Re: Re: Re: Re: Onvista
ZitatOriginal geschrieben von blacksun
das auch.
Aber wenn ich mir die Abrechnungen anschaue, dann finde ich nur bei Verkäufen eine Einstellung in den VVT, bei Käufen nicht. Ich wäre, wenn mir jemand sagt dass bei Trades die Gebühren voll in den VVT wandern, davon ausgegangen dass bei jeder Abrechnung (egal ob Kauf oder Verkauf) diese sofort in den VVT eingestellt werden.
Also nochmal:
Fall 1 - Du verkaufst mit Gewinn
Ich hatte es oben schon erklärt - der zu versteuernde Gewinn berechnet sich aus:
[Börsenverkaufs-Wert minus Verkaufsnebenkosten (ala Trading-Kosten)] MINUS [Börsen-Kaufwert plus Kauf-Nebenkosten].
Deine Kaufkosten UND Deine Verkaufs-Nebenkosten verringern also einfach den zu versteuernden Gewinn. In den VVT wird dabei logischerweise nix eingestellt.
Fall 2 - Du verkaufst im Verlust
Die Formel oben gilt genauso.
Jetzt ist es eben nur so, daß Deine Kauf- und Verkaufs-Nebenkosten den reinen Verlust (aus dem Kurs-Verlust) noch erhöhen - so daß dann nach Abrechnung in den VVT folgender Betrag eingestellt wird: Summe aus [Kursverlust] und [Kauf-Nebenkosten] und [Verkaufs-Nebenkosten].
Und daß die Kauf-Nebenkosten nicht "verloren" gehen und wo die landen, habe ich oben schon erklärt:
Man hat sich für die einfachstmögliche Variante entschieden - und packt zum Zeitpunkt des Kaufes die Kauf-Nebenkosten einfach auf den Kaufkurs/Kaufwert drauf - wodurch dann der (nicht nur steuerlich relevante) Einstandskurs bzw. Einstandswert Deiner Papiere entsteht.