Diskussion: Banken mit guten Angeboten (Keine KwK Gesuche erlaubt!)

  • Autsch. So geht es wenn man alles schnell schnell macht... Ich hatte angenommen, der Aktionszins gilt genau 3 Monate. Sind ja aber wohl 4. :(


    Ein Formular ist schon abgeschickt, das andere noch nicht. Na ja einmal Pech gehabt und einen Monat verloren.


    Für das 2.: Danke für den Hinweis!!! Das kann ich noch ändern.

  • [USER="165580"]sparfux[/USER] Meine Einschätzung: Unbewusst hast du alles richtig gemacht:
    1. Nach meiner Erinnerung ist das Aussprechen einer Kündigung überhaupt nicht bonuszinsschädlich, solange über das Guthaben nicht in der Bonuszinsperiode verfügt wird.
    2. Der Kündigungs-Zieltermin ist bei einem Sparguthaben in Wirklichkeit ein Zeitraum von 30 Tagen, beginnend mit eben diesem Termin. Du kannst also bis zum 30.08. ohne Vorfälligkeitsentschädigung bzw. -zinsen (im Volksmund auch als Strazins bezeichnet) verfügen, mithin ginge dir lediglich ein einziger Tag Bonuszins verloren.
    3. Generell gilt jedoch: Warum Sparguthaben mit Normalzins um die 0,01% p.a. überhaupt kündigen? Einfach verfügen und gut ist. Das Vorfälligkeitsentgelt richtet sich nach dem Zinssatz, ist also lächerlich gering. Ja, es ist so, die Niedrigzinsen bringen manchmal sogar auch auf der Habenzinsseite Vorteile mit sich :D


  • 3. Generell gilt jedoch: Warum Sparguthaben mit Normalzins um die 0,01% p.a. überhaupt kündigen? Einfach verfügen und gut ist. Das Vorfälligkeitsentgelt richtet sich nach dem Zinssatz, ist also lächerlich gering. Ja, es ist so, die Niedrigzinsen bringen manchmal sogar auch auf der Habenzinsseite Vorteile mit sich :D


    Achtung, die PoBa kann jedoch die Auszahlung vor Ablauf der Kündigungsfrist ablehnen.

  • Auf welches rechtlichen Basis?`Die bietet doch diese Möglichkeit selbst an.


    Siehe https://www.postbank.de/privat…kehr-926-801-000-0618.pdf


    5 (3): "Ein Anspruch auf vorzeitige Rückzahlung von Spareinlagen besteht darüber hinaus nicht. Stimmt die Bank gleichwohl ausnahmsweise einer vorzeitigen Rückzahlung zu, hat sie das Recht, für diese vorzeitige Rückzahlung Vorschusszinsen oder ein Vorfälligkeitsentgelt zu erheben. [...]"

  • Siehe https://www.postbank.de/privat…kehr-926-801-000-0618.pdf


    5 (3): "Ein Anspruch auf vorzeitige Rückzahlung von Spareinlagen besteht darüber hinaus nicht. Stimmt die Bank gleichwohl ausnahmsweise einer vorzeitigen Rückzahlung zu, hat sie das Recht, für diese vorzeitige Rückzahlung Vorschusszinsen oder ein Vorfälligkeitsentgelt zu erheben. [...]"


    Danke. Dann mache es auch mit dreimonatiger Kündigungsfrist, hatte noch geschwankt.

  • [USER="165580"]sparfux[/USER] Meine Einschätzung: Unbewusst hast du alles richtig gemacht:


    ... leider nur fast. Ich habe auch eine Kontonummer zur Überweisung angegeben. Damit müssten die mir das Geld nach Ablauf der Frist überweisen.


    Na ja, halb so wild. Geht die Welt nicht von unter.


    Die 2. Kündigung konnte ich noch anpassen: Wird jetzt zum 01.08. gekündigt.

  • Du könntest einfach das Kündigungsformular nochmal (mit den "richtigen" Daten) schicken. Macht nicht viel Mühe und die Wahrscheinlichkeit ist hoch, daß die alte Kündigung unwirksam wird.


    In den Hinweisen auf dem Formular heißt es u. a.: "Es können nur Beträge bis zur Höhe des aktuellen Kontosaldos
    gekündigt werden. Sofern durch erneute Kündigungen der Saldo überschritten wird, werden die jeweils älteren Kündigungen
    unwirksam."


    Kannst ja zusätzlich einfach den gekündigten Betrag um 1 Cent erhöhen. 50 Cent müssen allerdings noch mind. auf dem Konto verbleiben. Ggf. überweist Du noch ein paar Cent, damit Du einen höheren Betrag kündigen kannst und die alte Kündigung gemäß den Hinweisen unwirksam wird.

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