    Die paar € die man da evtl. rausholen kann lohnen den Ärger nicht bei einem so neuen Auto ständig auf den vorhandenen Makel zu schauen.


    Danke.


    Das Problem was ich eher sehe ist, dass es Saphirschwarz ist. Ich weiß nicht ob die freien Lackierer und Lackdoktoren auch so spezielle Farben "können".


    Ich würde ca 390€ netto erhalten.


    Klingt viel für nen Lackdoktor.


    Gruß Gunn

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  • Mitterweile können die Lackdoktoren fast jede Farbe sehr gut nachmischen. Hier hättest Du sogar noch den Vorteil, dass der Wagen noch nicht so neu und ggf. "ausgeblichen" ist das der neu angemischte Lack sich großartig abheben würde.

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