Re: Re: Sparkasse Soest
ZitatOriginal geschrieben von BartS1975
Ich kann mir nicht vorstellen, dass so etwas vor Gericht Bestand hätte.
Ich schon :D.
Es gibt in Deutschland schlicht und ergreifend kein generelles Gesetz, welches vorschreibt, Leistungen immer kostenlos anzubieten***
*** Bei Konten gibt es jedoch offensichtlich die gesetzliche Vorgabe, dass der Kontostand auf mindestens einem Weg kostenlos einsehbar ein muss, und dass es mindestens bei Filialbanken einen (gern umständlichen) Weg geben muss, im üblichen privaten Umfang kostenlos an sein eigenes Bargeld zu kommen. Letzteres trifft übrigens auf Onlinebanken scheinbar nicht zu (auch der bei Filialbanken evtl. bestehende Rechtsanspruch auf kostenloses Bereitstellen von bestimmten Dokumenten in Papierform).
Aber niemand muss Kunde bei einer Bank werden, welche für das Bereitstellen eines Online-Kontoauszuges z.B. 2 Cent verlangt, oder man zahlt einfach im Monat 5€ und hat alles mit dabei.