ZitatOriginal geschrieben von jabrokoss
ich habe heute auch mal gegoogelt - es liest sich alles nicht so ganz klar.
solange mir keiner einen text vorlegt, in dem steht: "ein steak, das mit 200 gramm auf der karte steht, muss auf dem teller, fertig gegart, 200 gramm wiegen!"
bleib ich bei meiner meinung!^^
Gut, beim googlen kommen immer viele verschiedene Ergebnisse. Juristisch gesehen ist das aber korrekt. Ansonsten müsste da eben sowas stehen wie: "250 gr vor der Zubereitung" Ich meine, Ralf Höcker hat das auch mal in der Show der Rechtsirrtümer angesprochen, in der ersten Sendung. Wird er bestimmt dann auch in einem seiner Bücher verwurstet haben. Kannste ja in die mal reinschauen, wenn du das schwarz auf weiß willst
Aber wie Timba69 schon sagte, Quelle ist das BGB.