Fernabsatzgesetz: Widerrufsrecht auch bei defekter Ware?

  • Zitat

    Original geschrieben von nehvada
    wenn man den händler ärgern möchte kann man ja unfrei zurück schicken. dann muss der 12,- € an den postboten zahlen, darf dann allerdings im gegenzug die differenz von 5,10 € zum normalen paketpreis von deiner gutschrift abziehen. ein wichtiger punkt, den die meisten nicht mit einkalkulieren ;)


    Also wir nehmen grundsätzlich niemals unfreie Sendungen entgegen. Neuerdings (?) berechnet die Post dann sogar die Einlagerungskosten an den Absender wenn dieser nicht für das hin- und her transportieren gerade steht...


    Übrigens wurde mir von der Post mal gesagt das ich keine Paketverfolgungsmöglichkeit o.ä. habe wenn ich unfrei schicke = ich hätte wohl nicht mal nen Beleg dass das Paket verschickt wurde...

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

  • Zitat

    Original geschrieben von polli
    Also wir nehmen grundsätzlich niemals unfreie Sendungen entgegen. ...


    dazu seit ihr aber verpflichtet, der kunde muss halt nur seine pflicht zur einhaltung der verhältnismäßigkeit bei den portokosten einhalten. das hat er mit der unfreien rücksendung nicht getan und daher dürft ihr die portodifferenz abziehen.


    und was bringt euch das die abzulehnen? ausser verärgerter kunden?

  • wir schreiben explizit das die Kunden keine unfreien Sendungen schicken dürfen und wir die Ware abholen lassen.


    Wo steht das Kunden uns etwas unfreies schicken dürfen? In den AGB der Post die sich dadurch ne goldene Nase verdient? ;-)


    Habe echt noch nie was davon gehört, freue mich über nen Quellennachweis.

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

  • Zitat

    Original geschrieben von polli
    wir schreiben explizit das die Kunden keine unfreien Sendungen schicken dürfen und wir die Ware abholen lassen.


    Wo steht das Kunden uns etwas unfreies schicken dürfen?


    Explizit steht dies nirgendwo, ist jedoch bisher gängige Rechtssprechung. Siehe z.B. hier: http://www.frag-einen-anwalt.de/.


    Es darf eben durch diese Klauseln nicht der Eindruck erweckt werden, dass das Widerrufsrecht davon abhängt, dass der Verbraucher durch die Pflicht zur Zahlung des Portos in Vorleistung treten muss.


    Die juristisch richtige Vorgehensweise aus Unternehmersicht ist es also, das Paket anzunehmen und die Mehrkosten dem Verbraucher zu berechnen.

  • ganz besonders wichtig ist übrigens dass...


    1. AGB gegenüber Endverbrauchern
    a) überflüssig sind, weil
    b) nur das BGB bindend ist


    2. weder die AGB noch sonstige bestandteile der artikelbeschreibung oder der widerrufsbelehrung passagen enthalten dürfen, die über die aktuell gesetzlich vorgeschriebene widerrufsbelehrung hinaus gehen. selbst eine als bitte formulierte sache wie "nicht unfrei zurück senden!" ist unzulässig und abmahnfähig.

  • Zitat

    Original geschrieben von nehvada
    ganz besonders wichtig ist übrigens dass...


    1. AGB gegenüber Endverbrauchern
    a) überflüssig sind, weil
    b) nur das BGB bindend ist


    Das stimmt so nicht. In AGB können durchaus Regelungen über dispositive Rechtsnormen getroffen werden. Auch ist das BGB bei weitem nicht abschließend, auch für so entstehende Lücken sind die Bestimmungen der AGB maßgeblich. Dass diese jeweils den Generalklauseln entsprechen müssen (keine überraschende Klauseln, keine unverhältnismäßige Benachteiligung, usw.), ist natürlich klar.

  • Zitat

    Original geschrieben von polli
    wir schreiben explizit das die Kunden keine unfreien Sendungen schicken dürfen und wir die Ware abholen lassen.


    Das kannst du schreiben so oft du möchtest, rechtens wird es dadurch nicht.


    Kunden dürfen im Zuge des Widerrufs Ware unfrei zurücksenden.


    Sollte der Warenwert unter 40,- € betragen, kann der Händler die für ihn anfallenden 12,- € dem Kunden von der Gutschrift abziehen.


    Da bei einem Warenwert von über 40,- € der Händler die Rücksendekosten zu tragen hat, ist er in diesem Fall berechtigt die Differenz zu den "normalen" Rücksendekosten (12,- € - 6,90 €(vers. Paket DHL) = 5,10€) von der Gutschrift abzuziehen.



    Sollte ich hier falsch liegen, bitte korrigieren.

  • Ich hijacke mal diesen thread, um keinen neuen aufmachen zu müssen.


    Wie ist das mit dem Fernabsatzgesetz?


    Das beinhaltet doch 14 Tage Widerrufsrecht.


    Ok, was, wenn ich etwas kaufe, das einen Mangel hat, diesen Mangel innerhalb der 14 Tage reklamiere, ein Austauschgerät am Ende der 14 Tage eintrifft, das jedoch ebenfalls Mängel hat, nun aber die 14 tage seit Erstlieferung schon vorrüber sind, kann man dann dennoch widerrufen? Oder geleten die 14 Tage Fernabsatzgesetz jedes Mal auf's Neue, also, sprich auch wenn die Ersatzware geliefert wird?

    Samsung Galaxy S7
    iPhone 7

  • Bei einem Mangel ist das Fernabsatzgesetz ohnehin irrelevant. Denn hier hast Du Gewährleistung, und je nachdem was der Händler oder Hersteller anbietet auch evtl Garantie. Und da hast Du ohnehin deutlich mehr Zeit.
    Das Widerrufsrecht gilt nur bei Mängelfreier Ware, die Du Zuhause geprüft hast, und die Dir doch nicht zusagt.

    **** Commodore 64 Basic V2 ****
    64K RAM System 38911 Basic Bytes Free
    READY.

  • Naja, aber im konkreten Fall geht es um's iPhone. Innerhalb von 14 Tagen habe ich Anrecht auf ein Neugerät oder Widerruf. Nur, was, wenn das Ersatz-Neugerät auch Mängel hat, aber das Kaufdatum des Erstgerätes schon 14 Tage her ist, das ebenfalls mangelhafte Ersatzgerät aber erst gegen Ende der 14 Tage geliefert wird? Ich will kein refurbished Gerät haben und wenn sich herauskristallisiert, daß es keinen Sinn macht, sich weitere Neu-iPhones schicken zu lassen, weil keines mängelfrei ist, möchte ich das Geld zurück. Darum geht es.

    Samsung Galaxy S7
    iPhone 7

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