Ok, das mit der Abhängigkeit von der jeweiligen Filiale ist ein guter Hinweis. Ich habe mir jetzt auch nochmal den genauen Wortlaut der Übertragsbedingungen angeschaut:
ZitatDie Commerzbank behält sich eine Rückforderung von bereits gezahlten Prämien vor, wenn das Depotvolumen per 31.12.2018 sowie die Kapitalüberträge ab 01.01.2019 innerhalb eines Jahres ab dem Zeitpunkt des Kapitalübertrages auf Depots außerhalb der Commerzbank übertragen werden. Marktwertveränderungen sowie Rückzahlungen fälliger Wertpapiere berühren den Prämienanspruch nicht.
Wenn ich das richtig interpretiere, dann ist da für den Fall des Verkaufes der Wertpapiere mit anschließendem Abzuges des Verkaufserlöses nichts angegeben und damit keine Rückforderungsberechtigung gegeben. Wie seht Ihr das?