ZitatOriginal geschrieben von amerin
Was soll im November auf dem Kontoauszug stehen?
Die Dame meint wohl den Dezember-Kontoauszug im Januar 2017, bzw. was Ende Dezember mit Quartalsende an Entgelten ggf. eingezogen werden.
yep - daran erkennt man, dass sie das Konto in der Praxis nicht wirklich kennen.
Ich hoffe nur, man kann sich auf die Aussage bzgl. Vertragsstrafe bzw. deren abschreckende Wirkung wirklich verlassen, ich stecke da ja nicht drin und kann das nicht wirklich beurteilen. Und wenn sie tatsächlich eine für die PoBa abschreckende Wirkung entfaltet, dann erwarte ich eigentlich, dass die PoBa auch für die "250er Konten" bzgl. ihrer Gebührenansage zurückrudert - idealerweise per individuellem Anschreiben, zumindest aber per öffentlicher Aussage wie im Fall Tchibo.