ZitatOriginal geschrieben von Dauerposter
Normalerweise nein wenn die 21 Tage um sind. Aber schildere der Kundenbetreuung einfach mal dein Problem.
Sicher? Ich meine, man kann es auch später einreichen, nur wirkt sich der Rabatt nicht rückwirkend aus. Die 21 Tage gelten übrigens schwerpunktmäßig auch für die AG Befreiung.
(Korrigiert mich, wenn ich falsch liege)