Fernabsatzgesetz: Widerrufsrecht auch bei defekter Ware?

  • Wie sieht es eigentlich mit dem Wiederrufsrecht nach Ferabsatzgesetz bei defekter Ware aus?


    Ich habe einen Barebone und CPU bei einem Onlineversand bestellt, die nun aber defekt sind (ob Mainboard oder CPU ist unbekannt).


    Da die Ware erst letzten Freitag geliefert wurde wäre ich jetzt noch in der Wiederrufsfrist. Ein Wiederruf wäre für mich bequemer als die Ware wegen Reperatur einzuschicken und dann evtl. Wochen zu warten.


    Ist das noch möglich. Der Barebone selber lässt sich wieder 100% orginalverpacken, was die CPU betrifft ist auch noch die Orginalverpackung vorhanden, allerdings lies die sich nicht beschädigungsfrei öffnen.

  • na, nachdem du dir ja schon ein neues system ausgesucht zu haben scheinst, ist die reperahrtur eh unintressand für dich - oder?


    ich gehe aber davon aus, dass für die zerstörte verpackung kein wiehderruf möglich ist - ausser du hasst bei amazohn bestellt - die dürften so kollant sein.

    "Sind das die Nazis, Walter? – Nein, Donny… Diese Männer sind Nihilisten! Du brauchst keine Angst zu haben…"



  • Zitat

    Original geschrieben von jabrokoss
    na, nachdem du dir ja schon ein neues system ausgesucht zu haben scheinst, ist die reperahrtur eh unintressand für dich - oder?


    ich gehe aber davon aus, dass für die zerstörte verpackung kein wiehderruf möglich ist - ausser du hasst bei amazohn bestellt - die dürften so kollant sein.




    Ich will ja kein Spielverderber sein, aber zwei derart hingerotzte Postings mit derart gravierenden Orthographiedefiziten findet man bei TT auch relativ selten (jeder Fehler / fehlende bzw. falsche Interpunktion ist fett markiert).



    Vielleicht sollte man den bekannten Spruch eines Comedians abändern in "Wenn man kein Deutsch kann, einfach vor dem Posten Korrektur lesen oder nichts schreiben"? :rolleyes:



    PS: Oder habe ich jabrokoss' Ironie übersehen, und er wollte Martyn mit seinem Posting auf die Schippe nehmen? :confused:



    :) MTT :)

    Multae causae sunt bibendi...

  • Toll, aber dein Posting bringt genauso wenig wie meiner. :) Es spamt den Thread unnötig zu. Du mit deinen 1600 Posts solltest es eigentlich wissen. TT ist keine Schule, wo jedem die Grammatik/Rechtschreibung aufgewzungen wird. Nur einigen, einschließlich dir, werden diese Fehler aufgefallen sein. Die Mehrheit überliest so etwas einfach.


    Außerdem... hat er wenigstens versucht zu helfen und hat sich nicht für das schier sinnlose Rumnörgeln entschieden, das niemanden so richtig interessieren wird. ;)

  • Das sehe ich etwas anders - der User flashhawk hat das Thema kurz nach mir ja auch im TT-Rechtschreibe-Thread thematisiert (und vermutet, dass jabrokoss Martyn nur auf die Schippe nehmen wollte).


    Mir geht es ja nicht um den ein oder anderen (harmlosen) Fehler, sondern gerade beim TE um die fortgesetzte Mißachtung der Rechtschreibung, wobei der TE scheinbar besonders beratungsresistent zu sein scheint.


    Rechtschreibung und die Fähigkeit, sich korrekt auszudrücken, sind keine Geschenke Gottes, sondern sind mit entsprechendem Willen und einem Duden ;) mit kleinem Aufwand verbesserungsfähig. Offenbar hat der TE daran aber gar kein Interesse. :rolleyes:



    :) MTT :)

    Multae causae sunt bibendi...

  • Zum Thema:
    Der Widerruf soll den Kunden so stellen, als habe der Kauf gar nicht stattgefunden. Von daher würde ich sagen, dass er auch bei defekten Waren möglich sein sollte. Da er ohne Angabe von Gründen geschehen kann, reicht doch theoretisch auch das bloße Zurückschicken ohne Hinweis auf einen Defekt.


    Zum Thema Grammatik und Orthografie:
    Es ist manchmal echt unglaublich, was hier zusammengeschrieben wird. Kleine (Flüchtigkeit-???)Fehler wie "Wiederruf" gehen ja noch, aber manche Beiträge sehen einfach aus wie (man entschuldige die Wortwahl) mal eben auf die Schnelle hingerotzt, da platzt doch jedem, der einigermaßen der deutschen Sprache mächtig ist, der Kragen! :mad:
    Es regen sich hier immer wieder Leute auf, dass seitens angeschriebener Firmen auf Reklamationen o.ä. keine oder nur eine unzufriedenstellende Reaktion kommt. Ganz ehrlich: Würde ich ein Schreiben mit derart vielen und 'harten' Fehlern bekommen, würde ich nicht denken, der Autor meint es ernst... Ein bisschen Mühe sollte man sich schon geben.

  • menno, ich weiss gar nicht, was ihr habt....


    ich habe meinen beitrag doch nur runtergebrochen - bei uns sagt man: "man muss die leute dort abholen, wo sie stehen".


    oder heisst es: "wenn ich einen stehen habe, dann holt mir einen runter?"... ach gott, ich verzettel mich....

    "Sind das die Nazis, Walter? – Nein, Donny… Diese Männer sind Nihilisten! Du brauchst keine Angst zu haben…"

  • Widderuf tut noch gehen, Mengelrechte bestehen paralläl. Aber evtl. tuts Wertersatz geben wegen beschedigter OVP.


    Aber Atresse richtig schribn!!!


    Gott ist ungerecht: Er schickte DSL in den Bayerischen Wald, aber keinen Duden :)

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Neben der grausamen Orthographie (wer nämlich mit "h" schreibt ist dämlich oder so ähnlich?) nur mal so am Rand:


    Es gibt schon seit Jahren kein Fernabsatzgesetz mehr! Die Vorschriften bzw. §§ zum Fernabsatz befinden sich inzwischen im BGB.


    Wer heute noch einen Widerruf aufs Fernabsatzgesetz stützen will wird im Zweifel ganz schön blöd aus der Wäsche gucken.

  • Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter



    Gott ist ungerecht: Er schickte DSL in den Bayerischen Wald, aber keinen Duden :)


    Ich finde den ersten Teil schon ungerecht genug.

    Walking on water and developing software from a specification are easy if both are frozen.
    – Edward V Berard

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