ZitatOriginal geschrieben von herbert1960
Geht auch, sogar mir den Schlüssel SALA. :top:
Schufa?
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ZitatOriginal geschrieben von herbert1960
Geht auch, sogar mir den Schlüssel SALA. :top:
Schufa?
ZitatOriginal geschrieben von gobbble
Schufa?
Das weiß ich nicht. :confused:
Habe den Test mit VTB Tagesgeld durchgeführt, je eine Überweisung mit Schlüssel SALA und PAYR zur Sparda-Bank. In beiden Fällen wird es als LOHN/GEHALT erkannt. Geht wie gesagt aber nur auf das bei VTB hinterlegte Referenzkonto, was jedoch änderbar ist.
Postbank mit Amazon-Prämie / 250 EUR Aktion
ZitatOriginal geschrieben von zardi77
"Aktionsangebot: Sie zahlen für die beleglose Kontoführung des
Girokontos kein Entgelt. Eröffnen Sie ein Postbank Giro plus
erhalten Sie bis zu 250 Euro Prämie. Einzelheiten zum
Prämienerhalt und Entgeltbefreiung entnehmen Sie bitte den
Teilnahmebedingungen."
Ich habe auch ein solches "Giro plus"-Konto, bei dem der letzte Amazon-Gutschein für 12 Monate aktive Nutzung erst nach dem 01. November fällig wird. Ab dem Zeitpunkt kostet das Konto aber auch monatlich 3,90.
Nun habe ich bei der Hotline 0228-55005592 gefragt wie es sich mit dem Gutschein bei Wechsel in das durch entsprechende Geldeingänge kostenlos betreibbare "Giro extra plus" verhält. Laut Info-Schreiben zur Kostenpflicht behält man ja bei Wechsel die Kontonummer, aber über eventuell noch bestehende Prämienansprüche wird nichts gesagt.
Die Dame wusste zunächst keine Antwort und hat sich nach meinem Insistieren mit Kollegen ausgetauscht. Ergebnis war, dass bei Wechsel des Kontomodells leider der Anspruch auf den Amazon-Gutschein verfällt.
Wenn jemand anderslautende Hinweise kennt oder Auskunft bekommt, dann erbitte ich hier um Rückmeldung, gegebenenfalls auch nur per PN.
Wenn der Gutschein-Anspruch aber tatsächlich verfällt, dann sollten Betroffene sich überlegen, ob - je nach Fälligkeit des Gutscheins - sich ein paar Zahlungen von 3,90 monatlich lohnen, um den ausstehenden Gutschein noch mitzunehmen und erst dann zu kündigen. Wohlgemerkt sehen die damaligen Prämienbedingungen einen Verfall des Gutscheinsanspruch bei Kündigung vor - und das gilt imho auch für Kündigung seitens der Bank (z.B. aufgrund Widerspruch).
ich habe gerade selbst bei poba per email wegen des 4. amazon-gutscheins für 12 monate aktivität gefragt. hier ihre antwort:
"Sie brauchen sich nicht zu sorgen. Sie sind weiterhin berechtigt, diesen Gutschein zu erhalten. Auch bei einem Upgrade."
zum zeitpunkt der umstellung auf giro extra plus schreibt poba weiter:
"Vermerken Sie auf dem Antrag bitte, zu welchem Datum wir Ihr Konto umstellen sollen. Die Umstellung erfolgt immer zum Monatsanfang. Zusätzliche Serviceleistungen wie die VISA Karte oder das Depot können Sie nach Bestätigung des erfolgten Produktwechsels beauftragen...."
ZitatOriginal geschrieben von nicro
ich habe gerade selbst bei poba per email wegen des 4. amazon-gutscheins für 12 monate aktivität gefragt. hier ihre antwort:
"Sie brauchen sich nicht zu sorgen. Sie sind weiterhin berechtigt, diesen Gutschein zu erhalten. Auch bei einem Upgrade."
Danke, mit je nach MA unterschiedlicher Antwort habe ich gerechnet...
Wie genau bist du mit denen per Mail in Kontakt getreten? Im Kontaktformular werde ich nach einer PIN gefragt, die aber offensichtlich nicht der PIN für das Online-Banking entspricht. Keine Ahnung, welche PIN es sein soll - deshalb habe ich mit der Frage angerufen, obwohl mir schriftliche Antwort lieber gewesen wäre.
ich habe vor wochen über kontaktformular meine empörung ausgedrückt, es kam eine musterantwort von direkt@postbank.de
darauf habe ich nun geantwortet
Was ist eine "Musterantwort" (ist das eine mustergültige, das heisst vorbildliche, positive Antwort?)
und was steht in dieser "Musterantwort" denn drin?
Wäre nett, wenn du dazu ein paar Takte sagen könntest!
EDIT: Danke ,nicro :top:
mit musterantwort meine ich diese standard copypasta die postbank allen kunden schickte a la "es tut uns leid, aber negativzinsen und marktsituation blabla haben uns gezwungen kontogebühren einzuführen, dafür bieten wir Ihnen exzellenten service an..."
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