Diskussion: Banken mit guten Angeboten (Keine KwK Gesuche erlaubt!)

  • Re: Re: Sparkasse Soest


    Zitat

    Original geschrieben von BartS1975
    Ich kann mir nicht vorstellen, dass so etwas vor Gericht Bestand hätte.


    Ich schon :D.


    Es gibt in Deutschland schlicht und ergreifend kein generelles Gesetz, welches vorschreibt, Leistungen immer kostenlos anzubieten***


    *** Bei Konten gibt es jedoch offensichtlich die gesetzliche Vorgabe, dass der Kontostand auf mindestens einem Weg kostenlos einsehbar ein muss, und dass es mindestens bei Filialbanken einen (gern umständlichen) Weg geben muss, im üblichen privaten Umfang kostenlos an sein eigenes Bargeld zu kommen. Letzteres trifft übrigens auf Onlinebanken scheinbar nicht zu (auch der bei Filialbanken evtl. bestehende Rechtsanspruch auf kostenloses Bereitstellen von bestimmten Dokumenten in Papierform).


    Aber niemand muss Kunde bei einer Bank werden, welche für das Bereitstellen eines Online-Kontoauszuges z.B. 2 Cent verlangt, oder man zahlt einfach im Monat 5€ und hat alles mit dabei.

  • Re: Re: Re: Sparkasse Soest


    Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    Ich schon :D.


    Es gibt in Deutschland schlicht und ergreifend kein generelles Gesetz, welches vorschreibt, Leistungen immer kostenlos anzubieten


    Natürlich nciht, aber merkwürdige Bankengebühren wurden in der Vergangenheit fast immer gerichtlich verboten. In diesem Fall fehlt z.B. schon mal die Beweisbarkeit.

  • Re: Re: Re: Re: Sparkasse Soest


    Zitat

    Original geschrieben von BartS1975 Natürlich nciht, aber merkwürdige Bankengebühren wurden in der Vergangenheit fast immer gerichtlich verboten.


    Das waren aber mehr Sachen wie z.B. dass die SWK Bank bei der Kreditvergabe eine Kontoführungsgebühr verlangt hat, und diese Kosten nicht mit in den effektiven Jahreszins eingerechnet hat und so Zeugs.
    Kosten für die Nutzung des Onlinebankings halte ich zwar auch für merkwürdig, aber rechtlich sauber.


    Ganz abgesehen davon, dass viele Banken eine "Gebühr" für irgendwas berechnen (z.B. Jahresgebühr), was per Definition abmahnfähig ist: "Gebühr" ist ausschließlich die Bezeichnung für ein Entgelt einer Behörde, nicht einer privaten Firma. Eine Gebühr können eventuell noch Sparkassen verlangen (als Anstalt öffentlichen Rechtes; Sparkassen führen übrigens auch Dienstsiegel), aber eine private Bank niemals. Hier gilt aber unter Banken die Grundregel "Eine Krähe kratzt der anderen kein Auge aus".

  • Re: Re: VTB Flex Zinsgutschrift


    Zitat

    Original geschrieben von sparfux
    Ich frage mich dabei immer, was passiert, wenn man nach dem 19.12. noch Geld ein- oder auszahlt? Wird das dann "nachverzinst" oder die Verzinsung des eingezahlten Betrages erfolgt im kommenden Jahr oder gehen die Zinsen für die knapp 2 Wochen einfach verloren?


    Weil die VTB bereits im letzten Jahr dieses ungewöhnliche Verhalten gezeigt hatte, habe ich genau das gefragt.
    Die Zinsen seien immer ausgehend 01.01. bis 31.12. des aktuellen Jahres.


    Wenn es nach Zinszahlung zu einer Veränderung kommt, dann sei die Auswirkung wie folgt:
    Bei Auszahlung nach Zinszahlung hätte man dann für 19.12. bis 31.12. einen Zinsvorteil, der aber im Folgejahr verrechnet werden würde.
    Bei Einzahlung nach Zinszahlung würde man die Zinsen für 19.12. bis 31.12. für den gestiegenen Betrag nicht noch dieses Jahr bekommen, sondern erst im Folgejahr


    Aus Interesse, gibt es denn jemand der ein VTB Flex hat und der die Zinszahlung NICHT jetzt am 19.12. bekommt? Sieht jemand die Buchung also nicht?

    Viele Grüße


    Martin

  • Re: Re: Re: VTB Flex Zinsgutschrift


    Zitat

    Original geschrieben von blacksun
    Weil die VTB bereits im letzten Jahr dieses ungewöhnliche Verhalten gezeigt hat habe ich genau das gefragt.
    Die Zinsen seien immer ausgehend 01.01. bis 31.12. des aktuellen Jahres.


    Wenn es nach Zinszahlung zu einer Veränderung kommt, dann sei die Auswirkung wie folgt:
    Bei Auszahlung nach Zinszahlung hätte man dann für 19.12. bis 31.12. einen Zinsvorteil, der aber im Folgejahr verrechnet werden würde.
    Bei Einzahlung nach Zinszahlung würde man die Zinsen für 19.12. bis 31.12. für den gestiegenen Betrag nicht noch dieses Jahr bekommen, sondern erst im Folgejahr


    Erinnert mehr an polnische als an russisch-österreichische Wirtschaft. ;) Na wenn das erlaubt ist, okay.

  • Re: Re: VTB Flex Zinsgutschrift


    Zitat

    Original geschrieben von sparfux
    Ich frage mich dabei immer, was passiert, wenn man nach dem 19.12. noch Geld ein- oder auszahlt? Wird das dann "nachverzinst" oder die Verzinsung des eingezahlten Betrages erfolgt im kommenden Jahr oder gehen die Zinsen für die knapp 2 Wochen einfach verloren?


    Das habe ich im letzten Jahr getan. Scheinbar gab es keine Nachverzinsung - weder in einer separaten Zinsgutschrift noch wurden die Tage aus dem letzten Jahr in der diesjährigen Zinsgutschrift berücksichtigt (unter der Annahme dass ich mich nicht verrechnet habe - für dieses Jahr komme ich auf 0,22 Euro weniger Zinsen als mir tatsächlich gutgeschrieben worden sind - für die Einzahlung im Dez 2015 hätte es nach meiner Rechnung 1,77 Euro Zinsen geben müssen).

  • Re: Re: Re: VTB Flex Zinsgutschrift


    Zitat

    Original geschrieben von danchel
    Scheinbar gab es keine Nachverzinsung


    Wirst Du nachfragen? Wenn ja, würde mich die Antwort auch interessieren.

    Viele Grüße


    Martin

  • Re: Re: Re: Re: VTB Flex Zinsgutschrift


    Zitat

    Original geschrieben von blacksun
    Wirst Du nachfragen? Wenn ja, würde mich die Antwort auch interessieren.


    Nein - mein Vertrag ist leicht überzahlt. ;)

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