Wie sieht es eigentlich mit dem Wiederrufsrecht nach Ferabsatzgesetz bei defekter Ware aus?
Ich habe einen Barebone und CPU bei einem Onlineversand bestellt, die nun aber defekt sind (ob Mainboard oder CPU ist unbekannt).
Da die Ware erst letzten Freitag geliefert wurde wäre ich jetzt noch in der Wiederrufsfrist. Ein Wiederruf wäre für mich bequemer als die Ware wegen Reperatur einzuschicken und dann evtl. Wochen zu warten.
Ist das noch möglich. Der Barebone selber lässt sich wieder 100% orginalverpacken, was die CPU betrifft ist auch noch die Orginalverpackung vorhanden, allerdings lies die sich nicht beschädigungsfrei öffnen.