ZitatOriginal geschrieben von dabdidu
Dann ist ja alles gut und Du wolltest nur etwas smalltalk mit Deiner Anfrage betreiben.
Nein, ich wollte wissen, was bei einem Verkauf nach prämienunschädlicher Fälligkeit von Wertpapieren passiert. Meine Frage lautete konkret: "Was heißt "bei Beibehaltung des Gegenwerts"? Muss ich etwas für 1.000 EUR neu kaufen, um wieder auf die 20.500 zu kommen oder muss ich im Falle eines Verkaufs dann wieder bis zum ursprünglichen Übertragungswert von 50.500 zukaufen?"
Zu dem, was du meinst, sagte ich: "Soweit klar, das ist prämienunschädlich.", war also nie Thema meiner Anfrage.