Fernabsatzgesetz: Widerrufsrecht auch bei defekter Ware?

  • Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Richtig. Es steht aber ebenso jedem frei, dies NICHT zu tun... ;)

    Mal im Ernst, findest Du das noch lustig? Befriedigt Dich das? :D


    Egal, ich finde es mittlerweile nur noch langweilig......


    Wenn jemand mal wirklich eine Info zum Thema "Widerrufsrecht bei defekter Ware" sucht, muss er sich erst durch 20 Posting's vom Typ "Martyn in seiner Welt" durchkämpfen.... :rolleyes:

  • Zitat

    Original geschrieben von SunnyStar
    Mal im Ernst, findest Du das noch lustig?


    Ja. :top:

    Zitat

    Befriedigt Dich das? :D


    Nein, dafür gibts andere Sachen. Es ist einfach nur lustig, nicht mehr, nicht weniger. ;)

    Zitat


    Egal, ich finde es mittlerweile nur noch langweilig......


    Wie sagte dareinst ein weiser Mann:


    ... dennoch steht es jedem hier im Forum frei, Thread's oder Beiträge [...] zu ignorieren bzw. einfach zu überlesen, wenn ihm irgendetwas daran nicht passt, oder er einer anderen Meinung ist etc...


    Zitat

    Wenn jemand mal wirklich eine Info zum Thema "Widerrufsrecht bei defekter Ware" sucht, muss er sich erst durch 20 Posting's vom Typ "Martyn in seiner Welt" durchkämpfen.... :rolleyes:


    Eigentlich nicht. Alles Relevante steht ziemlich zu Beginn; ab einer bestimmten Stelle im Thread (im Prinzip unterhalb meines Postings von vorgestern, 12.37 Uhr) kann man dann einfach aufhören mit Lesen. ;)

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Etwas fehlt noch... wer sich auf das Fernabsatzgesetz beim Widerruf stützt und nicht das BGB in seinem Schreiben nennt, für den gilt § 133 BGB:


    § 133 Auslegung einer Willenserklärung
    Bei der Auslegung einer Willenserklärung ist der wirkliche Wille zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften.


    Wer mag, kann seinen Widerruf ja auch aufs preußische allgemeine Landrecht von 1794 berufen :D


    Schöne Grüsse
    Tarifchaos

  • So uppe mal diesen Thread:


    Kann mir jemand sagen, wie das bei einer Rücksendung (Widerruf) mit Erstattung der Portokosten aussieht?


    Nicht die Kosten der Rücksendung an sich sondern die der Erstbestellung.


    Ich hatte nämlich bei einem Onlineshop einen DVD Recorder bestellt für 199 € + stolze 12 € Versandkosten. Die Ware wurde dann von mir zurück gesendet und die Rücksendung vom Onlineshop auch getragen aber erstattet wurden mir nur die 199 € Kaufpreis.


    Die 12€ Porto der Erstbestellung muss ich nun selber tragen, ist das denn so rechtens?

  • Jo, danke werde den Händler mal darauf hinweisen.


    Vor allen Dingen bezahlt ein Händler sicherlich keine 12 € Porto für eine gewöhnliche DHL Standardsendung..... :mad:

  • Hochhol! :D


    Habe bei discount24 Ware in Höhe von 42 Euro bestellt (Poloshirt und T-Shirt). Es fielen 5,41 Euro Versandkosten an.


    Bei der Lieferung stellte ich fest, dass das Polo-Shirt sehr viele Nähfehler hatte. Also schickte ich zusammen das "defekte" Poloshirt (Rücksendegrund "defekt") und das T-Shirt mit Rücksendegrund "gefällt nicht" zurück.


    discount24 hat mir trotzdem die Hinsendekosten in Höhe von 5,41 Euro meiner Kreditkarte nicht gutgeschrieben :(


    Habe jetzt eine Email an den Support geschrieben, dass sie schnellstens den Rest gutschreiben sollen.


    Bin ich im Recht?


    Gruß,
    Michael

  • Ist das nicht der Fall von "ist noch nicht endgültig geklärt"?
    --> Ist es, link siehe oben! ;)

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Zitat

    Original geschrieben von eisi
    Ist das nicht der Fall von "ist noch nicht endgültig geklärt"?
    --> Ist es, link siehe oben! ;)


    Siehe oben? Ich stehe auf dem Schlauch.


    Leider gibt es noch kein endgültiges Urteil vom Europäischen Gerichtshof. Deswegen dürfte es wohl noch nicht geklärt sein, oder?

  • korrekt. momentan werden nur die Rücksendekosten erstattet, nicht aber die Hinsendekosten.


    wenn man den händler ärgern möchte kann man ja unfrei zurück schicken. dann muss der 12,- € an den postboten zahlen, darf dann allerdings im gegenzug die differenz von 5,10 € zum normalen paketpreis von deiner gutschrift abziehen. ein wichtiger punkt, den die meisten nicht mit einkalkulieren ;)


    Zitat

    Original geschrieben von tomi78
    Jo, danke werde den Händler mal darauf hinweisen.


    Vor allen Dingen bezahlt ein Händler sicherlich keine 12 € Porto für eine gewöhnliche DHL Standardsendung..... :mad:


    es sind ja nicht nur die portokosten, die da mit drinne sind. zudem hast du die portokosten ja mit abgabe deiner bestellung abgesegnet. hinterher beschweren gilt nicht. ich bestelle aber grundsätzlich nicht in shops die derart hohes porto verlangen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!