ZitatOriginal geschrieben von iStephan
Bei der Aufrechterhaltung des Widerspruchs konnte man lt. Berichten im "Widerspruchswiederholungsformular" eine Referenzkontonummer angeben, auf die Restbeträge bei der Kontoschließung überwiesen werden (bzw. bei einer etwaigen Aushaftung [Austriazismus ] wird der Fehlbetrag von dort eingezogen).
Hast du das gemacht gehabt?
Hast du den Widerspruch formularmässig wiederholt, in eigenen Worten klargestellt oder durch Schweigen aufrechterhalten? :confused:
im übrigen:
Treue - im hier gebrauchten Wortsinne - lohnt sich nicht... :o
Ich habe natürlich kein anderes Konto angegeben, damit die nicht mal daran denken, etwas abzubuchen und selbstverständlich wird das Konto rechtzeitig auf Null abgeräumt. :cool:
Den Widerspruch habe ich mit wenigen eigenen Worten nochmal bekräftigt.